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Weiterverpflichtung SAZ 4

Begonnen von PWDCBK, 24. Juni 2015, 12:14:03

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PWDCBK

Guten Tag an alle.

Ich haette mal eine Frage, ich bin FWDL 23, jetzt im 12. Dienstmonat. Wenn ich mich zum SAZ 4 verpflichten lasse, aber nächstes Jahr die Möglichkeit hätte eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr zu machen, wäre das möglich ? Weil die 6 Monate Probezeit schon rum wären. Oder komme ich da nicht mehr raus?

Danke im voraus!

MkG

KlausP

Wenn Sie sich jetzt verpflichten, haben Sie keine neue Probezeit. Und wenn die Dienstzeit auf vier Jahre festgesetzt ist dann ist sie festgesetzt. Ich hoffe, das beantwortet Ihre (für mich etwas konfuse) Frage. Aber die dürfte Ihnen Ihr Spieß oder Ihr Perser schon genau so beantwortet haben, oder?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

PWDCBK

Normalerweise ist mir das auch bewusst, ich war nur verunsichert da mir gesagt wurde, wenn ich die Ausbildung auch bei der Bundeswehr mache (aber zivil) ist das kein Problem und das mir die Bundeswehr keine Lehre verwehren darf.
MkG

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Und woher haben Sie diese Aussage und konnte derjenige der das gesagt hat Ihnen auch eine Quelle für seine Aussage nennen?



P.S. Ich habe mal die völlig überflüssige und damit unsinnige Umfrage entfernt.

badger

Das ganze gab es doch mal zu Zeiten der GWDL/FWDL - da konnte man einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen, sofern man zivil eine erste Berufsausbildung in Aussicht hatte. Ggf. ist das ja mit "Die Bundeswehr darf einem keine Lehre verwehren" gemeint. Das gilt aber ganz sicher nicht für Soldaten auf Zeit und ob das auch beim "neuen" FWD noch so praktiziert wird, weiß ich auch nicht.

wolverine

Für FWDL mag das ja gelten weil er ja "Freiwillig" ist. Für GWDL war das aber wohl schon immer grober Humbug.
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badger

Zitat von: wolverine am 24. Juni 2015, 13:04:05
Für FWDL mag das ja gelten weil er ja "Freiwillig" ist. Für GWDL war das aber wohl schon immer grober Humbug.

Korrekt, hier erfolgte nur regelmäßig die Zurückstellung vom GWD, sofern ein Ausbildungsvertrag vorgelegt werden konnte. Ich meinte natürlich die FWDL, die im Anschluss an den GWD freiwilligen Wehrdienst leisteten.

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