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Offiziersmusterung T6

Begonnen von Bodo96, 16. August 2015, 02:24:30

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Bodo96

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kurz zu meine Lage. Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und habe mich dabei für die Gebirgsjäger wie für die Kampfjet-Piloten beworben. In Köln wurde ich auf T1 gemustert was aber bei der Flugmedizinischen Untersuchung auf T6 geändert wurde, da ich einen genetischen defekt an der Wirbelsäule habe. Nun zu meine Frage, ist es trotzdem möglich mit T6 in den Objektschutz der Luftwaffe oder in die Jägertruppe des Heer zu kommen? oder fallen damit zu 100% jegliche Truppengattungen weg? Ich hoffe jemand kann mir hier helfen :)

Ralf

Wenn man die ausschließende Gesundheitsnummer kennen würde, könnte man das sagen.
Nach einem Erlass von 2013 ist mit T6 eine Einstellung für den FWD in bestimmten Verwendungen ohne Ausnahmegenehmigung möglich. ObjSLw oder Jäger gehört nicht dazu.
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ulli76

Mit T6 kann man an sich kein FWDL machen. Das hat damit zu tun, dass ein FWDL nicht T6 sein kann. Die Grundlage wäre eine IVer-Gradation in einer Gesundheitsziffer und die wird gem. Anlage 3.1 der ZDv 46/1 für FWDL nicht vergeben.

Wenn ich aber die Anlage 8 richtig im Kopf habe, sind alle IVer-Gradationen ein Ausschluss für alle Offiziersverwendungen.

Bestimmte Verwendungen als SaZ sind jedoch möglich (z.B. StDstSdt müsste gehen). Im geschilderten Fall wird es wahrscheinlich eine IV42 sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Nur als Nachfrage: Will der TE Offizier werden?

Wenn Ja, dann kann es nichts werden ...

ulli76

Wissen wir nicht- aber Objektschutz und Jäger fällt in jeder Laufbahn aus.
'Es bleiben nur ein paar "Schreibtischjobs" für die die GZ ein Ausschluss darstellt.
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Ralf

Zitat von: ulli76 am 16. August 2015, 11:39:09
Mit T6 kann man an sich kein FWDL machen.
Den 2013er Erlass (Heilfürsorgehinweis 11/2013) kann ich dir zukommen lassen.
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ulli76

Ok, dann hat sich das wieder geändert.
Normalerweise muss man halt unterscheiden, ob jemand nach der Anlage 3.1 oder 3.2 gemustert wurde und in der 3.1 (die für FWDL) gab es bisher keine IVer-Gradationen und damit automatisch kein T6.
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Tommie

Die Frage aller Fragen wird bei einem "T 6" gemusterten Bewerber immer lauten: "Was kann er, was andere, gesunde Bewerber nicht können?"

Und bei einem "Zauberlehrling" lautet die Antwort hier immer: "Nichts!" und die Begründung ist, dass alle Bewerber im Bewerbungsverfahren aussortiert wurden und dann die gesunden genommen wurden. Ist der TE "T 6", dann ist er wehrdienstfähig mit einigen Einschränkungen und damit ist, bei nicht vorhandenen Spezialkenntnissen, die man als Offz-Anwärter mit Studium vorher üblicherweise weder hat noch braucht, für ihn an dieser Stelle "Ende im Gelände"!

Kurz und knapp: Mit "T 6" wird man nicht als Offiziersanwärter mit Studium eingestellt!

ulli76

@Tommie:Einstellung als Offz mit Ausnahmegenehmigung wäre möglich. Kann er aber knicken solange er keine Spezialkenntnisse mitbringt.
Einstellung in andere Laufbahnen ist grundsätzlich regulär möglich in Verwendungen in denen die GZ keinen Ausschluss darstellt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Tommie

Zitat von: Tommie am 16. August 2015, 20:41:07... und damit ist, bei nicht vorhandenen Spezialkenntnissen, die man als Offz-Anwärter mit Studium vorher üblicherweise weder hat noch braucht, für ihn an dieser Stelle "Ende im Gelände"!

Kurz und knapp: Mit "T 6" wird man nicht als Offiziersanwärter mit Studium eingestellt!

Nachdem es hier aber um einen "Zauberlehrling" geht und nicht um einen Quereinsteiger als Offz, ist für Ihn das Lied aus, bevor sich der Vorhang gehoben hat ;) !

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