Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

BFD Ansprüche neues Recht??

Begonnen von Traderhb, 07. August 2015, 17:57:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Traderhb

Hallo,
ich bin zum 01.07.2011 als FWDlér in die Bundeswehr eingetreten.
Ich wurde am 01.11.2012 zum SAZ ernannt.
Laut BFD habe ich noch das alte Recht da  ich vor dem 26.07.2012 einbezogen wurden bin.

Laut Gesetz ist ja die " Ernennung zum SaZ " maßgebend?

Habe ich jetzt noch das alte Recht (Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an geförderten Bildungsmaßnahmen)

oder zählt für mich jetzt, das neue Recht??

stehe da irgendwie auf dem Schlauch..
Danke!


dunstig

Die Suchfunktion hätte Ihnen da sofort weitergeholfen. Ist sogar ein hier im Unterforum festgepinnter Thread. Da steht genau drin, wer betroffen ist, in welchen Gesetzen man nachlesen kann, usw. ;)

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=52585.0
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Das sagt das Gesetz dazu:
Zitat
§ 102

(1) Für die bei Inkrafttreten des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger sowie die Soldaten, die vor dem Inkrafttreten des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind oder freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes in der bis zum 12. April 2013 geltenden Fassung angetreten haben, gilt weiterhin das bisherige Recht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau