Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Stimmt es, dass man als Wiedereinsteller die AGA wiederholen muss ?

Begonnen von captainjackisback., 29. August 2015, 22:02:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

captainjackisback.

Stimmt es, dass man als Wiedereinsteller die AGA wiederholen muss ?  >:(

dunstig

Einfach mal die Suchfunktion bemühen. Das ist immer eine Einzellfallentscheidung. Da sich aber in den letzten Jahren einiges geändert hat (Stichwort: nSAK) oder in entsprechenden Laufbahnen schon Laufbahnrelevante Inhalte vermittelt werden, macht das durchaus Sinn.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

chefderang

Unser OG in der Ga hatte seine AGA 2003 war Wiedereinsteller ihm haben Sie gesagt, das er nur wegen den NSAK wiederholen muß.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Tommie

Die Lösung ist ebenso einfach wie genial ;) :

Die Personal bearbeitende Stelle beim BAPersBw entscheidet, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Grundausbildung oder darin vermittelte Inhalte zu wiederholen sind! "Damals(TM)" gab es keinen "Einsatzersthelfer Alpha", gab es kein neuSAK, wurden ggf. andere EAKK-Inhalte vermittelt, etc. Deswegen prüft BAPersBw und gibt anschließend eine Entscheidung bekannt! Wem das nicht gefällt, der ist ja nicht gezwungen, seinen Dienst anzutreten ;) !

Tommie

Zitat von: chefderang am 30. August 2015, 11:26:32Zugführer-Oberleutnant

1 EA "2-0-2" ;D ! Der hat natürlich die volle Ahnung ;) ! Ja nee, is klar ... ;D !

KlausP

Zitat von: chefderang am 30. August 2015, 11:26:32
Zugführer-Oberleutnant

Dachte ich mir doch sowas. Da frage ich mich, wo der diese Weisheit her hat. Mit Personalbearbeitung hat der nämlich genau NICHTS zu tun, der darf noch nicht mal in die Akte Einsicht nehmen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

Naja Klaus, ob die Aussage genauso gefallen ist oder ob der OLt eben auf Nachfrage des Untergebenen geäußert hat, dass es vermutlich am fehlenden nSAK liegen könnte, wissen wir alle nicht.

Und da die Gründe für das Wiederholen der GA ja nunmal oft die selben sind (nSAK, Einsatzersthelfer A, EAKK, ...) kann der Vorgesetzte die Frage wohl auch meist ohne Akteneinsicht für den Untergebenen zufriedenstellend beantworten. 
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Mag sein. Was ich mich allerdings immer frage: Warum lässt man sich darüber nicht gleich von demjenigen aufklären, der einem das eröffnet?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG-2.0

Dann könnten wir das Forum schließen, wenn das alle machen würden!

KlausP

Über solche Fragen können wir aber in der Regel auch nur spekulieren, zumindest so lange, wie es dafür keine einheitlichen Regelungen sondern nur Einzelfallentscheidungen gibt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

Zitat von: KlausP am 30. August 2015, 11:50:30
Mag sein. Was ich mich allerdings immer frage: Warum lässt man sich darüber nicht gleich von demjenigen aufklären, der einem das eröffnet?
Das frage ich mich auch immer. Der Klassiker ist wohl die Frage nach den gesundheitlichen Gründen für die Ausmusterung. Als wenn medizinische Laien übers Internet da eine zufriedenstellend Auskunft geben können... ::) ;D
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

miT

Ich glaube das der Landser frisch vom Abitur, zwei Monate in der Grundausbildung einfach keine Ahnung hat wen er fragen soll also fragt er den Gott gleichen Zugführer. Anno 2008 waren sogar die Mannschaften in Ausbildungsgehilfen-Position gefühlte Übermenschen.  Ich glaube diese Gewissheit änderte sich erst am ersten Tag in der Stammeinheit.
Der OG Wiedereinsteller dürfte das aber wissen ;-)
Kameradschaftliche Grüße!

mailman

Bei dem TE handelt es sich um einen Troll, der noch in anderes "Trollthema" gepostet hat.