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Sicherheitserklärung

Begonnen von jonasgrl, 13. Juli 2015, 16:29:33

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Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

Stefan Geßner

Zitat von: Tommie am 17. Juli 2015, 07:28:34
Zitat von: Stefan Geßner am 16. Juli 2015, 22:26:27Und ich wusste auch noch nicht, dass für die anderen Ministerien und Behörden oder gar die Bereiche der Wirtschaft die Bestimmungen der ZDv 2/30 inklusive Anlagen gelten und dort auch die exakt gleichen Formblätter verwendet werden.

Wo soll ich das behauptet haben? Fakt ist jedoch, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ein Bundesgesetz ist und damit für alle gilt! Und die Formulare der Bundeswehr und der anderen Ministerien sind inhaltsgleich, aber nicht komplett identisch!

Das stimmt, da haben wir doch einen Konsens. Das SÜG gilt für alle, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollen. Die entsprechenden Formulare unterscheiden sich je nach Vorgabe der für die Einleitung zuständigen Behörde. Für die Bw ist das gültige Formblatt in der ZDv 2/30 zu finden (sofern die im Rahmen der Umbenennung der Vorschriften noch so heißt).

Viel Spass an die ganzen Wewis-Nutzer beim überprüfen meiner Daten - da sollte dann ja auch was zu meinen letzten Verwendungen in der Bw zu finden sein. 8)

Und natürlich noch viel Spaß am weiteren "abfeiern" hier.  ;)

Ich finde es nur etwas schade, wenn ein Nutzer eine Frage stellt, sich andere Nutzer die Zeit nehmen und versuchen eine konkrete Antwort zu geben und ihnen dafür gleich jegliche Fachexpertise aberkannt wird. ;)  Aber das Thema hat sich ja imo eh erledigt.
Dienstzeitende.de

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