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Erholungsurlaub aus krankheitsgründen auszahlen lassen

Begonnen von Celler32, 25. August 2015, 17:26:03

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Celler32

Hallo zusammen,

ich hätte da eine Frage, bezgl. meines EU aus den Jahren 2014 und 2015.

Aus gesundheitlichen Gründen, konnte ich in den o.g. Jahren, meinen EU nicht wahrnehmen und ab dem 01.01.2016 beginnt meine Freistellung vom Dienst (BFD).

Gibt es eventuell eine rechtliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass ich mir meinen EU auszahlen lassen kann, zumindest teilweise oder war vielleicht selbst schon jmd. in der Situation?
Ich habe schon verschiedene Meinungen dazu gehört, aber noch nichts konkretes.

Wäre über jeden Hinweis dankbar!



ulli76

Gib das mal in der Suchfunktion ein. Die Frage hatten wir vor ner Weile schon mal.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Celler32

Das Thema habe ich gefunden, vielen Dank!

Aber da geht es darum, wenn man entlassen wird oder in den Ruhestand versetzt wird.

Ich gehe ja ab 01.01.16 zur BwFachSchule und werde nicht entlassen. Verfällt dann mein Anspruch auf EU oder wird das dann so  gehandhabt, als wenn ich entlassen werden würde.  Meinen EU brauche ich ja dann nicht mehr, weil ich ja Anspruch auf Ferien habe.

KlausP

Ich würde einen schriftlichen Antrag stellen. Darauf gibt es einen schriftlichen Bescheid mit entsprechender Benennung der Rechtsquellen und eine Rechtsbehelfbelehrung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Also du kannst seit 2 Jahren nicht am Dienst teilnehmen, aber die BFD-Maßnahme an der BW-Fachschule machen?
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Ralf

D.h. zum einen, du müsstest durchgängig 2 Jahre KzH gewesen. Dann wäre aber auch ein DU Verfahren angestrebt worden.
Und ja, das Auszahlen ist nur bei Ruhestand oder DZE möglich.
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Celler32

Guten morgen,

ich bin schon auf dem Weg der Besserung. Daher gehe ich davon aus, dass ich ab Januar 2016 auch die BwFachSchule besuchen kann.
Seit dem 14.03.2014 bis zum heutigen Tage, war ich 6 Wochen im Dienst.
Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften, auf die ich mich beziehen kann?


Tommie

Zitat von: Celler32 am 26. August 2015, 10:19:37Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften, auf die ich mich beziehen kann?

Sie brauchen sich auf nichts zu beziehen, denn Sie werden Ihren Urlaub nicht ausgezahlt bekommen! Oder welchen Teil von "das Auszahlen ist nur bei Ruhestand oder DZE möglich" haben Sie nicht verstanden ;) ? Gehen Sie in Ruhestand? Haben Sie DZE oder "nur" Freistellung vom Dienst für den BFD?

ulli76

Mal davon abgesehen, gibt es keinen Grund für eine Auszahlung. Du bist jetzt ja wieder soweit gesund, dass du am Dienst teilnehmen kannst und es scheint ja noch genug Restdienstzeit über zu sein, um den Urlaub abzubauen.

Wenn du 6 Wochen im Dienst warst, hättest du in den 6 Wochen urlaub nehmen können- damit wäre der Urlaub von 2014 erledigt gewesen.
Und bis zum Ende des Jahres kannst du den Urlaub von 2015 nehmen.
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Ralf

2014er Urlaub kann ja auch noch dieses Jahr genommen werden.
Es würden wenn auch nur 20 Tage ausbezahlt werden und da darf kein Tag Dienst gewesen sein, weil man ihn anstelle dessen ja hätte nehmen können.
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Elvis22

Zitat von: Ralf am 26. August 2015, 11:45:23
Es würden wenn auch nur 20 Tage ausbezahlt werden

Das halte ich so für falsch...
Ich war vor einiger Zeit in ähnlicher Situation und habe mir den Resturlaub auszahlen lassen. Bei mir war es allerdings so, dass ich durch ein DU-Verfahren den EU nicht nehmen konnte und dieser nach DZE ausgezahlt wurde. Allerdings waren es deutlich mehr als 20 Tage.

Dass der Urlaub im Fall des TE voraussichtlich nicht ausgezahlt wird, wurde ja schon geschrieben. Aber warum sollten wenn nur 20 Tage ausgezahlt werden? Ich weiß, dass wir das in "meinem" Thread damals auch schon mal thematisiert hatten, nur da mir ja auch mehr ausgezahlt wurden, kann da ja irgendetwas nicht stimmen (davon ausgehend, dass sie es bei mir nicht zu meinem Vorteil vermasselt haben).

Elvis22

Edit.: Hab meinen alten Thread gefunden, in dem du mir die Grundlage für diese Aussage genannt hast (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46838.msg473952#msg473952). Dann hat da wohl jemand Mist gebaut, ich habe nämlich meinen gesamten Resturlaub ausgezahlt bekommen...

Ralf

Außer, bei dir wurden die EU von 2 Jahren ausbezahlt, dann würde es ggf. wieder stimmen.
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Scenicm

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem.

Ich wurde am 01.01.2014 an einen neuen Standort versetzt, habe dorthin einigen Urlaub (ca. 13 EUs, 4 SUs, und 12 FvDs ) mitgenommen! War dann vom 04.01.2014 bis 30.03.2014 an der BwFachS! Ich habe ab ungefähr dem 30.03. meine FvDs aufgebraucht (die sonst verfallen wären und ich durfte sie nicht auszahlen) und bin direkt im Anschluss ins Sportpraktikum gegangen wo ich mich beim Fussball so verletzt habe, dass ich bis zu meinem DZE (30.06.2014) kzH geschrieben wurde.

Das heißt, dass ich meinen EU und SU nicht nehmen konnte und mir gesagt wurde, dass ich Pech gehabt hätte. Aber immer mehr sagen mir, dass man sich den doch auszahlen lassen kann und das ich noch bis 3 Jahre danach.

Auf Hilfe bin ich angewiesen und sehr dankbar 


ulli76

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