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Weiterverplichtungserklärung

Begonnen von Christian.M, 02. Oktober 2015, 11:29:27

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Christian.M

Guten Tag.
Bis vor kurzem hatte ich vor von SAZ4 auf SAZ12 zu verlängern. Eine Weiterverpflichtungserklärung habe ich bereits unterzeichnet und die Eignung zum Feldwebel positiv abgeschlossen. Eine Einplanung für Lehrgänge o.ä. habe ich noch nicht bekommen.
Nun möchte ich aus persönlichen Gründen von der Weiterverpflichtungserklärung und den damit zusammenhängenden Laufbahnwechsel zurücktreten.
Ist dies möglich?

Ich hoffe auf Antwort, da ich mit solch einer Frage nicht in meiner Kompanie auftauchen möchte - wenn es vielleicht kein Ausweg mehr gibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian

KlausP

Ich bin er Meinung, das geht nicht, weil Sie kein Widerrufsrecht (mehr) haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fahnenjunky

Also ich würde mal spontan sagen, solange deine Dienstzeit noch nicht festgesetzt ist, kannst du da noch was machen. Kann dir da aber keine 100% Aussage oder einen Beleg liefern. Ich würde schleunigst beim Spieß vorbeischauen und mit ihm dein Anliegen besprechen, er kann dich dann sicher am besten beraten und gegebenenfalls sofort Schritte einleiten.

Es wird dir bestimmt niemand den Kopf runterreißen in deiner Einheit, weil du nun doch nicht 12 Jahre machen möchtest. Deine Beweggründe werden mit Sicherheit verständlich sein. Je länger du allerdings das Gespräch hinauszögerst, desto schwieriger wird es mit Sicherheit noch gegenzusteuern.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Christian.M

Ich werd's mal in Angriff nehmen.
Vielen Dank für die schnelle und nette Hilfe.

MfG,
Christian

KlausP

Wenn ich das noch richtig im Gedächtnis habe (ist ja schon 'ne Weile her) steht in der Weiterverpflichtungserklärung irgendwo ein Satz, dass man der stufenweisen Festsetzung der Dienstzeit nicht mehr widersprechen kann. Ich kann mich aber irren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Da hilft nur eins- so schnell wie möglich schriftlich widerrufen, ab zum Chef und das beste hoffen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Formal rechtswirksam wird die Weiterverpflichtung mit der Annahme der bescheidenden Stelle (BAPersBw). I.d.R  wird aber bei rechtzeitiger Information davon abgesehen, denn man will ja auch keinen gegen seinen Willen fördern.
Also, wie Ulli schrieb, schriftlich zum Chef und der soll sich ans Telefon klemmen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ Fahnenjunky:

ZitatAlso ich würde mal spontan sagen, solange deine Dienstzeit noch nicht festgesetzt ist,

So ein Schwachfug.

In vielen Laufbahnen wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt - und eine Erklärung ist eine Erklärung.

Je nach Bearbeitungsstand findet man VIELLEICHT eine pragmatische Lösung, aber vermutlich ist eine Einplanung ja schon erfolgt.
Ein Widerrufsrecht ist wegen Zeitablauf erloschen.

Ulli hat schon geschrieben, was man ggf. noch versuchen kann.