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Allgemeine Frage zwecks Straftaten

Begonnen von Faalp, 19. August 2015, 15:16:23

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Faalp

Hallo an alle zusammen,

ich bin mich jetzt seit einiger Zeit am einlesen und habe mir mit besonderer Begeisterung die Themen rund um "Straftaten vor der Einstellung" durchgelesen.
Ich bekomme hier den Eindruck, dass alle weiße Schafe sind ohne Leichen im Keller.
Meines Wissens nach differenziert die Bundeswehr zwischen "Straftaten" und Straftaten, falls dies nicht der Fall wäre, warum gibt es dann das SG §38??
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 38 Hindernisse der Berufung

(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer
1.
durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe verurteilt ist,
2.
infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
3.
einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 64, 66, 66a oder § 66b des Strafgesetzbuches oder der Sicherungsverwahrung nach Bestimmungen des § 7 oder des § 106 des Jugendgerichtsgesetzes unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist.
(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 zulassen.


Der Grund warum mich das so beschäftigt ist folgender:

Ich habe selber eine ziemlich wilde Jugend und habe richtig Mist gebaut, als ich von einem Auslandsaufenthalt(zivil) zurück gekommen bin.
Ich will es nicht beschönigen und ganz trocken erzählen:
Ich war einen damaligen Freund in München besuchen und wir haben eindeutig zu viel getrunken. Wir sind dann in die Stadt gefahren und haben versucht in eine Diskothek reinzukommen. Mein Freund und ich durften verständlicherweise nicht rein und sind somit abgezogen. Mein Freund war über die Sache ziemlich aufgebracht und fing irgendwann an zu schimpfen und zu fluchen. Ich distanzierte mich ein wenig von ihm und habe ihm gesagt er solle sich zusammen reißen und das wir nach Hause fahren.

So nun fängt es an interessant zu werden:
Er sagte, dass er ein Taxi besorgt und ich einfach kurz chillen soll. Ich trabe vor mich hin und versuche nicht ganz so stark zu torkeln. Plötzlich höre ich wildes Geschrei und sehe im nächsten Moment nur noch wie ein Taxifahrer und mein Freund sich prügeln. Ich bin "losgestürmt" und bis ich bei den beiden war lagen sie auf den Boden und das einzige was mir in meinem dummen dasein einfehlt ist dem Taxi-Fahrer an die Schulter zu treten und ihn anzuschreien, dass er aufhören soll. Das nächste, dass ich weiß ist, dass mich ein anderer Taxi-Fahrer zur Seite drückt und mir sagt ich solle aufhören was ich auch gleich tat. Danach war alles friedlich und wir schüttelten uns die Hand und entschuldigten uns.

Die Polizei sah das nicht so:
Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung StGB §123, §124 Abs.1., X
Habe im Endeffekt 120 Tagessätze zu 15€ bekommen.


Ich will mich bei der Marine als IT-Systembetreuer melden. Ist und bleibt das ein Traum oder zählt bei sowas der SG §38?


Reine Hass-Beiträge á la "Sowas sollte nicht die Bundeswehr!", werde ich einfach gekonnt ignorieren, da es weder mir noch euch etwas hilft.
An alle Anderen: Vielen Dank!

ulli76

Fangen wir einfach mal mit dem Leseverstehen an- welcher der in den von dir zitierten Absätze soll denn zutreffen?
Andere Frage: Wie lange ist das her?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:16:23Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung StGB §123, §124 Abs.1., X
Habe im Endeffekt 120 Tagessätze zu 15€ bekommen.

Tja, mit dieser Anzahl an Tagessätzen sind Sie definitiv so vorbestraft, dass diese auch im "normalen" Führungszeugnis drinnen stehen. Damit ist bei einer Bewerbung von Ihnen erst einmal der Rechtsberater des KarrCBw am Zuge, der Akteneinsicht möchte und danach eine Bewertung vor nimmt! Und seinen Sie ihm nicht böse, wenn das nichts wird, denn das liegt am Delikt!

Elvis22

Du hast den SG 38 doch selbst zitiert... Da solltest du schon in der Lage sein rauszulesen, ob das auf dich zutrifft....

Um es kurz zu machen:
In jedem Fall musst du es bei der Bewerbung angeben und dann wird man sehen ob man dich einstellen möchte. Ein Formaler KO ist es nicht...

Tommie

Man könnte auch mit dieser Vortrafe eingestellt werden, allerdings wird es sehr eng, wenn er genügend geeignete Bewerber ohne Vortrafen gibt! Und leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es die bestimmt gibt ... also ...

wolverine

123 ist bei mir Hausfriedensbruch. ??? Noch mehr "bewegte Jugend" oder einfach 100 §§ vergessen?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Faalp

Zitat von: ulli76 am 19. August 2015, 15:18:30
Fangen wir einfach mal mit dem Leseverstehen an- welcher der in den von dir zitierten Absätze soll denn zutreffen?
Andere Frage: Wie lange ist das her?

Wenn die Frage auf die von mir geschriebenen StGB Paragraphen bezogen war: Beide, die hängen im Zusammenhang, da wir zu zweit waren und der Taxi-Fahrer alleine.

Wenn die Frage auf den §38 und seine Absätze bezogen war: Es ist ja höchstens der §38, Abs.1 (1) der zutreffend ist.

Das ganze ist 2012 passiert.
Jedoch, seitdem ist einiges an Stabilität in mein Leben gekommen und auch ein sehr a-typisches Verhalten meinerseits.

F_K

@ Faalp:

Welche "sonstigen" Vorfälle gab es denn noch? Was kam da "zivil" nach?

Alter, Schulbildung, ...?

Es ist ungewöhnlich, dass es bei einem Ersttäter zu so einer Verurteilung kommt ...

wolverine

Na, ein gemeinschaftlicher Angriff auf einen Taxifahrer (ich gehen jetzt einmal von 223, 224 I Nr. 4 aus). Da kann man schon einmal 120 geben.
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ulli76

Ok, dann noch einfacher: Was aus dem besagten Absatz soll denn zutreffen?

"Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr "?
"Friedensverrat"?
"Hochverrat"?
" Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates"?
"Landesverrat" ?
"Gefährdung der äußeren Sicherheit"?
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Elvis22


Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:26:56
Wenn die Frage auf den §38 und seine Absätze bezogen war: Es ist ja höchstens der §38, Abs.1 (1) der zutreffend ist.

Soviel zum Leseverstehen...

Faalp

Zitat von: wolverine am 19. August 2015, 15:26:31
123 ist bei mir Hausfriedensbruch. ??? Noch mehr "bewegte Jugend" oder einfach 100 §§ vergessen?

Ups, Danke!

Es ist §223 und §224.

Zitat von: Tommie am 19. August 2015, 15:26:21
Man könnte auch mit dieser Vortrafe eingestellt werden, allerdings wird es sehr eng, wenn er genügend geeignete Bewerber ohne Vortrafen gibt! Und leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es die bestimmt gibt ... also ...

Ok, ich bin gespannt wie das abläuft und wie der Berater im Kc das sieht und vor allem wie er reagiert. Habe morgen ein Gespräch aber wollte auch eure Meinung hören.


Zitat von: Tommie am 19. August 2015, 15:20:13


Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:16:23Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung StGB §123, §124 Abs.1., X
Habe im Endeffekt 120 Tagessätze zu 15€ bekommen.

Tja, mit dieser Anzahl an Tagessätzen sind Sie definitiv so vorbestraft, dass diese auch im "normalen" Führungszeugnis drinnen stehen. Damit ist bei einer Bewerbung von Ihnen erst einmal der Rechtsberater des KarrCBw am Zuge, der Akteneinsicht möchte und danach eine Bewertung vor nimmt! Und seinen Sie ihm nicht böse, wenn das nichts wird, denn das liegt am Delikt!

Das ich vorbestraft bin, weiß ich.
Das dies auch im "normalen" Führungszeugnis steht, weiß ich. Das Führungszeugnis wird auch zum Beratungsgespräch mitgenommen.
Hat man die Möglichkeit mit dem Rechtsberater zu sprechen oder passiert das alles hinter geschlossenen Türen??

F_K

@ Wolverine:

Da der TE ja von "Jugend" spricht, da kann man auch mal mit 40 Sozialstunden "wegkommen", bei einem Raubüberfall ...

.. deshalb benötigt man zur besseren Einschätzung solche Dinge wie Alter, Vorbelastungen, usw. ...

Tommie

Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:34:19Ok, ich bin gespannt wie das abläuft und wie der Berater im Kc das sieht und vor allem wie er reagiert. Habe morgen ein Gespräch aber wollte auch eure Meinung hören.

Wie das der Karriereberater sieht, ist vollkommen Latte, der leitet Ihre Bewerbung nur weiter! Der Rechtsberater ist entscheidend und der lässt Ihre Akte für Sie sprechen ;) !

ulli76

Der Karriereberater entscheidet gar nichts und solange keine der zitierten Hinderungsgründe vorliegt, kannst du dich bewerben.
In deinem Fall geht dann die Bewerbung zum Rechtsberater, der nach Aktenlage entscheidet, ob du ne Sperre bekommst oder nicht und wie lang die ist. Nein, du hast keine Möglichkeit mit ihm direkt zu sprechen.
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