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Entlassungsgeld als Kdv'ler mit 20 Mon. Dienstzeit

Begonnen von silentbob, 11. September 2015, 21:30:33

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silentbob

Hallo,

ich bin vor kurzem aus der Bundeswehr entlassen worden, da mein Antrag auf Kdv anerkannt wurde, dass ich keine Bfd Ansprüche habe ist mir klar, aber wie sieht es mit Entlassungsgeld aus. Ich habe immerhin 20 Monate gedient.

Danke für die Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Ralf

#1
Entlassungsgeld ja, aber keine Übergangsgebührnisse.
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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flexscan

scheint wohl was mit der Laufbahn nicht geklappt zu haben wie man aus den älteren Beiträgen entnehmen kann.
Und anstatt bis zum festgesetzten DZE zu warten die KDV Karte gezogen.

@AlexK noch so eine unnötige Beleidigung und mit dem Schreiben wirds hier schwierig.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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silentbob

@Ralf meine BVA Bearbeiterin meinte mir würde überhaupt nichts zustehen, deshalb wollte ich hier nocheinmal nachfragen.


Danke für die schnellen Antworten.

DaRockwilder

wieso sollte dir was zustehen? ich kann im zivilen ja auch nich kündigen und dann ne anfindung erwarten!?

Flexscan

So sieht es aus.
Kannst froh sein, wenn nicht noch irgendwelche Ausbildungskosten zurückgefordert werden.
MkG Flex
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silentbob

@Ralf Wo liegt der denn genau der Unterschied zwischen Entlassungsgeld und Übergangsgebührnisse?

wolverine

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Andres


dunstig

Zitat von: Andres am 11. September 2015, 22:48:34
Abfindung für Leute, die einfach so kündigen? Tempora, Mores, etc....

Jetzt sind wir aber nicht bei einem zivilen Betrieb, weswegen man solche Sachen wie KDV und Kündigung, genauso wie Entlassungsgeld und Abfindung nicht einfach gleichsetzen kann.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LeK

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das "Entlassungsgeld" ja nichts weiter als ein Teil des Lohnes der Wehrdienstleistenden, der nur nicht monatlich ausgezahlt wird, sondern zur Entlassung. Ähnliches Konzept wie Weihnachtsgeld: bis zur Auszahlung kann der Schuldner noch mit dem Geld arbeiten; der Gläubiger dagegen bekommt das schöne, wenn auch irreführende Gefühl, einen Bonus zu erhalten.

KlausP

Hier geht es aber nicht um einen FWDL sondern einen SaZ. Dem TE empfehle ich, sich mit dem Soldatenversorgungsgesetz zu beschäftigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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