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Neuregelung Unterhaltsicherung

Begonnen von Timbo89, 23. März 2015, 15:53:17

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F_K

Nochmal: Die Berechnung des Verpflegungsgeldes war ein "Problem" des ReFü - der RDL wird durch diese Änderung in aller Regel weniger Geld erhalten.

Beispiel "Einsatzreserve" - nunmehr muss man sich zu 33 Tagen (statt 24) verpflichten und benötigt statt ca. 18 Tagen für 1470 Euro nunmehr 42 Tage - das ist in der Folge für viele eher demotivierend.

F_K

Ergänzung:

Es "spart" nicht mal unbedingt Verwaltungsaufwand: Wenn der RDL nunmehr keine "freie Verpflegung" erhält, darf er auf Übungen (wo es keine Truppenküche mit "Kartenabrechnung" gibt) genauso wie ein SaZ / BS Verpflegungsgeld einzahlen (umständliches Berechnen).

Zukünftige Erhöhungen des Verpflegungsgeldes werden sicherlich nicht automatisch zu einer Anpassung der RLD Prämie führen - wollen wir wetten?

Stefan Geßner

Einen Blogtext zum Thema Neuregelung der Unterhaltssicherung für Reservisten ist auch hier zu finden.

Auch der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) hat die neuen Regelungen für Mitglieder zusammen gefasst: Link
Dienstzeitende.de

PersMob

Hallo,
den doppelten Verpflegungssatz gibt schon in 2014 nicht mehr.
mit dem neuen USG fällt auch die Befreiung von der Verpflegung weg. ist für viele einfacher.

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

diodon-IV

Vielen Dank liebe Bundesregierung, dass ich jetzt schon vor dem 01.11.2015 ca. 500,00 € weniger ausgezahlt bekomme - danke!

Meine Motivation, den jährlichen Aufwand und zunehmenden Ärger mit Kollegen, Vorgesetzten und Familie in Kauf zu nehmen, ist gerade auf einer Skala von 0-501 um genau diese 500 Punkte gefallen.



F_K

@ diodon-IV:

.. nicht allen Nachrichten / Meldungen Glauben schenken . die "Meldung" von Bayern Bazi ist sehr verkürzt, lediglich die Erhöhung der Mindestsätze tritt mit Verkündigung in Kraft, alles andere erst zum 1. 11. - insoweit wird sich bei Dir bis zum 1. 11. nichts ändern.

diodon-IV

@ F_K:

Naja, das umfasst aber auch den Leistungszuschlag Einsatzreserve, wenn ich das nicht völlig falsch gelesen habe. Und das ist ja der "Casus-Cnacktus"...

wolverine

Nö, Artikel 1 ist ausschließlich die Tabelle mit den Mindestsätzen. Alles danach (Gesetzestext etc.) ist Artikel 2 - 4 und Artikel 5 sagt, dass ausschließlich Artikel 1 ab Verkündung in Kraft tritt.
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Verteidiger

Beste Nachricht des Tages. Einfach eine verdoppelung des Soldes für die nächste RDL
genial    8)

F_K


HCRenegade

Seit wann gibts denn den "doppelten Wehrsoldsatz" im Auslandseinsatz, der in dem Dokument erwähnt wird? Ist mir zumindest neu - hätte ich sonst ja auf meinem Konto sehen müssen ...

Ist aber echt gut, dass die Erhöhung des Mindestsatzes jetzt schon greift - da lohnt sich der Einsatz für mich wenigstens doch noch ;)

HCRenegade

Nachtrag:

In dem schreiben vom ResVerband wird die "Bundestagsdrucksache 18/4632" als Quelle angegeben. Dort steht aber -soweit ich gesehen habe- nichts vom 3.07. als Stichtag, sondern nachwievor noch der 1.11. - hat schon jemand eine belastbare Quelle, dass diese Aussage stimmt?

wolverine

#28
Ja, das Bundesgesetzblatt von heute...

Aus irgendeinem Grund kann man das nicht verlinken. Also selbst suchen.
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ToMA

Hier der Gesetzesentwurf.

Inkrafttreten des Artikel 1 einen Tag nach Verkündung (gem. Artikel 5).
Die restlichen Artikel zum 01.11.2015 (ebenda).

Bundesrat hat am 12.06.2015 dem Gesetz zugestimmt (hier Punkt 9).
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

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