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Selbständige Kündigung als SaZ - Entlassungsgeld, BFD und Beihilfen

Begonnen von Biggi040, 21. Juli 2015, 14:17:05

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Biggi040

Moin Kameraden!

Ich habe vom Oktober 2010 bis Oktober 2014 als Mannschafter gedient und wechselte dann in die Feldwebellaufbahn. Seitdem befinde ich mich auf diversen Lehrgängen.
Nun ist es so das bestimmte Entwicklungen in meinem privatden Umfeld dazu geführt haben das ich meine berufliche Zukunft derzeit überdenke.
Meine Fragen sind hierbei:

-Wenn ich mein derzeitiges Dienstverhältnis kündige (obwohl ich bis zum Ende meiner Lehrgänge verpflichtet bin, sprich: bis Ende September 2017), habe ich dann Anspruch auf mein Entlassungsgeld ?
-Wie verhält es sich mit dem BFD Anspruch ?
-Inwieweit kann ich auf Beihilfen zurückgreifen, z.B. Arbeitslosengeld ? Ich habe gelesen das ehemalige SaZ nur Anspruch auf ALG II haben. Hat von euch schon jemand Erfahrung damit gemacht ?

MkG
Biggi040

F_K

Merke:

- Du kannst nicht "kündigen".
- Du hast Dich vermutlich bis Ende 2027 verpflichtet.
- Deine derzeitige Festsetzung der Dienstzeit ist kein "Entlassungsdatum".

Du solltest mal dringend nachlesen, was Du selber unterschrieben hast ....

Flexscan

Du bist nicht bis zum Ende Deiner Lehrgänge verpflichtet, sondern über die komplette Dienstzeit!
Ein kündigen wie im zivilen ist nicht möglich.

Man sollte eigentlich wissen, was man unterschreibt  ::)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Ihre Dienstzeit ist bis zum Ende Ihrer Feldwebelausbildung festgesetzt und nur der Dienstherr kann, wenn Sie Ire Lehrgänge absolut nicht schaffen, die Reissleine ziehen und Ihre Dienstzeit nicht auf die volle Verpflichtungszeit festsetzen. Sie haben dabei keinerlei Mitspracherecht weil Sie sich unwiederruflich für die 12 Jahre verpflichtet haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Biggi040

Vielleicht ist es aus meinem Post nicht richtig hervorgegangen.
Bei mir läuft privat nicht alles so rund und ich kann mich nicht länger auf diesen zeitintensiven Beruf konzentrieren, ich schaffe es einfach nicht mehr.
Mir gings nicht darum wie und wann ich vorzeitig ausscheiden kann, sondern ob ich den Anspruch auf Entlassungsgeld und BFD behalte, falls ich ausscheide.
Bzw. unter welchen Umständen man den Anpruch verliert.

KlausP

Die Frage stellt sich doch gar nicht. Sie werden nicht vorzeitig entlassen. Falls wider Erwarten doch, werden ihre BFD- und sonstigen Ansprüche nach der bis dahin geleisteten Dienstzeit gewährt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Bei einer fristlosen Entlassung - z. B. aus disziplinarischen Gründen - gibt es auch keine Geld und Sachbezüge.
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Flexscan

Das intressiert den Dienstherrn nicht was bei Dir privat abgeht.
Du hast eine unwiederrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben und demnach bis zum Ende der Dienstzeit zu erfüllen.

Vorzeitige Entlassung nicht möglich!

MkG Flex
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ulli76

Warum wollen nur immer alle kündigen, sobald es private Probleme gibt?
Wenn die Kündigung erforderlich ist, um das zu klären, wird das meistens eh dauerhaft nichts.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

_Flo_

Also das ist Quatsch!

Eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist natürlich möglich. Habe ich selbst vor 10 Jahren machen müssen.

ABER, dafür braucht es sehr triftige Gründe und die müssen ausführlich Belegt werden.
Dann kann man nach $55 (3) SG entlassen werden. Da muss aber wirklich jede Instanz mitspielen und das ist auch keine Entlassung die von Heute auf Morgen geschieht.

Das ganze sollte sehr gut überlegt sein. Denn der Dienstherr prüft sehr genau ob die Bedingungen erfüllt sind.

Joker81

Ganz einfach:

Verkürzungsantrag schreiben 
Auf Ablehnung warten und weiter dienen.

Denn

Sie sind nicht der einzige Soldat der häufiger
Mal Probleme im Privaten hat.
Hab sowas schonmal gehört.
Von meiner Frau z.B :D

Halten Sie durch das packen Sie schon

Horrido
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

Biggi040

Ich bedanke mich recht herzlich bei allen die Ihre Zeit geopfert haben um mir weiterzuhelfen. Auch wenn "lesen Sie sich durch was Sie unterschrieben haben" auch keine wirkliche Hilfe ist.
Mir sind die Konditionen des Vertrages bekannt. Danke
Ich schreibe in ein Forum um Erfahrungsaustausch zu betreiben und der Post von User "_Flo_" war sehr hilfreich, danke!

Sehr unnötig Herr Administrator !
Zitat von: ulli76 am 21. Juli 2015, 15:14:07
Warum wollen nur immer alle kündigen, sobald es private Probleme gibt?
Wenn die Kündigung erforderlich ist, um das zu klären, wird das meistens eh dauerhaft nichts.
Ich verstehe nicht wie man sich als Kamerad das Recht herausnimmt das besagte Problem zu bewerten !?
Wenn ich denke das eine kündigung besser für mich ist, dann gibt es keinen einzigen Grund das hier zum Thema zu machen!



Flexscan

Das ist eine Frau Administratorin am Rande anbemerkt.


Viel Erfolg bei den Bemühungen.
und angenehme Restdienstzeit noch.

Aber nicht rumheulen, wenn dem Antrag auf Entlassung nicht stattgegeben wird, wovon auszugehen ist.


Schlussbemerkung:
Bei Entlassungen nach 55 verliert man jeglichen Anspruch an Geld und Sachbezügen, BFD etc. und hat schlussendlich dann nur noch wenn Sozialhilfe bzw Harz 4

MkG Flex
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Helft mit, dass es so bleibt.

HG z.S.

Ich denke, es ist eher gut gemeint und beruht auch auf der Erfahrung, dass es (leider) öfter vorkommt, dass Kameraden bei privaten Problem sofort versuchen, aus der Bw herauszukommen, nur um dann draußen zu merken, das die Entscheidung doch nicht so doll war und versuchen dann, irgendwie wieder rein zu kommen (was ggf. noch schwieriger ist).

Es sagt niemand, dass es bei Ihnen auch so sein muss (wie auch, wir kennen ja weder Sie, noch Ihre Problem).
Ich empfehle aber doch, vor dem Schritt der "Reißleine" erstmal sehr genau zu überlegen, wo wirklich das Problem liegt und wie man es ggf. auch anders beheben kann.

Oder anders gesagt: überlegen Sie sich (neben dem Versuch des Ausstiegs) doch mal ein paar andere Alternativen und bewerten Sie diese. Vielleicht gibt es eine viel bessere Lösung.
Raus zu kommen, nur um draußen zu sein, bringt in erster Linie die Arbeitslosigkeit und das fehlende Geld, bedenken Sie das auch.

Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich wünsche viel Erfolg!

F_K

ZitatMir sind die Konditionen des Vertrages bekannt. Danke

Es gibt keine Vertrag - weil öffentliches Gewaltverhältnis.

Du hast einfach keine Ahnung  - und das ist die nette Formulierung.


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