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BFD - Ermessungsfreistellung

Begonnen von PantherV, 10. August 2015, 10:46:22

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PantherV

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zum BFD, bzw Ermessungsfreistellung. Bin SaZ 9 und DZE am 31.12.2016

Mein BFD beginnt ab den 01.10.2015.. Meine BFD Beraterin sagte das eine Ermessungsfreistellung kein Problem ist. Wurde vom Chef usw unterzeichnet und genehmigt.
Ausbildung fängt ab den 01.09.2015 und wurde soweit alles abgeklärt. Natürlich ist auch kein Urlaub vorhanden, der wurde ja abgebaut.

Nur Rief eine BFD Beraterin an, die die Aushilfe für die meine ist. Sie meinte nun das eine Ermessungsfreistellung nicht möglich ist. So nun habe ich eine Problem..

Hat jemand eine Ahnung bzw. kann was dazu sagen!?

Danke schonmal.

MkG
Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten.
Persisches Sprichwort

wolverine

§ 5 Abs. 11 SoldVersG sieht die ausnahmsweise Freistellung vor und Ihr Chef hat dem zugestimmt. Wenn das jemand beim BFD jetzt nicht mitmacht, begründeten Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung verlangen und dieser folgen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

PantherV

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