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Reserve USG - Die ultimative Zusammenfassung

Begonnen von 勝者, 24. Juli 2015, 18:07:45

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勝者

Hallo,

da die anderen Themen im Forum schon so groß sind versuche ich zusammenzufassen. Der Unterschied zwischen Gefreiten und Oberst sind zwar vorhanden, aber nicht sehr signifikant (unter 100% Unterschied). Daher habe ich als Beispiele zwei Dienstgrade genommen, die meiner Meinung nach am Wahrscheinlichsten sind für Reserve-Einsteiger.


1. Mindestleistung
Reservistendienst Leistende erhalten, laut neuem USG  folgende tägliche Mindestleistungen:
(Quelle: www.bundeswehr.de/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5NjI2ZTYzNzIzNDYzNjEyMDIwMjAyMDIw/neuregelung_usg.pdf)

z.B.
- StUffz erhält zwischen 61,92€ - 84,05€, für 0 bis 3 unterhaltspflichtige Kinder
- OLt erhält 75,42€ bis 98,84€ je nach Kinderlage.

gemäß Artikel 1


2. Reservistendienstleistungsprämie
Zusätzlich gibt es für jeden Reservedienst Leistenden eine tägliche Reservistendienstleistungsprämie gemäß §10 Abs. 1 in Anlage 2:
z.B.
- StUffz erhält zusätzlich 23,45€
- OLt erhält zusätzlich 25,29€

Diese liegt etwas über dem bisherigen alten Wehrsold + Verpflegungsgeld. Von diesem sind diesem ist die Verpflegung selbst zu tragen, da es Brot, Wurst, Käse nicht mehr frei gibt.


3. Freiwillige Verpflichtung für Reservedienst von min. 19 Tagen im Jahr
Zusätzlich gibt es für Reservisten, die sich im Voraus dazu verpflichten, jährlich mind.:
- 19 Tage Reservedienst leisten eine Prämie in Höhe von 25€ pro Tag
- 33 Tage Reservedienst leisten eine Prämie in Höhe von 35€ pro Tag

höchstens jedoch 1470€ im Jahr. Das heisst, für Reservedienst Leistende, die regelmäßig mehr als 19 Tage im Jahr Reservedienst leisten, lohnt es sich im Voraus zu verpflichten. So können bis zu 1470€ im Jahr dazuverdient werden. Der Maximalbetrag entspricht 42 Tagen bei einer 33 Tage Verpflichtung oder ca. 59 Tage bei einer 19 Tage Verpflichtung. Mehr Reservedienst nutzt für diese Prämie nicht.


4. Kurzwehrübungen in der Woche
Für Kurzwehrübungen, bis zu drei Tagen gilt 1. nicht, sondern sie erhalten lediglich ein Dienstgeld in Höhe gemäß §11 in Anlage 2:
- StUffz 35,18€ unabhängig der unterhaltspflichtigen Kinder
- OLt 37,94€ unabhängig der unterhaltspflichtigen Kinder

Weiterhin gibt es hierfür die Reservistendienstleistungsprämie aus 2. für die Verpflegung. Für Wehrübungen ab vier Tage gilt auch für die ersten drei Tage die Mindestleistung aus 1.


5. Kurzwehrübungen am Wochenende
Für Kurzwehrübungen, die an zwei Tagen am Wochenende durchgeführt werden erhalten Reservedienst Leistende ein erhöhtes Dienstgeld pro Tag gemäß §11 in Anlage 2:
- StUffz 46,90€ pro Tag (Sa.+So. 46,90€ * 2 = 93,8€)
- OLt 50,58€ pro Tag (Sa.+So. 50,58€ * 2 = 101,16€)

Auch hier gibt es de Reservistendienstleistungsprämie für die Verpflegung. Insgesamt macht das für eine einmalige Wochenend-Wehrübung also:
- für einen StUffz 140,70€ (2 * 46,90€ + 2 * 23,45€) oder 70,35€ netto pro Tag
- für einen OLt 151,74€ (2 * 50,58€ + 2 * 25,29€) oder 75,87€ netto pro Tag


6. Rechenbeispiele

Ein StUffz d.R. (nach Lehrgängen) hat sich im Voraus verpflichtet mind. 19 Tage im Jahr Reservedienst zu leisten. Er hat 1 Kind und leistet insgesamt 24 Tage Reservedienst:
1741,92€ = 72,58€ * 24 Tage Mindestleistung mit einem Kind
  518,16€ = 21,59€ * 24 Tage Reservistendienstleistungsprämie
  600,00€ = 25,00€ * 24 Tage (bei Verpflichtung von mind. 19 Tage Reservedienst)
----------
2860,08€ Nettoauszahlung für 24 Tage Reservistendienst (entspr. 119,17€ Netto / Tag)


Ein OLt. d.R. ohne Kinder nimmt an einer dreitägigen Kurzwehrübung (in der Woche) und zwei, zwölftägigen Wehrübungen teil. Also insgesamt 27 Tage, ohne sich auf einen Mindestreservedienst zu verpflichten.
  113,82€ = 37,94€ * 3 Tage Dienstgeld
    75,87€ = 25,29€ * 3 Tage Reservistendienstleistungsprämie
1810,08€ = 75,42€ * 24 Tage Mindestleistung ohne Kind
  606,96€ = 25,29€ * 24 Tage Reservistendienstleistungsprämie
-----------
2606,73€ Nettoauszahlung für 27 Tage Reservedienst (entspr. 96,55€ Netto / Tag)


7. Weitere Zuschläge
Es gibt bei Auslandsaufenthalten (§10 Abs. 2) Zuschläge zwischen 10,18€ und 16,83€ pro Tag, je nach Dienstgrad
zusätzlich ist der Reservedienst Leistende rentenversichert und erhält freie Heilfürsorge. Für Selbstständige oder Nichtselbstständige, die ein Einkommen über der Mindestleistung haben gelten besondere Regelungen in §6 bzw. §7 und §8


8. Sonstige Gedanken
- Die Mindestleistung, die steuerfrei (netto) ausgezahlt wird entspricht bei einem vollen Monat Reservedienst (24 Tage) dem Gehalt eines SaZ in dem jeweiligen Dienstgrad, plus den Zusatzleistungen wie Rentenversicherung und Freie Heilfürsorge.
- Selbstständige oder Nichtselbstständige können eventuell. mehr verdienen, da Ihr gegenwärtiges Gehalt als Grundlage genommen wird. Allerdings dürften die allerwenigsten Reservisten, die als StUffz oder Oberleutnant Reservedienst leisten ein viel höheres Nettogehalt erhalten, als die Mindestleistung es bietet. Wer geht schon mit 2600€ zivilem netto nach Hause, wenn bei als StUffz mit Kind Reservedienst leistet?

Der Unterschied, es gibt wohl keinen Urlaub und man ist eben nur Soldaten-Tagelöhner, Zeitarbeiter oder Teilzeit-Söldner. Für mich wäre das ideal 24 Tage Wehrübung (1 Monat) und ein Monat unbezahlter Urlaub in Thailand :)

Interessant wäre zu wissen, wie man aus der 19 bzw. 33 Tage Verpflichtung wieder herauskommt. Ein Arbeitsloser hat sicherlich kein Problem damit, sich für die ersten ein zwei Jahre für 19 oder 33 Tage zu verpflichten, aber wie sieht es in 5 oder 10 Jahren aus und einen wichtigen Managementposten habe? Was ist wenn ich Auswandern will?

勝者

Noch vergessen

9. Weitere Zulagen
Bin mir nicht sicher, aber ich glaube Stellenzulagen für besondere Verwendungen gibt es auch für Reservisten obendrauf. Ich war z.B. im Führungsdienst als SaZ, dort gab es eine Flugsicherungszulage. Wird ein Reservist nun auf einem DP in der Flugsicherung eingesetzt oder als Besatzung eines Flugzeugs erhält er diese Zulagen dazu. Obwohl es wahrscheinlich nicht sehr wahrscheinlich ist, so einen DP zu erhalten. Wobei, ich könnte mir vorstellen, einen Dienststellenleiter (Hauptmann) in der Flugberatung zeitweise zu ersetzen (bei Krankheit, Lehrgängen etc.)


ouija

Zitat von: Puchana am 24. Juli 2015, 18:07:45
- Selbstständige oder Nichtselbstständige können eventuell. mehr verdienen, da Ihr gegenwärtiges Gehalt als Grundlage genommen wird. Allerdings dürften die allerwenigsten Reservisten, die als StUffz oder Oberleutnant Reservedienst leisten ein viel höheres Nettogehalt erhalten, als die Mindestleistung es bietet. Wer geht schon mit 2600€ zivilem netto nach Hause, wenn bei als StUffz mit Kind Reservedienst leistet?

Das ist ja wohl grober Unfug. Die 2.600€ netto entsprechen einem Monatsgehalt von 4.600€ bzw. einem Jahresgehalt von 55.000€. In Ba-Wü ist das z.B. EG-14 der IG Metall. Das ist in einigen Unternehmen der Bereich in dem Hochschulabsolventen einsteigen ... also im Normalfall liegt das netto wohl eher über der Mindestleistung. Im Übrigen komme ich für den OLt eh nur auf 2.200€ Mindestleistung.

勝者

ZitatDie 2.600€ netto entsprechen einem Monatsgehalt von 4.600€ bzw. einem Jahresgehalt von 55.000€. In Ba-Wü ist das z.B. EG-14 der IG Metall. Das ist in einigen Unternehmen der Bereich in dem Hochschulabsolventen einsteigen ... also im Normalfall liegt das netto wohl eher über der Mindestleistung.
Bin zwar dem Blut her Schwabe, wohne aber in Berlin. 55.000€ Einstiegsgehalt dürfen in mind. 5 von 15 Bundesländern, wenn nicht mehr absolut illusorisch für die meisten Absolventen sein (Bachelor). Mit Master kann man ja bereits als ohne Beruferfahrung als Hauptmann einsteigen, mit entsprechendem höherer Mindestleistung. Mit 2 Jahren Berufserfahrung nach dem Master kann die Einstellung als Major erfolgen. Aber welcher Ingenieur mit 55.000€ geht als OLt. Wehrübungen machen? Wer wird in der Realität als Major d.R. eingestellt? Ich glaube das dürfte eine Ausnahme sein. Ich lasse mich aber mit Statistiken gerne anderweitig überzeugen. (Quelle: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYwxDoMwDEXPwgXivVtvUbqZ4OAvQlLZIUicnkzVG57e8uhLg8IdGzfUwpk-NEe8liscyDubQUwC1OQfWqN61DPzMpRP92DiNaX76Lp622wNLhAUbxiXxFG72EW__T09RQaDpw!!/)


ZitatIm Übrigen komme ich für den OLt eh nur auf 2.200€ Mindestleistung.
Rechne es mir vor. Dann glaube ich es Dir.

ouija

Zitat von: Puchana am 24. Juli 2015, 18:42:27
ZitatDie 2.600€ netto entsprechen einem Monatsgehalt von 4.600€ bzw. einem Jahresgehalt von 55.000€. In Ba-Wü ist das z.B. EG-14 der IG Metall. Das ist in einigen Unternehmen der Bereich in dem Hochschulabsolventen einsteigen ... also im Normalfall liegt das netto wohl eher über der Mindestleistung.
Bin zwar dem Blut her Schwabe, wohne aber in Berlin. 55.000€ Einstiegsgehalt dürfen in mind. 5 von 15 Bundesländern, wenn nicht mehr absolut illusorisch für die meisten Absolventen sein (Bachelor). Mit Master kann man ja bereits als ohne Beruferfahrung als Hauptmann einsteigen, mit entsprechendem höherer Mindestleistung. Mit 2 Jahren Berufserfahrung nach dem Master kann die Einstellung als Major erfolgen. Aber welcher Ingenieur mit 55.000€ geht als OLt. Wehrübungen machen? Wer wird in der Realität als Major d.R. eingestellt? Ich glaube das dürfte eine Ausnahme sein. Ich lasse mich aber mit Statistiken gerne anderweitig überzeugen. (Quelle: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYwxDoMwDEXPwgXivVtvUbqZ4OAvQlLZIUicnkzVG57e8uhLg8IdGzfUwpk-NEe8liscyDubQUwC1OQfWqN61DPzMpRP92DiNaX76Lp622wNLhAUbxiXxFG72EW__T09RQaDpw!!/)


ZitatIm Übrigen komme ich für den OLt eh nur auf 2.200€ Mindestleistung.
Rechne es mir vor. Dann glaube ich es Dir.

Die Prämisse ist schon mal ganz falsch. Man wird nicht automatisch dem Gehalt nach in irgendeinen passenden Dienstgrad gesteckt. Ich habe auch zwei abgeschlossene Studien und bin kein Hauptmann oder Major d.R..

Ein Oberleutnant ohne Kinder erhält 75€ Mindestleistung. Bei 30 Tagen Wehrübung sind das 2.250€ und damit vergleichbar mit dem regulären Nettogehalt. Und 2.250€ sind jetzt kein Megagehalt ..

勝者

ZitatEin Oberleutnant ohne Kinder erhält 75€ Mindestleistung. Bei 30 Tagen Wehrübung sind das 2.250€ und damit vergleichbar mit dem regulären Nettogehalt.

Zusätzlich gibt es die Reservistendienstleistungsprämie in Höhe von 25,29€ pro Tag. Also noch mal rund 760€ mehr (30 Tage, um Bei Deinem Beispiel zu bleiben). Hatte ich doch geschrieben.

ZitatUnd 2.250€ sind jetzt kein Megagehalt ..
Warum sollte man auch ein Megagehalt erwarten dürfen?  Der Reservistendienst ist sicherlich nicht eingerichtet worden für Besserverdiener, die noch mehr Geld verdienen wollen. Die Mindestleistung in höhe von ca.2400€ netto für einen Monat finde ich absolut akzeptabel.

Für Besserverdiener für die die Bundeswehr zu wenig bietet, ist das Verbleiben im zivilen vielleicht die bessere Option. Also ich hatte bei der Bundeswehr die Besten Zahnärzte ohne Zuzahlung, bei der Nato, die Beste Verpflegung die man sich vorstellen kann. Dazu gibt es für Reservisten Bahnfahrten der Ersten Klasse (bis 5. Familienheimfahrten), falls sich das nicht geändert hat. Zusätzlich wie ich gesagt habe Zulagen für besondere Verwendung (die hatte ich auch als SaZ in der Flugsicherung). Kommt sicherlich auf den EInzelfall drauf an. Für viele Arbeitslose oder Menschen die nicht im reichen BW leben und mehr als 55.000€ brutto als Einstiegsgehalt kriegen ist das sicherlich ein guter Nebenverdienst.

ouija

Ja aber du bei der Rechnung sauber trennen. Ich habe bemängelt, dass dein rechnerischer Vergleich zwischen Mindestleistung und Monatsgehalt nicht stimmt. Die anderen Prämien nach 2), 3), etc. bekommt ja jeder nochmal oben drauf, egal ob Mindestleistung oder nicht.

Es ging mir auch nicht um irgendwelche Absolventengehälter. Du setzt in deiner Aussage im ersten Post voraus, dass jemand mit Dienstgrad StUffz oder OLt nicht mit 2.600€ netto "nach Hause geht". Das ist einfach nicht richtig. Das zivile Gehalt und die Ausbildung haben überhaupt nichts mit dem Dienstgrad in der Bundeswehr zu tun.

Und im letzten Post wirds ja sogar noch wilder: die Mehrheit der Reservisten leistet den Dienst aus Überzeugung, nicht aus finanziellen Gründen. Egal ob "Besserverdiener" oder nicht, und egal ob "reiches BW" oder nicht. Klar kann man sich als Student in den Semesterferien nett was dazu verdienen.

勝者

Zitat[..] die Mehrheit der Reservisten leistet den Dienst aus Überzeugung, nicht aus finanziellen Gründen. [..]
Das müsste man einmal untersuchen. Wenn ich mir so die Reportagen über die Bundeswehr nach Abschaffung der Wehrpflicht anschaue, komme ich eindeutig zu einem anderen Urteil. Zweitens, wenn es so wäre, warum meckern dann so viele Reservisten über das Gehalt? So wie Du auch? Macht ja keinen Sinn. Eben weil der finanzielle Anreiz gering war und es zu wenig Überzeugungstäter gibt, wurde das Gesetz geändert und der Wehrsold drastisch erhöht und die Einstiegsmöglichkeiten sehr vereinfacht.

ZitatDas zivile Gehalt und die Ausbildung haben überhaupt nichts mit dem Dienstgrad in der Bundeswehr zu tun.
Oke.

ede-server

Sehe ich das richtig, dass es quasi "nur" mehr gibt? Einzig der Mehraufwand an Verpflegung ist eine neue Belastung für den RDL?
Wie verhält es sich mit Familienheimfahrten und der unentgeltlichen Unterkunft?

Daniel_Horn

... und natürlich besteht auch der normale Urlaubsanspruch eines Reservisten weiter fort.

PzGrenSG

Also wenn ich dass Gesetz richtig verstehe entfällt, bei der Zahlung von Dienstgeld (bei Kurzübungen) die RDL Prämie. Zumindest steht das unter §11. "Reservistendienst Leistende, die gemäß ihrem Heranziehungsbescheid nicht mehr als drei Tage Reservistendienst leisten, erhalten statt der Leistungen nach § 10 ein Dienstgeld nach den Spalten 4 und 5 der Tabelle in Anlage 2."

F_K

Kurz RDL sollen eh vermieden werden, daher nicht wirklich relevant und war früher auch schon so ...

BT

Weiß einer ob der Leistungszuschlag aus der Einsatzreserve hier ab November direkt angerechnet wird?

Da das ja jetzt Kalenderjahrweise abgerechnet werden soll, ist die Frage, ob die 1.278,23 Euro dann direkt 1470 Euro angerechnet werden?
Oder Fängt ab November ein neues "Kapitel" an?

Beste Grüße


Roughnecks

Es fängt ein neues Kapitel an. Es gilt also für Übungen die vor November beginnen und nach November enden bei 1273, irgendwas...


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