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Krankenversicherung Ehefrau

Begonnen von KevinKaribik, 18. August 2015, 19:23:03

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F_K

Noch gibt es keine Kinder - diese sind in der Regel beim Besserverdienenden zu versichern - also bei SaZ mit arbeitslosen Ehepartnern beim SaZ.

Tommie

Zitat von: F_K am 23. August 2015, 12:41:14... - diese sind in der Regel beim Besserverdienenden zu versichern - ...

Stimmt so pauschal auch nicht ;) : Wenn der Soldat kein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, kann ein Kind auch beim Ehepartner gesetzlich versichert sein! Hierzu fordert aber die Krankenkasse des Ehepartners jährlich einen Einkommensnachweis beim Soldaten an!

F_K

Lieber Tommie,
ich schrieb " in der Regel",  weil die gesetzlichen Vorgaben sehr komplex sind.

Da die Frau des TE kein Einkommen hat, wird wohl der TE "in der Bütt stehen ... ".

LwPersFw

Bitte lasst uns doch hier Ratschläge geben, die möglichst
an der Person des Fragestellers orientiert sind...
Gerade bei so einer komplexen Materie...

Für 2015 gilt:
- Versicherungspflichtgrenze in der GKV 54.900 Euro jährlich
- bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 49.500 Euro im Jahr

Als FA und auch als "fertiger" Fw wird er darunter liegen.

Deshalb stehen beide Varianten zur Wahl...

Frau und mögliche Kinder jeweils mit eigenen Verträgen in der
privaten RKV...wobei ich hier die Rückkehrmöglichkeit in
die GKV vorher abklären würde...

Oder eben Freiwillige Mitgliedschaft der Ehefrau...und über diese dann Familienversicherung der Kinder.


Deshalb steht dies auch in der von mir schon mehrfach
zitierten Info-Broschüre der Bundeswehr die jedem neuen
SaZ bei Ernennung nachweislich auszuhändigen ist!

Wenn dies rechtlich nicht ginge...würde es dort nicht stehen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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