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Begonnen von shoxie, 14. August 2015, 11:47:35

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shoxie

Hallo Leute,

Ich bin SaZ 9 und hatte am 01.04.2015 Dienstantritt. Vor gut zwei Wochen wurde ich zum SaZ 2 ernannt, meine Frage dazu wäre: Ist durch die Setzung meiner Unterschrift die Probezeit vorbei ? Ich habe schon beide Seiten gehört, mir wurde gesagt, dass die 6 monatige Probezeit nun vorbei ist, allerdings meinten andere auch, dass man mir die 6 Monate nicht nehmen kann, egal was ist.

Hoffe mir kann jemand eine klarstellende Antwort geben.

MfG

KlausP

Warum wurden Sie jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen? Wenn Sie eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, bleibt es bei den 6 Monaten "Probezeit".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

shoxie

Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Ralf

Dann hast du keine 6 monatige Probezeit, sondern hattest die 4 Monate Eignungsübung als Zeit, in der du dir das hast überlegen können.
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Elvis22

Oder um es anders auszudrücken: Nein, der Zug ist abgefahren  ;D

ToMA

Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:47:35
Ich bin SaZ 9 und hatte am 01.04.2015 Dienstantritt. Vor gut zwei Wochen wurde ich zum SaZ 2 ernannt,

Bin ich der Einzige, der das nicht versteht?

Bist Du nun SAZ 9 oder SAZ 2 ?   Oder sind die 2 Jahre nur die vorläufige Dienstzeitfestsetzung?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Es erfolgt grundsätzlich  immer eine Zwischenfestsetzung, so lange bis man das Ausbildungsende erreicht hat.
Allerdings sind die SaZ09 irreführend, weil das die Regelverpflichtungszeit für Soldaten mit ZAW ist (und die werden ja nicht aufgrund ihres Berufes mit höherem DstGrd eingestellt). Ggf. gibts da schon Vordienstzeiten.
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ToMA

Aber dadurch wird man doch nicht zum SAZ 2 !? Man bleibt doch SAZ 9 (oder was auch immer vorher vereinbart wurde), oder etwa nicht ?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Man wird erst einmal auf 2 Jahre zwischenfestgesetzt, bis man gewisse Ausbildungsabschnitte erreicht hat. Dann ggf. nochmal auf eine Zwischendienstzeit, z.B. Saz 04 und bei Abschluss der Ausbildung auf SaZ 09.
as kommt auf die Verpflichtungserklärung an, die ist je nach Laufbahn und ggf. sogar nach Verwendung unterschiedlich.
Was will man sonst mit einem, der 2 mal durch Laufbahnlehrgänge fliegt in den restlichen 7-8 Jahren machen?
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Elvis22

Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 13:11:25
Aber dadurch wird man doch nicht zum SAZ 2 !? Man bleibt doch SAZ 9 (oder was auch immer vorher vereinbart wurde), oder etwa nicht ?

Wie Ralf schon schreib wird das nach und nach festgelegt.
Man unterschreibt zwar für 9 Jahre, allerdings unter dem Vorbehalt, dass man auch die entsprechenden Laufbahnlehrgänge besteht und somit auf dem geplanten Dienstposten eingesetzt werden kann. So kann man also als SaZ 2 festgelegt werden, wenn man noch wichtige Laufbahnlehrgänge zu bestehen hat. Sind diese bestanden geht es beispielsweise auf SaZ 4 bis die ZAW abgeschlossen ist usw.
Verhält sich bei Offizieren genauso mit dem Studium.

ToMA

Ja, das habe ich ja auch verstanden.

Es ging mir nur um die Begrifflichkeit des "SAZ 2". SAZ 2 war für mich jemand, der sich von vornherein nur für 24 Monate verpflichtet hat.

Das jemand vorzeitig, je nach vorläufiger Dienstzeitfestsetzung und nach wiederholt erfolglosen Lehrgängen/Prüfungen ausgesiebt wird, ist mir auch klar. Trotzdem, dachte ich, wäre man solange SAZ 4,8,9,13, was auch immer.

Dann wäre theoretisch mein Sohn zurzeit gar nicht SAZ 13 sondern SAZ 4. Das steht so aber nirgendwo offiziell (glaube ich  ??? ).

Sry für das offtopic
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Ralf

Doch. Aber das schrieb ich ja bereits: in der Verpflichtungserklärung. Diese Dinge von großer Tragweite werden ja nicht willkürlich gemacht. Und mit jeder Dienstzeitfestsetzung gibt es auch ein Schriftstück, wo genau das drauf steht.
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KlausP

Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Und warum schreiben Sie das nicht gleich? Dann hätte ich Ihnen gleich die richtige Antwort geben können. Sie haben als Eignungsübender nie eine 6monatige Probezeit gehabt sondern eben eine 4monatige Eignungsübung. Wieso aber dann SaZ 9? Eine ZAW werden Sie ja wohl nicht bekommen, wenn Sie auf grund Ihres zivilen Berufsabschlusses mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden.

ZitatDann wäre theoretisch mein Sohn zurzeit gar nicht SAZ 13 sondern SAZ 4. Das steht so aber nirgendwo offiziell

Nein, er ist SaZ 13, nur seine Dienstzeit wird durch Zwischenfestsetzungen entspreched der Ausbildungsabschnitte stufenweise angepasst. Diesen Zwischenfestsetzungen und der Festsetzung auf die volle Verpflichtungszeit mit Ernennung zum Leutnant kann er nicht widersprechen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

@ Ralf, das Schriftstück mit der vorläufigen Dienstzeitfestsetzung liegt uns ja vor. Da steht aber nicht drauf, dass man dadurch (vorläufig) zum SAZ 4 wird.

Zitat von: KlausP am 14. August 2015, 13:41:28
Nein, er ist SaZ 13, nur seine Dienstzeit wird durch Zwischenfestsetzungen entspreched der Ausbildungsabschnitte stufenweise angepasst. Diesen Zwischenfestsetzungen und der Festsetzung auf die volle Verpflichtungszeit mit Ernennung zum Leutnant kann er nicht widersprechen.

Danke KlausP, so meinte ich es.
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Ralf

Da steht doch drauf, wie lange man zwischenfestgesetzt ist, sonst brauchte man doch keine Dienstzeitfestsetzung.
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