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Kann man wegen dem Arbeitsschutz ein Befehl verweigern???

Begonnen von DonRey, 05. Oktober 2015, 14:38:37

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DonRey

Ich hoffe es kan mir jemand weiter helfen.vielen Dank schon mal im Voraus
Muss ich Befehle ausführen die gegen das Arbeitsschutzgestzt wiedersprechen?also zum Beispiel der Umgang mit Ölen,wenn ich keine entsprechenden Handschuhe besitze die ölabweisen sind.darf man mir dann befehlen Gegenstände zu reinigen?

MMG-2.0

Nein, der Vorgesetzter darf dies nicht befehlen.

Geeignete Handschuhe sind zu tragen; fehlen diese, sind diese anzufordern.
Gibt es damit Problem, dann Meldung an den Arbeitsschutzbeauftragten (i.d.R. Schirrmeister u. Technischer Offizier).

Säbelrassler

So, wie MMG sagt - ein Vorgesetzter darf dir keinen derartigen Befehl erteilen. Wenn er drauf beharrt, begeht er ein DV und ist je nach Schwere und Folge die längste Zeit Vorgesetzter gewesen!
Aber Vorsicht - Ungehorsam bzw. Befehlsverweigerung ist ein krasses Ding. Bevor du stumpf den Befehl verweigerst, solltest du dich vergewissern, dass du Recht und dein Vorgesetzter Unrecht hat. Ein Irrtum über die Verbindlichkeit eines Befehls schützt dich nicht, wenn du diesen Irrtum hättest verweiden können.

ulli76

So einfach ist es dann doch nicht.
Der Befehl kann je nach Lage rechtmäßig sein oder auch nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Cally

Ich als Laie würde mal behaupten:

Der Befehl beinhaltet nicht das Begehen einer Straftat, der Befehl erfüllt scheinbar einen dienstlichen Zweck, der Befehl verletzt nicht die Würde des Untergebenen und sofern das Einhalten von Sicherheitsvorschriften nicht als Befehl nach dem Befehl um den es im Eröffnungspost geht ausgesprochen worden ist, ist der Befehl somit nach Definition rechtmäßig und MUSS ausgeführt werden.

Zudem geht es im vorliegenden Fall nicht um Befehlsverweigerung, sondern Gehorsamsverweigerung.

Säbelrassler

Wenn der Fw X dem OG Y befiehlt, ohne Schutzmaßnahmen und ohne dienstliche Notwendigkeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen zu hantieren, begeht Fw X ein Dienstvergehen allein schon in Form der Verletzung seiner Fürsorgepflicht. (Gehen wir jetzt mal vom normalen Tagesdienst aus und nicht davon, dass man gerade dabei ist, ein Kernkraftwerk vor einer Explosion zu bewahren).

Des weiteren ist ein Befehl, der eine bewusste und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretende Verletzung der Gesundheit beinhaltet, (ohne dienstliche Notwendigkeit) unzumutbar und "braucht" daher nicht ausgeführt zu werden. Befehl zum Überwinden der HiBa "kann" zu Verletzungen führen, trotzdem verbindlich. Befehl zum Arbeiten mit Lacken, Lösungsmitteln, etc. ohne Schutzmaßnahmen "wird" zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen - damit unverbindlich (wenn nicht dienstliche Notwendigkeit).

Daher wie gesagt: Prüfen, wie entsprechende Lage aussieht.

F_K

@Rassler:
Da  im Eingangsstatement kein Hinweis auf fehlenden dienstlichen Zweck gegeben ist, diesem bitte nicht als fehlend annehmen.
Und, wie Du schon erkannt hast, ist die Frage ob ein Befehl Lebens- und / oder Gesundsgefährdent ist, für die Frage der Rechtmässigkeit erstmal nicht entscheident.

DonRey

Zitat von: Säbelrassler am 05. Oktober 2015, 16:35:18
Wenn der Fw X dem OG Y befiehlt, ohne Schutzmaßnahmen und ohne dienstliche Notwendigkeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen zu hantieren, begeht Fw X ein Dienstvergehen allein schon in Form der Verletzung seiner Fürsorgepflicht. (Gehen wir jetzt mal vom normalen Tagesdienst aus und nicht davon, dass man gerade dabei ist, ein Kernkraftwerk vor einer Explosion zu bewahren).

Des weiteren ist ein Befehl, der eine bewusste und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretende Verletzung der Gesundheit beinhaltet, (ohne dienstliche Notwendigkeit) unzumutbar und "braucht" daher nicht ausgeführt zu werden. Befehl zum Überwinden der HiBa "kann" zu Verletzungen führen, trotzdem verbindlich. Befehl zum Arbeiten mit Lacken, Lösungsmitteln, etc. ohne Schutzmaßnahmen "wird" zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen - damit unverbindlich (wenn nicht dienstliche Notwendigkeit).

Daher wie gesagt: Prüfen, wie entsprechende Lage aussieht.


Vielen Dank.
also die dienstliche Notwendigkeit bestand darin andere Kameraden zu unterstützen bei dem technischen Dienst am Fahrzeug (PZH 2000).
da ich keine ATN besitze für dieses Fahrzeug und ich keine entsprechende Schutz Bekleidung besaß habe ich den Befehl nicht ausgeführt.

war ich jetzt im Recht oder hätte ich den Befehl ausführen müssen???

DonRey

Zitat von: DonRey am 05. Oktober 2015, 14:38:37
Ich hoffe es kan mir jemand weiter helfen.vielen Dank schon mal im Voraus
Muss ich Befehle ausführen die gegen das Arbeitsschutzgestzt wiedersprechen?also zum Beispiel der Umgang mit Ölen,wenn ich keine entsprechenden Handschuhe besitze die ölabweisen sind.darf man mir dann befehlen Gegenstände zu reinigen?

also die dienstliche Notwendigkeit bestand darin andere Kameraden zu unterstützen bei dem technischen Dienst am Fahrzeug (PZH 2000).
da ich keine ATN besitze für dieses Fahrzeug und ich keine entsprechende Schutz Bekleidung besaß habe ich den Befehl nicht ausgeführt.

war ich jetzt im Recht oder hätte ich den Befehl ausführen müssen???

F_K

Da steht durchaus eine Dienstpflichtverletzung im Raum - für Hilfstätigkeiten benötigt man keine ATN bzw. Schutzkleidung.
Eine generelle Aussage "da unterstütze ich nicht" ist Gehorsamsverweigerung.

Beispiel: Für das Tragen des Öls aus dem Lager zum Fahrzeug im geschlossenen Gebinde wird weder Schutzbekleidung noch ATN benötigt.

MMG-2.0

Zitat- für Hilfstätigkeiten benötigt man keine ATN bzw. Schutzkleidung.

Die Aussage ist zu pauschal und damit falsch.

Es ist sicherzustellen, dass Beschäftigte keine Arbeit verrichten, bei der sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes sich selbst oder andere gefährden.

Des Weiteren, sind Beschäftigte verpflichtet jeden Verdacht einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (am Arbeitsplatz) unverzüglich zu melden

ZitatDer Befehl kann je nach Lage rechtmäßig sein oder auch nicht.
Ja, es gibt einschränkende Relgelungen:
- Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordung
- Handbuch für Auslandseinsätze im Frieden
- Einsatzbefehle
- Int. Verträge u. Vereinbarungen

wolverine

Also allein aus der Schilderung des Fragestellers neigt sich meine Wage zu "Dienstvergehen". Da steht nichts von einer konkreten Gesundheitsgefährdung sondern nur eine allgemeine  Weigerung, beim TD mitzuarbeiten.

Wenn er jetzt direkt dem Öl ausgesetzt war, mag das anders aussehen. Aber so?
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F_K

Ochh MMG, dann  sind  Deine Aussagen auch pauscchal und falsch.
Soldaten töten ggf. bzw. werden getötet - Meldung hin oder her ...

However: Wenn ermittelt   wird, wird   der  DV oder das Truppendienstgericht entscheiden, nicht wir hier.

Darum hilft wildes spekulieren nicht.

MMG-2.0

Ein wenig genauer sollte der TE den Reinigungsvorgang schon beschreiben, denn da gibt es viele
Möglichkeiten des Reinigungsvorgangs.






Andi

 ;D Und wieder mal ein Beispiel, das Arbeitsschutz und soldatischer Dienst nicht kompatibel sind. Trotzdem stülpen wir auch dieses bundeswehrfremde Konstrukt mit dem Holzhammer und ohne Verstand den Streitkräften über.

Vorgesetzte aller Ebenen werden ausgebildet Fürsorge zu üben von "Arbeitsschutz" hört man auf keinem Laufbahnlehrgang irgendetwas...
the rest is silence...

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