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Selbständige Kündigung als SaZ - Entlassungsgeld, BFD und Beihilfen

Begonnen von Biggi040, 21. Juli 2015, 14:17:05

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_Flo_

@Flexscan, das ist so nicht ganz richtig. Bei meiner Entlassung nach $55 (3) SG habe ich meine Übergangsgebührniße trotzdem erhalten. Gerechnet auf meine geleistete Dienstzeit. Das ist keine Entlassung aus dem Dienstverhältnis weil sich der Soldat etwas zu schulden kommen lässt, sondern weil sein verbleib in der Bundeswehr für ihn nicht mehr zumutbar ist. Im Endeffekt wird deine Dienstzeit dann verkürzt und du scheidest aus.

Bei meiner Bewerbung für die Wiedereinstellung wurde ich allerdings ziemlich genau zu meinen damaligen Gründen befragt  ;D
Und das war ein recht langes Gespräch mit dem Psychologen. Trotz allem habe ich meine Feldwebel-Eignung wieder erhalten.

Egal wie. Die Gründe für eine Entlassung nach §55 (3) SG müssen schon sehr ordentlich sein. Sonst wird keine Entlassung erfolgen.
Wie hart die Gründe für den Soldaten sind wird allerdings geprüft und der Soldat wird dazu auch befragt. Wie gesagt, da wird sehr genau geprüft.
Was man aber sagen muss. Der Dienstherr nimmt dich hier sehr ernst. Ich habe mich in keinem Augenblick falsch behandelt gefühlt. Auch wenn viele der Fragen sehr direkt sind, die einem gestellt werden. Vor allem auch im Bezug auf die spätere Zukunft des Soldaten. Wenn hier kein ordentlicher Plan vorliegt, wie man seine Problematische Situation lösen kann. Dann wird wahrscheinlich auch keine Entlassung in betracht gezogen.

Ralf

Das ist die sog. Härtefallregelung, eine sehr hohe Hürde, aber eine Möglichkeit.
Was es bedeuten kann:
ZitatBei Zeitsoldaten ist die Entlassung aus der Bundeswehr auf eigenen Antrag gemäß § 55 Abs. 3 Soldatengesetz eine gewaltige Hürde. Erforderlich ist das Vorliegen einer besonderen Härte wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Soldat persönlich von einer außergewöhnlichen Veränderung der außerdienstlichen Verhältnisse schicksalhaft sehr stark betroffen wird. Beispiele sind die Pflege von Angehörigen, wenn sonst kein Angehöriger vorhanden ist oder die Existenzvernichtung des elterlichen Betriebs. Das Ereignis darf nicht ansatzweise vorhersehbar, somit ,,schicksalhaft" gewesen sein. Somit scheidet beispielsweise die schrittweise Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Angehörigen aus.
Die Rückzahlung von Ausbildungskosten erfolgt ggf.
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Derder

Zitat von: KlausP am 21. Juli 2015, 14:41:15
Ihre Dienstzeit ist bis zum Ende Ihrer Feldwebelausbildung festgesetzt und nur der Dienstherr kann, wenn Sie Ire Lehrgänge absolut nicht schaffen, die Reissleine ziehen und Ihre Dienstzeit nicht auf die volle Verpflichtungszeit festsetzen. Sie haben dabei keinerlei Mitspracherecht weil Sie sich unwiederruflich für die 12 Jahre verpflichtet haben.

Was für ein Blödsinn
Jeder Saz hat die Möglichkeit einen Aufhebung seiner Dienstzeit mit sofortiger Wirkung zu bekommen Voraussetzung hierfür ein in Aussicht gestelltes unbefristetes Arbeitsverhältnis eines zivilen Arbeitgebers alles weitere berät der BFD gerne

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mike Brisket

Ich denke der Verlust hält sich in Grenzen!
Das zeigt mitunter sehr gut was mach junger Kamerad unter Loyalität versteht.
Jeder pocht nur auf sein Recht, dies mit den Pflichten wird gerne vergessen!

BSG1966

Zitat von: Biggi040 am 21. Juli 2015, 14:59:21
Bei mir läuft privat nicht alles so rund und ich kann mich nicht länger auf diesen zeitintensiven Beruf konzentrieren, ich schaffe es einfach nicht mehr.

Ohne jetzt jedwede Umstände zu kennen ist doch die Frage, ob es tatsächlich nicht möglich ist, den Job weiter zu machen - oder ob es Möglichkeiten gibt, Sie dabei zu unterstützen.

Hier wäre es sinnvoll, sich an Sozieldienst/Pfarrer/Doc/Vertrauensperson/Vorgesetzte/ggf Psych zu wenden (kurz gesagt, das Psychosoziale Netzwerk (ja, ich weiß, der Vorgesetzte gehört nicht direkt dazu, trotzdem kann es sinnvoll sein, diesen einzubeziehen)).

Was der ein oder andere hier (zugegebener Maßen nicht in jedem Falle maximal empathisch) bemerkt hatte, war doch einfach, dass Krisen und Probleme vorkommen (da sind Sie tatsächlich nicht die erste) aber eben manchmal auch bewältigbar sind ohne gleich alles hinzuschmeißen. Die Bundeswehr hat diverse Möglichkeiten, hier zu helfen. Nur bringen diese nichts, wenn Soldaten sich nicht an die entsprechenden Ansprechpartner wenden sondern direkt im Internet nach der erstbesten Möglichkeit, sich zu verdünnisieren, googlen.

Andi

the rest is silence...

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