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FvD beim Aufenthalt an einem TrpÜbPlz

Begonnen von Deemanta, 07. Juli 2015, 15:28:03

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Deemanta

Hallo alle,

mich würde mal die Vorschrift oder allgemein die Grundlage interessieren wie es mit Std. schreiben bei einem TrupÜbPlz. Wenn ich es mir logisch durchdenke, dürfte ich theoretisch durchschreiben denn es waren folgende Gegebenheiten gegeben:

- Keine Kommandierung
- Dienstunterbrechung (kein Dienstschluss)
- Keine Anreise durch privat KFZ

Mich würde dazu interessieren ob der Chef oder KpFw da tatsächlich Zeiten festlegen könnte die eher zum Nachteil sein könnten? Denn meines Erachtens nach ist man wenn man nicht mit einem privat KFZ anreisen kann und auf dem ÜbPlz verbleiben muss auch 24 Std. im Dienst ist.

bitte nennt mir dazu den passenden §

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Deemanta

KlausP

Das steht im aktuellen Dienstzeiterlass und den finden Sie im IntraNetBw oder im GeZi.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Nach Ende des Ausbildungsvorhabens wird in der Regel befohlen, in welchem Umfang Anrechnungsfälle erworben wurden und wie diese auf Abgeltung/Dienstausgleich verteilt sind. Es kann nicht pauschal von einem durchgängigen Anspruch ausgegangen werden.

Jens79

Zitat von: KlausP am 07. Juli 2015, 15:33:04
Das steht im aktuellen Dienstzeiterlass und den finden Sie im IntraNetBw oder im GeZi.



Und der wird sie bitter enttäuschen.  ;D
 

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ryan91

Das kenn ich doch von irgendwo her  ;D
War ebenfalls durchgehend auf einem Truppenübungsplatz und wir hatten sogar unsere G36 durchgehend am Mann.
Dennoch durften wir nach Dienstunterbrechung keine weiteren Stunden schreiben.

MkG

Aliki

Das hat nichts damit zu tun, wo man sein Gewehr verstaut hat.

MartinKF

Grüß Gott,

bei mir stellt sich die Situation ähnlich dar.  :(
Aber ich sehe das ein wenig anders als Aliki der geschrieben hat, dass es nichts damit zu tun hat, wo man sein Gewehr verstaut hat.
Ich denke eher dass man voll durchschreiben darf wenn man die Waffe 24h am Mann/Frau trägt.
Im Dienstzeitausgleicherlass ist dies zwar nicht eindeutig geregelt dafür wird klar geschrieben: Kapitel II Regelung der Anrechenbarkeit -> Punkt 2-> Anrechenbar ist jede angeordnete oder in besonderen Fällen nachträglich genehmigte Dienstleistung durch folgende und vergleichbare Dienste: Ausbildungsdienst und Übungen
Um einen Soldaten hinsichtlich eines bevorstehenden Einsatzes darauf vorzubereiten, seine Waffe 24h am Mann/Frau zu tragen, wie im Einsatz üblich, ist es so gesehen eine Ausbildung meiner Meinung nach.
Darüber hinaus steht klar im Truppenausweis: Der Inhaber ist befugt, Schusswaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird. Da ich also dienstlich tätig wäre, außer ich würde mich Strafbar machen wegen unerlaubten Waffenbesitzes, müsste ich für meine Zeiten schreiben dürfen. ;)

freue mich auf Antworten obwohl das Thema seit 120 Tagen nicht mehr angeschrieben worden ist ::)

MkG

Andi

Zitat von: MartinKF am 24. November 2015, 08:43:08ist es so gesehen eine Ausbildung meiner Meinung nach.

Deine Meinung ist aber völlig unmaßgeblich, denn wie du richtig zitiert hast ist ausschließlich ausschlaggebend, was vom zuständigen Disziplinarvorgesetzten als Dienst befohlen ist.

Zitat von: MartinKF am 24. November 2015, 08:43:08
Darüber hinaus steht klar im Truppenausweis: Der Inhaber ist befugt, Schusswaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird. Da ich also dienstlich tätig wäre, außer ich würde mich Strafbar machen wegen unerlaubten Waffenbesitzes, müsste ich für meine Zeiten schreiben dürfen. ;)

Ah ja. ::)
Dienstliche Tätigkeit nicht gleichbedeutend mit Dienst. Und was Dienst ist haben wir ja schon geklärt...

Gruß Andi
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F_K

Offtopic:

Das "bei sich haben" von Schusswaffen in Truppenunterkünften / MSBs ist kein Führen von Waffen im Sinne Waffengesetz, und Soldaten unterliegen mit ihren Dienstwaffen eh nicht diesem Gesetz.

MartinKF

@ Andi : Ja klar, im Endeffekt ist dass was der Disziplinarvorgesetzte befohlen hat ausschlaggebend und nicht meine Meinung (wobei ich doch immer noch das Recht, Artikel 5 Grundgesetz, auf freie Meinungsäußerung besitze?  :o  )
@ F_K : Es geht mir nicht darum Schusswaffen in Truppenküchen oder MSBs bei sich zu haben sondern mit der Waffe am Mann/Frau z.B. mal fix was einkaufen oder raus ins zivile oder so, ist doch dann nicht mehr möglich. Also bin ich doch gezwungen in der Kaserne/Militärischem Sicherheitsbereich zu bleiben? (Übergabe der Waffe an andere Personen nicht möglich  :-\ )

Im Endeffekt stellst sich bei mir die Frage, es muss doch irgendwo geschrieben sein, bzw geregelt, wie bei so einer Sache zu verfahren ist? Kann doch eigentlich nicht sein das bei der Bw wo wirklich ALLES geregelt ist, mit ZDV & Erlassen usw, die Dienstzeiten und wie geschrieben werden darf nach Lust und Laune des Disziplinarvorgesetzten entschieden wird?

Andi

Zitat von: MartinKF am 24. November 2015, 10:35:43
Es geht mir nicht darum Schusswaffen in Truppenküchen oder MSBs bei sich zu haben sondern mit der Waffe am Mann/Frau z.B. mal fix was einkaufen oder raus ins zivile oder so, ist doch dann nicht mehr möglich. Also bin ich doch gezwungen in der Kaserne/Militärischem Sicherheitsbereich zu bleiben? (Übergabe der Waffe an andere Personen nicht möglich  :-\ )

Überraschung: Das Recht auf Freizügigkeit ist - neben anderen noch viel wesentlicheren Grundrechten - bei Soldaten eingeschränkt/einschränkbar.
Irritierend, dass dir das - sofern du aktiver Soldat bist - noch nicht aufgefallen ist.

Zitat von: MartinKF am 24. November 2015, 10:35:43
nach Lust und Laune des Disziplinarvorgesetzten entschieden wird?

Nach pflichtgemäßem Ermessen wird entschieden.

Gruß Andi
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F_K

@ MartinKF:

Wenn Du die (dienstliche) Waffe ohne Sicherungsmunition außerhalb von "sicheren" Bereichen transportieren möchtest, must Du Dich an die einschlägigen Vorschriften / Befehle halten.

In aller Regel wird man (ohne Sicherung) den Bereich eines MSB / MB / Übungsplatzes nicht verlassen dürfen.
(wegen der Befehlslage - "Waffenrechtlich" ist das schon möglich).

Nochmal (Andi schrieb es schon):

- Auf einen Truppenübungsplatz wird oft befohlen, "innerhalb des Zaunes" zu bleiben.
- Oft wird auch befohlen, die Waffen "am Mann" zu haben

-> Damit wird aber nicht automatisch die "dienstfreie" Zeit zu Dienst.

Das ist vielmehr eine Frage der Dienstplangestaltung.

MartinKF

OK  ::)
vielen Dank für die Antworten, ich schau einfach mal was der Disziplinarvorgesetzte ansetzt  :D

Jens79

ZitatIch denke eher dass man voll durchschreiben darf wenn man die Waffe 24h am Mann/Frau trägt.

Und genau das ist einfach falsch. Und das ist auch zu 100% in dem Erlaß geregelt.

Der Rest wurde bereits ausreichend beleuchtet