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Anrecht auf Bahnberechtigungsausweis

Begonnen von lordloepi, 18. August 2015, 12:06:09

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lordloepi

Moin Moin,
Ich bin FWDL'er und bin zur Zeit in Kiel stationiert. Zu meiner Frage, ich hatte meine Aga in parow und hab dafür den Bahnberechtigungsausweis bekommen um von Kiel (wo ich wohne) nach Parow zu kommen. Da ist jetzt aber in Kiel stationiert bin und in Kiel wohne nutze ich den Ausweis nicht mehr zum Bahn fahren und musste diesen nun abgeben. Die Zusatzleistung bei diesem Ausweis ist, das man für Urlaubsfahrten 25% (quasi wie eine BahnCard 25) bekommt. Habe ich nun trotzdem ein Anrecht darauf diese Bahnberechtigungsausweis zu besitzen? Würde gerne diese Zusatzleistung in Anspruch nehmen.
Ich freue mich über eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Henry

KlausP

Ja, haben Sie, eben genau mit der von Ihnen genannten Begründung. Was sagt denn der Rechnungsführer dazu und wer hat den Berechtigungsausweis eingezogen und mit welcher Begründung?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

lordloepi

Moin,
Einbezogen wurde der Ausweis vom Geschäftszimmer als ich den Ausweis verlängern bzw. einen neuen Standort eintragen lassen wollte. Der Rechnungsführer sagt, das ich einen einen Zuschuss zu der BahnCard 25 bekommen würde wenn ich diese Betrage, wo ich im Endeffekt trotzdem noch Kosten habe die mit dem Ausweis nicht aufkommen würden.
Mfg

Ryan91


lordloepi

Also einfach wieder ins Geschäftszimmer gehen und wiedergeben lassen mit entsprechenden Stempel und Signatur?


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