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Allgemeine Frage zwecks Straftaten

Begonnen von Faalp, 19. August 2015, 15:16:23

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Faalp

Zitat von: F_K am 19. August 2015, 15:29:11
@ Faalp:

Welche "sonstigen" Vorfälle gab es denn noch? Was kam da "zivil" nach?

Alter, Schulbildung, ...?

Es ist ungewöhnlich, dass es bei einem Ersttäter zu so einer Verurteilung kommt ...

Ansonsten gibt es keinerlei Vorfälle, welche im Führungszeugnis gelistet sind.

Ich bin 24 Jahre, habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA). Mache momentan eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann.

Weswegen die Verurteilung so streng war, weiß leider niemand! Der Taxifahrer hatte "lediglich" blaue Flecken, von welchen mein Tritt wohl der kleinste war. Das einzige was schwer zur Verurteilung beigetragen hat war, dass ich mich kaum an etwas erinnern kann und somit auch kein Geständnis abgeben konnte, sowie das ich einen Schuh anhatte und das wir eben zu zweit waren.


Zitat von: wolverine am 19. August 2015, 15:30:37
Na, ein gemeinschaftlicher Angriff auf einen Taxifahrer (ich gehen jetzt einmal von 223, 224 I Nr. 4 aus). Da kann man schon einmal 120 geben.

Ja, so sah die Richterin das auch! Ich bin echt nicht stolz auf die Tat und bereue es sehr. Knabbere heute noch mit der Tat...

Tommie

Ein "Rechtsberater" an einem KarrCBw ist nicht in seiner Hauptfunktion Rechtsberater! Das ist ein Volljurist mit Befähigung zum Richteramt, der z. B. einer der Dezernatsleiter am KarrCBw sein kann, oder der Leiter des KarrCBw ...

Und das ist nicht der Onkel oder die Tante, der man dann seine Märchen und persönlichen subjektiven Wahrnehmungen erzählt ;D ! Der Rechtsberater ist derjenige/diejenige, der/die sich die Akte aus dem Strafverfahren zur Einsicht kommen lässt und dann anhand dieser Akte eine Entscheidung trifft! Und die Kriterien habe ich Ihnen oben schon benannt: Gibt es genügend geeignete Bewerber für die gleiche Stelle ohne Vorstrafen? Wenn ja, dann sind Sie raus!

wolverine

Zitat von: F_K am 19. August 2015, 15:36:05
Da der TE ja von "Jugend" spricht, da kann man auch mal mit 40 Sozialstunden "wegkommen", bei einem Raubüberfall ...
1,105 JGG hat er mal nicht mitzitiert. Und dann sind drei Monate beim 224 I nun einmal Mindeststrafe.
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Faalp

Zitat von: ulli76 am 19. August 2015, 15:37:34
Der Karriereberater entscheidet gar nichts und solange keine der zitierten Hinderungsgründe vorliegt, kannst du dich bewerben.
In deinem Fall geht dann die Bewerbung zum Rechtsberater, der nach Aktenlage entscheidet, ob du ne Sperre bekommst oder nicht und wie lang die ist. Nein, du hast keine Möglichkeit mit ihm direkt zu sprechen.

Mit Sperre meinst du eine Bewerbungssperre??

wolverine

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Ryan91

Kurz und Knapp:
Versuch es einfach, hier kann dir niemand zu 100 % garantieren ob du genommen wirst oder nicht!

Faalp

Zitat von: wolverine am 19. August 2015, 15:44:08
Zitat von: F_K am 19. August 2015, 15:36:05
Da der TE ja von "Jugend" spricht, da kann man auch mal mit 40 Sozialstunden "wegkommen", bei einem Raubüberfall ...
1,105 JGG hat er mal nicht mitzitiert. Und dann sind drei Monate beim 224 I nun einmal Mindeststrafe.

Nein, es wurde nicht nach Jugengesetzt bestraft!
Nein, ich war nicht im Gefängnis und habe es auch nicht vor!
Die Strafe wurde auf Basis des §223 (Geldstrafe) gesetzt, der §224 ist dabei, da wir zu zweit waren. Wie genau das berechnet wurde und warum, keine Ahnung.

Faalp

Zitat von: Ryan91 am 19. August 2015, 15:53:12
Kurz und Knapp:
Versuch es einfach, hier kann dir niemand zu 100 % garantieren ob du genommen wirst oder nicht!

Mich hat die Tendenz von euch interessiert, da hier von jeder Position jemand vertreten ist.
Aber ich bin optimistisch und meistens hat es geklappt was ich mir vorgenommen habe.  8)

Ich danke euch allen für eure Kritik und Kommentare!
Noch mehr freut es mich, dass es keine Hassprediger gab  :P

wolverine

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Elvis22

ZitatMich hat die Tendenz von euch interessiert, da hier von jeder Position jemand vertreten ist.

Ich dachte es ging um Faktisches und theoretisch Mögliches...
Wenn du Meinungen und Tendenzen hören willst: Das wird nichts. Es gibt genug Bewerber die ohne so einen Scheiss auskommen und das ist dann am Ende auch ganz gut so...

F_K

Zitathabe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA).

Was soll das sein? Nicht (erfolgreich) beendet?

ZitatWie genau das berechnet wurde und warum, keine Ahnung.

Die StA "erklärt" ihren Antrag eigentlich im Detail, der (eigene) Anwalt "entgegnet" bzw. stellt auch einen Antrag, der Richter erläutert sein Urteil (Urteilsbegründung).

Danach sollte ein studierter Mensch schon etwas "Ahnung" von seinem Urteil haben.

Dyon

"habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA)"

Was soll das denn sein?  :D

ulli76

Achso- du wolltest neben den Fakten noch eine Einschätzung haben.
Also ein zwingender Ausschluss ist es nicht (Fakt), aber mein Tip: 1-3 Jahre Sperre vom RB (meine Einschätzung)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zitat von: F_K am 19. August 2015, 16:16:29
Die StA "erklärt" ihren Antrag eigentlich im Detail, der (eigene) Anwalt "entgegnet" bzw. stellt auch einen Antrag, der Richter erläutert sein Urteil (Urteilsbegründung).
Ist nicht so schwer

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Vier Monate (120 TS) hat er bekommen.
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Cally

Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:42:05
[...] habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA) [...]

Also biste LL.B oder was willste uns damit nun sagen?  ;D

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