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Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)

Begonnen von kesselpower, 30. Juni 2015, 10:11:01

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kesselpower

Hallo.

Ich habe Gestern bei meinem ReFü meine Vergleichsmitteilung abgeholt da ich nächste Woche auf einen Lehrgang fahre (Dauer 7 Monate)

Ich fragte ihn ob ich im Lehrgangszeitraum Trennungsgeld berechtigt sei.
Er verwies darauf das auf der Kommandierung  steht. "Die Umzugskostenvergütung wird nicht zugesagt."
Also soll ich Trennungsgeldberechtigt sein.

Ich erinnere mich daran, dass Lehrgänge mit einer Dauer von über 3 Monaten nicht in diese Thematik Trennungsgeld fallen für Personen wie mich (Kasernenschläfer, ledig, ohne eigenen Hausstand und 22 Jahre jung)



Klar nehme ich das Trennungsgeld gern. Jedoch wenn ich das Trennungsgeld zurückzahlen muss, falls es mir doch nicht zusteht, wäre mir ja auch nicht geholfen.


was ist denn jetzt richtig? Trennungsgeld berechtigt oder nicht?

Ralf

Eigentlich hättest du die UKV zugesagt bekommen müssen nach deiner Schilderung.
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Refü und so

Was steht denn in der Begründung, warum keine UKV zugesagt ist? Steht direkt im nächsten Satz nach der Nichtzusage der UKV.

kesselpower

Danke für die Antworten.

"Die Begründung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung ergeben sich aus der nr. 14 + 17 der Anlage, welche Bestandteil dieser Personalverfügung sind."

Ich bin auch der Meinung das die UKV zugesagt werden müsste und kein Trennungsgeldanspruch besteht.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

14 ist wegen Kdrg unter 3 Monaten!
da stimmt doch was nicht. Schau nochmal genau auf das Datum, oder der Bearbeiter hat sich vertippt.
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ulli76

Gibt nichts einfacheres als beim PersFhr nachzufragen, wenn einem bei der Kommandierungs/Versetzungsverfügung komisch vorkommt.
Entweder kann der einem verklickern, warum es doch so sein soll oder er hat sich vertan und dann wird´s geändert.

Ist mir auch schon passiert- abgesprochen war, dass die UKV nicht zugesagt wird, auf der Verfügung war sie plötzlich drauf. Angerufen, war nen Fehler, Antrag auf Änderung gestellt und die geänderte Version bekommen.
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kesselpower

Mein persfw meinte das alles so passt.
Da bekomme ich wenigstens Trennungsgeld in der Lehrgangszeit

Ralf

Klar, so läuft es. Unberechtigte Leistungen erschleichen. Dieser PersFw müsste mal bei mir sein. Mit so einer Aussage wäre er das längste Zeit.
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ulli76

Frag ihn mal, warum auf Grundlage eines Paragraphen entschieden wurde, bei dem es um Kommandierungen bis 3 Monate geht, du aber 7 Monate auf Lehrgang gehst.
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kesselpower

Mir ist bewusst fas es so nicht richtig sein kann...
Also was wäre der nächste sinnvolle Schritt?

Ich will mich ja auch nicht in Schwierigkeiten bringen.

Ralf

Zitat von: ulli76 am 30. Juni 2015, 16:50:16
Gibt nichts einfacheres als beim PersFhr nachzufragen, wenn einem bei der Kommandierungs/Versetzungsverfügung komisch vorkommt.
Entweder kann der einem verklickern, warum es doch so sein soll oder er hat sich vertan und dann wird´s geändert.

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kesselpower

Ich habe ja mit meinem PersFw gesprochen.
Ich soll ganz normal wie auf jedem anderen Lehrgang auch meine Trennungsgeld und Reisebeihilfe Anträge ausfüllen.
Ich habe auch angesprochen das es ein Lehrgang über 3 Monate ist. Aber laut Aussage PersFw ist das alles so ok und ich habe auf dem Lehrgang Anspruch auf Trennungsgeld sowie Reisebeihilfe.

Was sind denn mögliche Konsequenzen?

Ich mache ja nur das was mir gesagt wurde...

wolverine

#13
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides haben, legen Sie schriftlich Widerspruch (Beschwerde) dagegen ein. Wenn nicht, und es wird von Bw-Seite ein Fehler festgestellt, könnte eine Rückforderung in's Haus stehen.
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ulli76

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