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Neuregelung Unterhaltsicherung

Begonnen von Timbo89, 23. März 2015, 15:53:17

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F_K

@ MarcAurel:

Clown gefrühstückt?

Antragsformulare sind bei den "Einberufungen" mit dabei.

MarcAurel

Zitat von: F_K am 08. Juli 2015, 08:58:10
@ MarcAurel:

Clown gefrühstückt?

Antragsformulare sind bei den "Einberufungen" mit dabei.

Japp. Der Clown ist die wichtigste Mahlzeit des Tages :)

Mal ernsthaft: Dass die Antragsformulare dabei sind, das weiß ich doch. Ich befinde mich aber doch schon auf einer RDL, seit einigen Wochen um genau zu sein und habe meinen Antrag schon längst weggeschickt. Allerdings wollte ich ja nur wissen, ob es ein neues Formular geben wird, oder ob mein USG-Bearbeiter das von sich aus macht.

wolverine

Briefkopf und Aktenzeichen vom Bescheid der USG-Behorde, Hinweis auf das Bundesgesetzblatt vom 03.07.2015 S. 1061 ff. Und die geänderten Mindestsatze gem. Art. 1 mit der Bitte um Beachtung und Nachberechnung.
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MarcAurel

Zitat von: wolverine am 08. Juli 2015, 09:29:10
Briefkopf und Aktenzeichen vom Bescheid der USG-Behorde, Hinweis auf das Bundesgesetzblatt vom 03.07.2015 S. 1061 ff. Und die geänderten Mindestsatze gem. Art. 1 mit der Bitte um Beachtung und Nachberechnung.

Also geschieht das nicht automatisch. Ok, vielen Dank.

F_K

@ MarcAurel:

Dann von mir aus ernsthaft: Leseverständnisprobleme?

ZitatAlle Leistungen nach dem neuen USG werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Steht doch schon oben im Thread - und Wolverine erläutert nochmal im Detail als Musterlösung, wie man einen Antrag schreibt.

(Meine Tochter hat übrigens schon in der dritten Klasse praktisch gelernt, wie man einen Brief schreibt - im Prinzip reicht die Aussage "Ich hätte gerne mehr Kohle" ...)

wolverine

"Die werde ich jetzt bluten lassen" kann man durchaus als Leistungsantrag auslegen. ;D
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ouija

Andere Frage, zum Thema Reservistendienstleistungsprämie:

Ich habe bereits einen Teil des Reserveoffizierzuschlags erhalten, der andere Teil steht mangels Beförderung noch aus. Gibt es hier eine Art Bestandsschutz (wie im EEG  :P) und für die alten Jahrgänge gilt das noch, oder bekomme ich in Zukunft wie jeder andere auch die RDL-Prämie?

Danke

wolverine

Ab 1. November fällt der ResOffzZuschlag wohl weg. Bis dahin gelten die alten Regeln mit Ausnahme der Mindestsatze
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Ralf

#53
Hier herrscht ja ein netter Ton. Sollte auf dem derzeitigen Niveau weiter "diskutiert" werden, erfährt der Thread eine kleine Pause.
Einige Beiträge wurden mal entsorgt.
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F_K

@ ouija:

Die RDL Prämie gibt es nur bei entsprechender Verpflichtung, sonst nicht.

Einen "Bestandsschutz" bezüglich der Regelungen im WSG (hier ResOffzZuschlag) gibt es nicht, da gibt es Stichtagsregelungen.


Timbo89

Im September beginne ich meine Ausbildung zum RO.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann meine Prämie von 500€ am Anfang noch bekommen, die 1000€ am Ende aber nicht mehr?

Danke und VG

wolverine

Wenn Sie nach November abschließen, ist das meines Erachtens nach so.
Bin aber gerade auf Konferenzen im Ausland und nicht vollständig ausgerüstet.
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LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Opa_Hagen

Zitat von: MarcAurel am 08. Juli 2015, 10:01:59
Zitat von: wolverine am 08. Juli 2015, 09:29:10
Briefkopf und Aktenzeichen vom Bescheid der USG-Behorde, Hinweis auf das Bundesgesetzblatt vom 03.07.2015 S. 1061 ff. Und die geänderten Mindestsatze gem. Art. 1 mit der Bitte um Beachtung und Nachberechnung.

Also geschieht das nicht automatisch. Ok, vielen Dank.

Guten Morgen,

mir hat meine zuständige USG Behörde vorige Woche erklärt, das geschähe automatisch von Amts wegen. Habe aber sicherheitshalber formlos Antrag gestellt;)

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