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2. Chance ?

Begonnen von Bluetooth, 04. September 2015, 09:53:33

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Jens79

Zitat von: KlausP am 04. September 2015, 12:14:49
Die damalige Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als drei vollen Kalendertagen war nicht nur ein Dienstvergehen sondern eine Wehrstraftat gem  Paragraph 15 Wehrstrafgesetz. Eigentlich hätte der Chef das an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Ich anstelle des Entscheiders beim KC würde den nur mit der Kneifzange anfassen.

Nicht müssen, können.
 

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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