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Kann ich noch kündigen ?

Begonnen von shoxie, 14. August 2015, 11:47:35

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ToMA

Auch wenn die vorläufige Dienstzeitfestsetzung 4 Jahre beträgt, bleibt seine Bezeichnung SAZ 13
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Ich weiß zwar nicht, was du mir damit sagen willst, aber du wirst das schon wissen.
Eine Bezeichnung "SaZ13" (oder SaZ04) kenne ich nicht. Es gibt eine Dienstzeitfestsetzung, die ist derzeit auf 4 Jahre festgesetzt. Schafft er alle Ausbildungsgänge in der vorgegebenen Zeit, wird er SaZ13.

ZitatDa steht aber nicht drauf, dass man dadurch (vorläufig) zum SAZ 4 wird.
Und genau das steht drauf, dass er derzeit SaZ04 ist! ZDv 14/5 B127 Anlage 6 (bzw. Nachfolgeerlass im RM).
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StOPfr

#17
Das stand sogar vor vielen Jahren bei mir schon drauf (wenn auch etwas anders und mit kleinen Erinnerungslücken  ;)): Erste Festsetzung Saz 2 (6) für die Dauer von Lehrgang A ab Dienstantritt über sechs Monate.
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ToMA

Ok, man lernt ja nie aus. Ich schaue später noch einmal genauer auf die vorläufige Dienstzeitfestsetzung.

Dann ist es zumindest ungenau/falsch vom TE gesagt, er hätte als SaZ 9 angefangen.

Zudem vermute ich, dass bestimmt die Mehrheit der Anfänger fälschlicherweise denkt, sie wären SaZ8,9,12,13, obwohl es ja dann offensichtlich nur ein Status ist, den man mit der Zeit erwirbt..  ::)
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Elvis22

Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 15:25:53
Ok, man lernt ja nie aus. Ich schaue später noch einmal genauer auf die vorläufige Dienstzeitfestsetzung.

Dann ist es zumindest ungenau/falsch vom TE gesagt, er hätte als SaZ 9 angefangen.

Zudem vermute ich, dass bestimmt die Mehrheit der Anfänger fälschlicherweise denkt, sie wären SaZ8,9,12,13, obwohl es ja dann offensichtlich nur ein Status ist, den man mit der Zeit erwirbt..  ::)

Kommt auf die Betrachtungsweise an:

Der Soldat Verpflichtet sich ja für einen bestimmten Zeitraum und kommt da auch nicht mehr raus. Er unterschreibt für 8, 9, 12 oder 13 Jahre. Aus seiner Sicht gesehen ist er also SaZ 8, 9, 12 oder 13 Jahre.

Die BW hat behält es sich allerdings vor jemanden, der seine Laufbahnziele nicht erreicht vor Ablauf dieser maximalen Dienstzeit zu entlassen. Der Soldat hingegen hat keinen Einfluss darauf. Daher spricht er in der Regel eben davon SaZ 8, 9, 12 oder 13 "zu sein".

Formal richtig wäre natürlich immer die zum jeweiligen Ausbildungsabschnitt  festgesetzte Dienstzeit.

Elvis22

Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 15:25:53
Zudem vermute ich, dass bestimmt die Mehrheit der Anfänger fälschlicherweise denkt, sie wären SaZ8,9,12,13, obwohl es ja dann offensichtlich nur ein Status ist, den man mit der Zeit erwirbt..  ::)

Wer lesen kann ist auch an dieser Stelle klar im Vorteil  ;)
Ich für meinen Teil lese jedenfalls Dokumente die ich unterschreibe. Allerdings hast du im wesentlich wohl recht mit deiner Annahme...

ToMA

Man könnte sich ja (fälschlicherweise) SaZ13 nennen, weil man sich für diese Zeit verpflichtet hat, wohlwissend, dass es nicht zwingend 13 Jahre werden müssen, weil man vorher eventuell rausfliegt, man aber erstmal vom "Normalfall" ausgeht, dass alles seinen üblichen Weg geht.

Was mir noch einfällt, vielleicht bekommt mein Sohn dieses ominöse Schreiben als SaZ 4 ja auch erst noch, nämlich nach Ablauf der sechsmonatigen Widerrufsfrist? Dann konnten wir davon ja noch gar nichts wissen.  :)
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Elvis22

Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 16:28:39
Man könnte sich ja (fälschlicherweise) SaZ13 nennen, weil man sich für diese Zeit verpflichtet hat, wohlwissend, dass es nicht zwingend 13 Jahre werden müssen, weil man vorher eventuell rausfliegt, man aber erstmal vom "Normalfall" ausgeht, dass alles seinen üblichen Weg geht.

Genau das meine ich ja.  :)

Ralf

ZitatWas mir noch einfällt, vielleicht bekommt mein Sohn dieses ominöse Schreiben als SaZ 4 ja auch erst noch, nämlich nach Ablauf der sechsmonatigen Widerrufsfrist? Dann konnten wir davon ja noch gar nichts wissen. 
Ja, die kommt dann erst noch. Da steht dann drüber ,,Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses".
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ToMA

Ok, dann ist das klar.

Zitat von: DadOA am 14. August 2015, 15:25:53
Ok, man lernt ja nie aus. Ich schaue später noch einmal genauer auf die vorläufige Dienstzeitfestsetzung.

So, ich meinte die "Widerrufliche Verpflichtungserklärung", dort sind auch schon die späteren Dienstzeitfestsetzungen aufgeführt. Nach Ablauf der ersten sechs Monate auf 4 Jahre, nach 2,5 Jahren auf 6 Jahre. Nach dem Studium auf 13 Jahre.
Entschuldigung für das Missverständnis.
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shoxie

Ich habe, als ich eingestellt wurde, eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben, in der drin steht, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen kann. Die ist doch nicht mit der SaZ 2 Ernennung aufgehoben, oder ?

Ralf

Dann warst du auch kein Eignungsübender.
Denn die haben keine 6 Monate Widerrufsrecht.
Solange du nicht klar sagst, was du warst, was werden sollst, welche Laufbahn, mit welchen DstGrd du eingestiegen bist, kann man dir nicht wirklich weiterhelfen.
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wolverine

Dann ist die korrekte Antwort: "Es könnte so der so sein." :D
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KlausP

Das mit der Eignungsübung haben doch Sie in die Diskusion geworfen:

Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Schon vergessen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

shoxie

Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:35:09
Dann warst du auch kein Eignungsübender.
Denn die haben keine 6 Monate Widerrufsrecht.
Solange du nicht klar sagst, was du warst, was werden sollst, welche Laufbahn, mit welchen DstGrd du eingestiegen bist, kann man dir nicht wirklich weiterhelfen.

Also ich bin als Matrose (MA) eingestiegen und hatte zu Anfang eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben. Nun bin ich Gefreiter (MA) und soll Unteroffizier mit der Verwendungsreihe 23 werden. Vor einigen Wochen hatte ich das Dokument unterschrieben, wo meine Dienstzeit auf 2 Jahre erhöht wurde (wie schon in diesem Thema besprochen, man wird ja wenn man alle Ausbildungen gut meistert immer höher gestuft, 2 Jahre, 4 Jahre & dann 9 Jahre). Ich hatte von einem Kameraden gehört, dass durch die SaZ 2 Ernennung die widerrufliche Verpflichtungserklärung erlischt, also das diese nicht mehr gültig ist und das man nicht mehr innerhalb der 6 Monaten kündigen kann. Es wird viel rumgesprochen, der eine meint das und der andere meint das, nun wollte ich die Aussagen von Leuten hören, die davon Ahnung haben und mir das Gewiss sagen können.

Zitat von: KlausP am 15. August 2015, 17:45:04
Das mit der Eignungsübung haben doch Sie in die Diskusion geworfen:

Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Schon vergessen?

Ja, das stimmt so. Ich bin davon ausgegangen, dass jeder zu Anfang Eignungsübender ist.

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