Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

2. Chance ?

Begonnen von Bluetooth, 04. September 2015, 09:53:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

F_K

Anderes Thema:

- Welche Ausbildungen sind es denn?

Bei dem Alter ist Truppendienst ja ausgeschlossen, und bei Fachdienst müsste die Ausbildung verwertbar sein.

Mit Kaufmann bewerben sich wohl viele, und für den IT Bereich ist diese Ausbildung (so mein Kenntnisstand) nicht wirklich zielführend.

Bluetooth

Also hat in den letzten Jahren eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel gemacht und da es in ein IT Unternehmen war nochmal eine Prüfung zum Fachinformatiker nachgedrückt und diese beide erfolgreich bestanden.


F_K

Fachinformatiker sollte doch passen - also Bewerbung abgeben und dann wird man schauen müssen - Musterungen sind immer Einzelfallentscheidungen.

Bluetooth

Ja ich hab ihn das auch gesagt einfach machen den anderen Kumpel von dem ich gesprochen habe der wurde auch genommen obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn. Ich glaube man muss sich einfach geben wie man jetzt ist und gut.

Getulio

Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.

Ich hoffe, das sollte "vor" und nicht "von" 6 Jahren heißen, ansonsten fände ich das schon happig.  :o

Bluetooth

Zitat von: Getulio am 04. September 2015, 11:26:44
Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.

Ich hoffe, das sollte "vor" und nicht "von" 6 Jahren heißen, ansonsten fände ich das schon happig.  :o

Sorry ja natürlich vor 6 Jahren :p

BlacKyMV

Zitat von: Getulio am 04. September 2015, 11:26:44
Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.

Ich hoffe, das sollte "vor" und nicht "von" 6 Jahren heißen, ansonsten fände ich das schon happig.  :o
Das wäre nicht nur happig, sondert schlicht unmöglich.
Mehr als 5 Jahre Jugendstrafe können nur bei einem Verbrechen verhängt werden.
Und mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens kann  gem. §38 SG keine Einstellung erfolgen.

Elvis22

Meine Güte was ein Stumpfsinn...
Bei dem "Freund" handelt es sich wie Ralf ja schon festgestellt hat, ganz offensichtlich um den TE selber.
Die eigentliche Frage wurde doch schon in den ersten Posts beantwortet.
Bluetooth, willst du jetzt so lange rumlabern, bis dir irgendjemand sagt, dass du gute Chancen hast?

Dann bitte: Ich bin mir sicher die nehmen dich sehr gerne, da es dir ja jetzt viel besser geht und du eine Ausbildung absolviert hast. Gesunde Menschen mit Ausbildung und ohne Discos bewerben sich ohnehin kaum, sodass man kaum an dir vorbeikommt...

Elvis22

Edit dank Autokorrektur: Streiche Discos, setzte Diszis.

KlausP

Die damalige Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als drei vollen Kalendertagen war nicht nur ein Dienstvergehen sondern eine Wehrstraftat gem  Paragraph 15 Wehrstrafgesetz. Eigentlich hätte der Chef das an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Ich anstelle des Entscheiders beim KC würde den nur mit der Kneifzange anfassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

Selbst WENN der KpChef abgegeben hat, und die StA angeklagt hat, und der TE (bzw. sein Freund) verurteilt worden ist - so wird das Strafmaß wohl so gewesen sein, dass die Strafe nunmehr getilgt ist.
Gleiches gilt für das Diszi.

However: Das KC wird sicherlich eine sachgerechte Entscheidung fällen.

Getulio

Zitat von: BlacKyMV am 04. September 2015, 11:38:58
Das wäre nicht nur happig, sondert schlicht unmöglich.
Mehr als 5 Jahre Jugendstrafe können nur bei einem Verbrechen verhängt werden.
Und mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens kann  gem. §38 SG keine Einstellung erfolgen.

Das ist nicht richtig. Eine Jugendstrafe ist keine Freiheitsstrafe im Sinne des § 38 I SG nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Allerdings würde man bei so einer Verurteilung sicherlich die charakterliche Eignung verneinen, denke ich.

BlacKyMV

Hab ich wohl wieder was dazu gelernt.

Danke für die Korrektur ;)

Verteidiger

Zitat von: KlausP am 04. September 2015, 12:14:49
Die damalige Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als drei vollen Kalendertagen war nicht nur ein Dienstvergehen sondern eine Wehrstraftat gem  Paragraph 15 Wehrstrafgesetz. Eigentlich hätte der Chef das an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Ich anstelle des Entscheiders beim KC würde den nur mit der Kneifzange anfassen.

Ich bin ja eher selten Ihrer Meinung, aber da stimme ich Ihnen 100% zu.
Meiner Meinung nach hat der TE gezeigt, dass der Beruf des Soldaten nichts für ihn ist. EA ist schon ne Hausnummer und Urkundenfäschung auch. Und so jemand soll Gruppenführer sein und nicht nur verantwortung für sich sondern auch andere übernehmen?
In welche Laufbahn soll es denn gehen?

@TE: Trotzdem bewerben. Mehr als nein sagen, kann die BW nicht

Flexscan

Da sich der TE zwischenzeitlich gelöscht hat dürfte ihn weitere Antworten unsererseits nicht mehr intressieren  ::)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau