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Urlaub vom 18.12.15 bis zum 4.1?

Begonnen von Dennis2807, 09. Oktober 2015, 22:56:04

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Dennis2807

Hallo,

wie ihr aus dem Titel entnehmen könnt, wollte ich gerne wissen, ob dort "Urlaub" ist. Kameraden meinen, dass es das Ende des Halbjahres ist und das neue Halbjahr am 4.1 beginnt. Wir sind im in der Grundausbildung. Weiß jemand was davon?
Danke im Voraus!


KlausP

ZitatWeiß jemand was davon?

Ja, die Disziplinarvorgesetzten der Einheiten, in die Sie nach der GA versetzt werden. Und die Regelung wird in jeder dieser Einheiten anders sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

In  der Regel ist in dieser Zeit kein besonderer Dienst angesetzt und du kannst Urlaub beantragen.
Trotzdem müssen ggf Sonderdienste wie Wache, UvD,... gestellt werden.
Vielleicht kommt auch noch etwas von wegen Flüchtlingshilfe.
Urlaub buchen solltest du nur, wenn du Erholungsurlaub beantragt hast und der genehmigt wurde.

Dennis2807

Ich bin ja noch in der Grundausbildung (FWD) und da kann man keinen Urlaub nehmen. Es ging ja darum, weil ja dann das Halbjahr endet zu diesem Zeitpunkt endet

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: Dennis2807 am 09. Oktober 2015, 23:05:02
Ich bin ja noch in der Grundausbildung (FWD) und da kann man keinen Urlaub nehmen. Es ging ja darum, weil ja dann das Halbjahr endet zu diesem Zeitpunkt endet
Es endet sogar ein Jahr. Aber das hat doch mit Urlaub nichts zu tun.
Zitat von: KlausP am 09. Oktober 2015, 23:01:16
Ja, die Disziplinarvorgesetzten der Einheiten, in die Sie nach der GA versetzt werden. Und die Regelung wird in jeder dieser Einheiten anders sein.
Da musst du nachfragen, wie das in dieser Einheit gehandhabt wird.
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