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Von der Türkei zur Bundeswehr

Begonnen von Babo Schelle, 27. August 2015, 20:24:46

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Babo Schelle

Hallo,

ich bin 15 Jahre alt und lebe momentan in mein Herkunftsland Türkei. Ich bin in Deutschland geboren und habe dort 10 Jahre gelebt. Ich wäre zum Gymnasium gegangen wenn mein Vater uns nicht für eine Frührente zur Türkei gebracht hätte... Jedenfalls bin ich von der Türkei nicht zufrieden und möchte zurückkehren. Ich möchte Soldat bei der BW werden aber habe auch das Talent als Ingenieur, deshalb könnte ich ein Pionier oder Mitglied einer JFST-Einheit werden. Ich bin ein Teamfähiger, starker und geistigkräftiger Mensch, sodass ich körperlich bereit bin für die BW. Aber man muss logischerweise deutscher Staatsbürger sein, was ich leider nicht bin, aber werden kann und möchte. Undzwar habe ich gelesen dass Ausländer die in Deutschland geboren sind und min. 8 Jahre gelebt haben im Alter von 18 eine Entscheidung treffen können ob sie Deutscher werden oder die andere Bürgerschaft behalten möchten. Ich würde gerne diese Chance nutzen und Deutscher werden.

Jetzt komme ich zu meinen Fragen:

1. Wie lange würde die Frist für die deutsche Staatsbürgerschaftregistrierung dauern und kann ich diese schon in der Türkei starten?

2. Wäre es O.K. wenn ich hier in der Türkei ein Studium für Elektronik mache und dann nach Deutschland für die Ausbildung gehe und dann ein Beruf bei der BW bekomme? Würde mein Studium in der Türkei als Fachabitur gelten?

3. Was ist mit Sozialversicherung, Krankenkasse usw.? Soweit ich weiß registriert der Jobgeber den Kollegen sofort nach seiner Einstellung für eine Sozialversicherung. Leider kenne ich mich mit diesen Thema nicht aus.

4. Etwas blöde Frage, aber glaubt ihr man würde mich bei der BW nicht willkommen heißen wegen ausländischen Namen oder gibt es bereits einige Soldaten mit ausländischer Herkunft in der BW?

Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen einzelnd beantworten würdet.

LG Babo Schelle

Tommie

So lange Sie nicht mindestens 17 Jahre alt sind, können Sie nicht zur Bundeswehr gehen! Und so lange Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und dies mindestens ein Jahr lang, auch nicht. Aus der Türkei können Sie die meines Wissens nicht beantragen, denn dazu müssen Sie entweder deutsche Wurzeln haben oder in Deutschland leben!

Bevor Sie Soldat werden können, fließt noch sehr viel Wasser den Rhein hinunter ;) !

Flexscan

MkG Flex
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StOPfr

So einfach ist es vermutlich nicht.
Ich denke, dass trotzdem noch eine Entscheidung mit 18 erforderlich ist. Der TE hat wohl auch die türkische Staatsbürgerschaft und er lebt jetzt - was die Sache komplizieren könnte - nicht in Deutschland sondern in der Türkei. Außerdem wissen wir nicht, ob die im Gesetz beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Babo Schelle

Zitat von: Flexscan am 27. August 2015, 20:45:35
Seit 2000 reicht es aus, in Deutschland geboren zu sein.
"Geburtsortprinzip".

http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html

Vielen Dank für den Link. Wie es aussieht müsste ich in einer deutschen (Fach-)Hochschule studiert haben und eine deutschsprachige Ausbildung gemacht haben müssen um deutscher Bürger zu werden. Muss ich zwingend einen vier-jährigen Sprachkurs nehmen? Mein Deutsch ist gut genug wie man sehen kann. Ach ja, ich werde in Deutschzertifikat Tests mitmachen. Wenn ich B1 bekomme müsste ich zum Sprachkurs nicht gehen, logischerweise. Haben Sie eine Ahnung ob man selbst für eine Ausbildung bei der BW deutsche Bürgerschaft braucht?

Übrigens, könnten Sie bitte meine Fragen beantworten?

Zitat von: Tommie am 27. August 2015, 20:39:54
So lange Sie nicht mindestens 17 Jahre alt sind, können Sie nicht zur Bundeswehr gehen! Und so lange Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und dies mindestens ein Jahr lang, auch nicht. Aus der Türkei können Sie die meines Wissens nicht beantragen, denn dazu müssen Sie entweder deutsche Wurzeln haben oder in Deutschland leben!

Bevor Sie Soldat werden können, fließt noch sehr viel Wasser den Rhein hinunter ;) !

Machen Sie sich keine Sorgen, ich plane ja nicht jetzt schon Soldat zu werden, wie gesagt nach/während der Uni. ;) Außerdem gilt die 8 Jahren-Regel für Ausländer-Kinder, man muss nicht deutsche Wurzeln haben.

Übrigens, könnten Sie bitte meine Fragen beantworten?

LG Babo Schelle

mailman

Zitat3. Was ist mit Sozialversicherung, Krankenkasse usw.? Soweit ich weiß registriert der Jobgeber den Kollegen sofort nach seiner Einstellung für eine Sozialversicherung. Leider kenne ich mich mit diesen Thema nicht aus.



4. Etwas blöde Frage, aber glaubt ihr man würde mich bei der BW nicht willkommen heißen wegen ausländischen Namen oder gibt es bereits einige Soldaten mit ausländischer Herkunft in der BW?

Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen einzelnd beantworten würdet.

3. Krankenkasse gibt es nicht, da man unentgeldliche Truppenärztliche Versorgung hat. Ansonsten läuft es genauso wie bei jedem anderen AG


4. Wüßte nicht warum das ein Problem darstellen sollte, es liegt aber auch an einem selbst.

Babo Schelle

Zitat von: mailman am 27. August 2015, 21:19:12
Zitat3. Was ist mit Sozialversicherung, Krankenkasse usw.? Soweit ich weiß registriert der Jobgeber den Kollegen sofort nach seiner Einstellung für eine Sozialversicherung. Leider kenne ich mich mit diesen Thema nicht aus.



4. Etwas blöde Frage, aber glaubt ihr man würde mich bei der BW nicht willkommen heißen wegen ausländischen Namen oder gibt es bereits einige Soldaten mit ausländischer Herkunft in der BW?

Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen einzelnd beantworten würdet.

3. Krankenkasse gibt es nicht, da man unentgeldliche Truppenärztliche Versorgung hat. Ansonsten läuft es genauso wie bei jedem anderen AG


4. Wüßte nicht warum das ein Problem darstellen sollte, es liegt aber auch an einem selbst.

Vielen Dank für ihre Antwort. Könnten Sie eventuell ihre Meinung zu den Themen Ausbildung und deutsche Bürgerschaft äußern?

LG Babo Schelle

StOPfr

Zitat von: Babo Schelle am 27. August 2015, 21:04:49
Haben Sie eine Ahnung ob man selbst für eine Ausbildung bei der BW deutsche Bürgerschaft braucht?

Diese Ausbildung bei der Bundeswehr ist die militärische Grundausbildung für alle Soldaten. Voraussetzung ist hier der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter von 17 Jahren. 
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Tommie

Zitat von: Tommie am 27. August 2015, 20:39:54Und so lange Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und dies mindestens ein Jahr lang, auch nicht.

Dieser Satz war bzw. ist doch eindeutig, oder? Wenn Sie ein Jahr lang die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können Sie sich bewerben, vorher bekommen Sie eine Bewerbung mit einer freundlichen aber bestimmten Absage zurück!

Saloice


Elvis22


Tommie

Wobei die Praxis gezeigt hat, dass 15-jährige "Wannabe-Babos" nahezu immer nur Poser sind, die gewaltig auf "dicke Hose" machen, aber nichts drin haben ;D ! "Ich schwör, Alder, ... [Beleidigung] :D !"

Babo Schelle

Tschuldigung, scheint so als hätte ich etwas falsch verstanden... Ok, dann scheint alles gut auszusehen, aber wie bekomme ich bitte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Bin auf dieser Webseite zugestoßen: https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/dienstleistungen/service.245682.php/dienstleistung/324863/

Scheint so als wären die Gebühre für türkische Staatsbürger viel billiger als den anderen. :D

LG Babo Schelle

F_K

Bist Du in Berlin gemeldet?

Nein - also gilt die Seite nicht für Dich ...

ulli76

Ich denke, wir sind hier die falschen Ansprechpartner sind, was die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis angeht.

Versuch es doch mal mit der Homepage der deutschen Botschaft in der Türkei.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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