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Wohnsitz in der Kaserne melden?

Begonnen von PioMin, 16. Januar 2009, 19:29:48

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F_K

@ Melniii:

Was studierst Du denn?

Alleine hier im Forum gibt es 7 Seiten Suchergebnisse mit den Suchwort "Hausstand" - dort findet man dann spielend Hinweise auf das BUKG, dies findet man spielend im Internet.

melniii

Dann haben wir jetzt entweder aneinander vorbei geredet oder ich sie/ sie mich falsch verstanden.

Mit der Aussage, dass mir bewusst is das man die eigene Wohnung anerkennen lassen muss meinte ich auch das Verfahren bzw. den Inhalt des von Ihnen geschriebenen Zitates... deshalb auch die Aussage mit dem Mietvertrag.
Ich habe nie behauptet dass es über die ANERKENNUNGSFÄHIGKEIT EINES WOHNSITZES (bezüglich der Bundeswehr) keine Definitionen oder ähnliches gibt.

Da ich von F_K jedoch als Fachidiot beschimpft wurde welcher nicht fähig sei, herauszufinden was ein HAUSSTAND ist habe ich genau dies erneut versucht. Ohne Erfolg. Es gibt keine öffentlichen Definitionen (oder ich finde keine welche nicht auf GEZ oder Versicherungen bezogen sind).

Trotzdem vielen Dank für die netten und schnippischen Antworten.

F_K

@ melniii:

Bei aller Liebe - der erste Hit bei Google gibt z. B. folgendes Ergebnis:

ZitatWann liegt ein eigener Hausstand vor?

Hier ist eine Wohnung i. S. d. § 10 Abs. 3 BUKG gemeint. Danach besteht eine Wohnung aus einer geschlossenen Einheit ...... Bei einem Untermietverhältnis mit Mitbenutzung von Küche oder Bad liegt jedoch kein eigener Hausstand vor.

Du schreibst selber, Du hättest keinen Erfolg gehabt - was soll ich da noch sagen?

Immgrisch86

Hallo,

ich habe mal das erste Ergebnis genommen, was ich bei meiner Google Suche gefunden habe und poste den Link hier mal.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16065.xhtml?currentModule=home

An sich finde ich es hier gut erklärt wann es ein eigener Hausstand ist.

Beste Grüße

David

F_K

@ Immgrisch86:

Oh man ... was STEUERLICH ein eigener Hausstand ist, ist ein Thema für sich - und bei Deinem Link erklärt.

"Hier" geht es um eigenen Hausstand im Sinne BUKG - und da gibt es eine Legaldefinition im Gesetz - so von mir genannt.

Immgrisch86

Okay tut mir leid ich wollte dir auch nicht wiedersprechen.

Dachte nur, dass dies Hilfreich wäre sich ein Bild darüber zu machen, was ein eigener Hausstand ist.

Wenn das nicht passt, kannst du den Post löschen :(.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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