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FWD: Gibt es eine "Abklingzeit" nach chirurgischen Eingriffen?

Begonnen von samson63, 27. August 2015, 16:14:00

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samson63

Hallo liebe Bundeswehr-Community!

Ich werde am 1. Oktober meine Grundausbildung für den FWD beginnen. Auf eine Frage finde ich aber noch keine wirkliche Antwort. ???

Vorab: Dieses Thema ist kein Fall für die Kristallkugel, weil es hier um eine offenbar allgemein geltende Regelung geht und nicht darum ob ich mit irgendwelchen Wehwehchen denn doch beim Bund genommen werde. Wenn ihr also die im Betreff stehende Frage schon mit ja oder nein beantworten könnt ist mir damit schon geholfen!

Vor etwa sechs Wochen hatte ich eine OP zur Entfernung einer Krampfader im Unterleib. Ein Kumpel, der ebenfalls FWD machen wird und zufällig eine OP im selben Bereich hatte, reagierte verblüfft als ich ihm von meinem erhaltenen Bestätigungsbrief erzählte. Wie es käme, dass ich mit der besagten OP bereits im Oktober anfangen könne würde ihn wundern (er selbst darf wegen seiner OP vor nächstem Januar nicht anfangen). Beim Bewerberverfahren sein ihm mitgeteilt worden, dass nach die Bundeswehr nach OP's eine Art Abklingzeit vorsehe, um mögliche Folgeschäden durch die körperliche Belastung im Dienstalltag zu vermeiden (Im Klartext also: nicht dienen bevor die jeweilige Frist dieser Abklingzeit rum ist >:().

Zur genauren Verständnis: Er hatte beim Bewerberverfahren bereits einen Termin für die OP und den Arzt wohl auch darüber informiert, ich selbst bin durch die ärztliche Musterung überhaupt erst auf den möglichen OP-Bedarf aufmerksam geworden und habe mich im Laufe der weiteren (dann zivilen) Untersuchungen dafür entschieden.

Wir haben uns das dann so erklärt, dass mein Fall praktisch "der Bürokratie durch die Lappen"  ;) ging oder diese Regelung für OP's nach der Musterung womöglich nicht gilt. Wenn ersteres stimmt würde Ich natürlich riskieren, dass der Arzt bei der Untersuchung zum Dienstantritt die noch vorhandenen Rückstande der OP-Wunden sieht und es mir nachträglich ebenso ergeht wie meinem Kumpel.  :(

Nochmal meine Frage also: Gibt es diese "Abklingregelung" überhaupt und trifft sie auch auf mich zu wenn den Zuständigen meine OP doch noch bekannt wird?  :-X
Danke im Voraus für eure Antworten! Gruß Nik  ;D

Ralf

Du bist ja verpflichtet, jegliche Änderungen am gesundheitlichen Zustand oder Eingriffe zwischen Musterung und Dienstantritt mitzuteilen. I.d.R. sind es mind. 6 Monate "Sperrfrist" nach einer OP, manchmal sogar 12 Monate.
Aber das entscheidet der ärztl. Dienst, deswegen auch vorab die Mitteilung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Zusätzlich von dem was Ralf geschrieben hat- bei der OP, die du wohl hattest, ist die Zeit bis zur 100%igen Belastbarkeit sehr kurz, ebenso die Rate an folgenlosen Heilungsverläufen. Deswegen kann es sein, dass du schon im Oktober wieder tauglich bist.

Aber wie Ralf geschrieben hatte- melde es es und füge am besten ein Attest bei, dass alles ordnungsgemäß verheilt ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Und wenn Sie das nicht machen, kann es Ihnen passieren, dass Sie bei der Einstellungsuntersuchung wieder nach Hause geschickt werden.

samson63

Ok, dann werde ich das alles mal wie beschrieben in die Wege leiten. Euch auf jeden Fall besten Dank für die Auskünfte! Gruß Nik  ;D

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