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Als Wirtschaftsjuristin zur BW

Begonnen von Stephi89, 12. August 2015, 12:46:10

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Cally

Das selbe Problem hast du aber auch mit frischen Ingenieuren, BWLern und fast allen anderen Bachelor Studiengängen. Es bindet sich kein Arbeitgeber einen frisch ausgelernten mit null Expertise ans Bein und wenn doch, dann als Trainee, Praktikant oder als unterbezahlter Angestellter.
Ich kann zu dem Studiengang nicht viel sagen, hatte ihn aber kurzzeitig auch mal in Betracht gezogen, mich dann aber doch dagegen entschieden und liebäugle nun mit Steuerrecht.


justice005

ZitatDas Wichtigste ist doch, dass der Wirtschaftsjurist, egal wie gut er ist, ab LG nicht mehr vertreten darf.

Nun ja, das darf der als Justiziar angestellte Volljurist aber auch nicht.

ZitatIch wüsste aber nicht, warum man aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht eine Rechtsanwaltsstelle mit 2200 € brutto ausschreiben sollte, wenn sich Leute ernsthaft darauf bewerben.

Angebot und Nachfrage regeln nun mal den Preis. Wobei ich mich echt wundere, dass sich da jemand ernsthaft darauf bewirbt. Da würde ich mich lieber selbstständig machen. Mit 2-3 einfachen Mandaten im Monat habe ich das Geld auch drin und deutlich weniger Arbeit. Allerdings sollte man das nur in Betracht ziehen, wenn man von zuhause aus Arbeitet, keine Familie ernähren muss, sondern sich nur um sich alleine kümmern muss. Dann müsste das aber klappen. Es wäre mir jedenfalls lieber, als für 2200 Brutto (!) 40 Stunden oder noch mehr zu arbeiten, jedenfalls nicht als Anwalt. So habe ich es jedenfalls als Berufsanfänger unmittelbar nach dem Referendariat gemacht, und ich will die Zeit auch nicht missen. Ich habe zwar nicht viele Mandate gehabt, aber für Miete und Brötchen hat es irgendwie gereicht und ich hatte jede Menge Freizeit. Mit der Zeit wurde es dann mit den Mandaten langsam aber sich sogar mehr. Auf Dauer war die Selbstständigkeit allerdings nichts für mich und ich ziehe deshalb meinen jetzigen Job mit festem Gehalt am Monatsende vor.

Wirtschaftsjuristen haben das Problem, dass sie genau diese Wahl halt nicht haben. Die können sich nämlich nicht selbständig machen. Die müssen nehmen, was sie kriegen. Und wenn man dann noch mit Volljuristen konkuriert, dann sieht das nicht gut aus.


slider

Er muss sich ja nicht als Anwalt selbstständig machen sondern kann Unternehmensberatung in seinem Fachgebiet anbieten.

wolverine

Zitat von: justice005 am 15. August 2015, 19:55:24
ZitatDas Wichtigste ist doch, dass der Wirtschaftsjurist, egal wie gut er ist, ab LG nicht mehr vertreten darf.

Nun ja, das darf der als Justiziar angestellte Volljurist aber auch nicht.
Das sollte sich mit der nächsten Änderung der Berufordnung in Reaktion auf die sorzialgerichtliche Rechtsprechung wohl erledigt haben. Bis dahin ist man halt angestellt und zugelassen.
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