Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

RDL und Dvag bei Selbständigen

Begonnen von VUSschneider, 29. Juni 2015, 08:45:28

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

VUSschneider

Hallo!
ich bin seit diesem Monat wieder für einige RDLs und Dvags eingeplant und bin selbständig.
Mir wurde gesagt, daß ich nach Ableistung der RDL die Leistungen beim zuständigen Landratsamt beantragen kann
und diese durch ein nachgewiesenes Jahreseinkommen / 365 auf eine Tagesleistung umgerechnet wird.
Auf dem Antrag steht ebenfalls, daß ich dies bis zu 3 Monate nach der Übung einreichen kann.

Bei meinem ersten Telefonat mit dem Landratsamt wurden mir komplett andere Dinge gesagt.
-Ich kann nur einen Mindestleistung beantragen
-Ich müsste das vor der Übung machen

Bei einem Kamerad aus einem anderen Landkreis läuft es aber so wie oben beschrieben.
An wen kann ich mich wenden bzw. wie kann ich nun vorgehen?

Grüße

Philip

bayern bazi

du kannst nur beantragen, wie du selber oben beschrieben hast, je tag RDL 1/365 und das auch 3 Monate nach der RDL


und falls die im Amt sich querlegen - verlangst du den Vorgesetzten und beschwerst dich, das gesetz ist ganz klar so, wie du es geschreiben hstm und nicht so wie die dir des erklären wollten


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Ein Blick ins Gesetz dient gelegentlich auch der Rechtsfindung! Ihrem Bearbeiter empfehle ich dringend einen Blick in Unterhaltssicherungsgesetz ;) !

$ 4 a, Absatz 4 USG sagt da nämlich folgendes aus:

Zitat"Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des geleisteten Wehrdienstes. Ist gegen den Wehrpflichtigen ein Verfahren auf Unterhaltsleistung anhängig, so erlischt das Antragsrecht erst mit Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens oder nach Rechtskraft der Entscheidung."

Das ist Bundesrecht und wird niemals von einer Unterhaltssicherungsbehörde ausgehebelt werden können!


VUSschneider

Hallo!
Danke schonmal für die Antworten.
Aber der Satz 1/365 ist nicht die Mindestleistung oder?
Auf dem Formular gibt es nämlich die "Beantragung der Mindestleistung" sowie "Leistungen für Selbständige"

Tommie

Auch Ihnen empfehle ich das Studium des Unterhaltssicherungsgesetzes und dort speziell die §§ 13 a (Leistungen für Selbständige) und 13 c (Mindestleistung) ;) !


Guggst Du ;) : http://www.gesetze-im-internet.de/usg/

wolverine

Zitat von: VUSschneider am 29. Juni 2015, 09:48:08
Aber der Satz 1/365 ist nicht die Mindestleistung oder?
Das kommt doch auf Ihren Jahresumsatz/ -Gewinn an. In manchen Fällen ist die Mindestleistung sogar höher.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

VUSschneider

Ok!
Also ich habe an das Amt nun ein Schreiben verfasst mit dem passenden Gesetzesauszügen und nächste Woche gehe ich hin. Die Sachlage sollte eigentlich klar sein - mal schauen wie es sich entwickelt. Danke für eure Hilfe!

Grüße

Philip

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau