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Diensteintritt 01.01.2014 als SaZ 12 aber Dze 31.12.2016

Begonnen von silentbob, 04. Juli 2015, 21:49:34

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silentbob

Hallo,

ich bin am 01.01.2014 als Feldwebelanwärter in die Bw eingetreten. Auf meinen Kommandierungen
steht Dze 31.12.2016. Was hat es damit auf sich? Mein PersFw meinte, dass man die Laufbahn abbrechen könnte und die Dienstzeit dann 3 Jahre beträgt, anstatt 12.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten

wolverine

#1
Zwischenfestsetzung damit Ihre Dienstzeit dann beendet werden kann wenn Sie Ihre Lehrgänge nicht bestehen. Für Sie gilt Ihre Verpflichtungserklärung.
Wenn Sie verkürzen wollen müssen Sie einen Antrag stellen und möglichst begründen. Die Ergolgswahrscheinlichkeit ist regelmäßig gering, da hier der dienstliche Bedarf maßgeblich ist.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Die Bundeswehr übernimmt Sie (einseitig!) zunächst nur so lange, bis Sie (voraussichtlich!) die Ausbildung zum Feldwebel abgeschlossen haben. Danach erst werden Sie auf den vollen Umfang, für den Sie im Voraus unterschrieben haben, weiter verpflichtet. Sollten Sie (Achtung: das ist nur ein Beispiel!) z. B. die Feldwebel-Lehrgänge "verkacken", würde die Bundeswehr Sie nicht weiter verpflichten und Sie nach den drei Jahren einfach auslaufen lassen ...

KlausP

Wenn der Perser das genau SO gesagt hat, sollte er seine Lehrgangskosten zurückzahlen, dann hat er davon nämlich keine Ahnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

silentbob

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Hätte mich auch gewundert, wenn es so
einfach sein würde.

KlausP

Das auf der Kommandierungsverfügung benannte DZE ergibt sich aus Ihrer aktuellen Dienstzeitfestsetzung. Sehen Sie mal spaßhalber Ihre Unterlagen durch, da dürfte sich sowas finden lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Denn auch ein nicht bestandener Lehrgang darf wiederholt werden - die Dienstzeitfestsetzung wird dafür dann ggf. verlängert. Erst wenn ein solcher Laufbahnlehrgang endgültig nicht bestanden wurde, wird die Zwischenfestsetzung wirksam.

Marcel1989

Oder wenn du einen Verwendungslehrgang (wiederholt) nicht bestehst