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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Ralf

Es ist ziemlich mühsam, sich aus dem "ändert sich..." den Text zusammenzustellen. Aber ich lese das auch so, dass du davon profitierst und aufsteigst.
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Pericranium

Eigentlich wäre ich zum 01.10.2016 Erfahrungsstufe 3 geworden, aber da ich dieses Jahr A8 erreicht habe, werde ich nun erst zum 01.10.2017 Stufe 3.
Ich habe den Text auch nicht so ganz verstanden. Profitiere ich in irgendeiner Weise von der Umstellung?

dunstig

So wie ich es verstehe, kommt es bei dieser Regelung vor allem darauf an, mit welchem Alter du eingestellt wurdest, da nun auch die Dienstzeit beachtet wird, die vor dem 21. Lebensjahr geleistet wurde.

Wurdest du mit 21 oder älter eingestellt, ändert sich für dich nichts.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pericranium

Zitat von: dunstig am 25. Oktober 2015, 16:52:53
So wie ich es verstehe, kommt es bei dieser Regelung vor allem darauf an, mit welchem Alter du eingestellt wurdest, da nun auch die Dienstzeit beachtet wird, die vor dem 21. Lebensjahr geleistet wurde.

Wurdest du mit 21 oder älter eingestellt, ändert sich für dich nichts.
Ich wurde mit 19 eingestellt, aber ich war zwischendrin 1,5 Jahre Zivilist.
Als ich wiedereingestellt wurde, war ich 21.

LwPersFw

Ich empfehle die Verabschiedung abzuwarten...
Dann wird es auch übersichtlichere Veröffentlichungen geben.

Vereinfacht kann man sagen...

Für ab 01.01.2016 neu eingestellte Soldaten
wird es das "Startalter" 21 nicht mehr geben
und Zeiten vor Diensteintritt werden individuell
angerechnet.

Für vor dem 01.01.2016 bereits aktive SaZ/BS
ist davon auszugehen...das auch für diese nicht mehr
die besonderen Stufensteigerungen für Soldaten
(gültig seit 01.07.2009) zur Anwendung kommen,
sondern die für die "normalen Beamten":

         Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
A 6 - A 16    2 3 3 3 4 4 4 mittlerer, gehobener und höherer Dienst
A 2 - A 6.     2 3 3 3 3 3 3 einfacher Dienst

Aber wie gesagt...abwarten...und Tee oder ein Bierchen trinken...  ;D ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dv_uffz

Es ist grundsätzlich wie immer... Zum Lachen und zum Weinen...

Endlich werden jahrelange Ungerechtigkeiten (ehemaliger Regel BDA ab 21, nicht Anerkennung von Dienstzeiten vor dem 21. Lebensjahr) unter dem Deckmantel der Attraktivität beseitigt. Nur die aktiven Soldaten werden wieder mit "Kompromissen" abgespeist, die bereits im Jahr 2009 mit einem "fairen" Überleitungsgesetz hätten abgeschafft werden können.

Dies wäre die tatsächliche Überleitung nach der geleisteten Dienstzeit gewesen und nicht die betragsmäßige Überleitung aufgrund der bisherigen Dienstbezüge. Zusätzliche Rückstufungen aufgrund von Beförderungen (A7 => A8) im Überleitungszeitraum belegen zusätzlich die Lachhaftigkeit dieser Gesetzgebung. Oder kann mir jemand sinnhaftig erklären wieso ein später beförderter Hauptfeldwebel (Beförderung nach dem 01.07.2013) in den Erfahrungsstufen besser gestellt wird als ein beförderter Kamerad in der vierjährigen Übergangsphase. Da wird der Leistungsgedanke konterkariert.

Und nun werden nach gerade mal sechs Jahren wieder die Gesetze geändert. Da fragt man sich doch, was für "Experten" solche Gesetze ausarbeiten.

Ralf

 
ZitatNur die aktiven Soldaten werden wieder mit "Kompromissen" abgespeist
Welche Kompromisse?
Zitatunter dem Deckmantel der Attraktivität
Man kann auch alles schlechtreden, dafür sind wir Deutschen ja bekannt.
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dunstig

@LwPersFw: So wie ich das sehe, wird der Passus mit den 2 Jahren und 3 Monaten zwar aus dem §27 (3) gestrichen, dafür aber für bereits vorhandenes Personal im §82 (2) bzgl. der Übergangsregelungen wieder eingeführt.

@dv_uffz: Ich bin mehr als zufrieden. Ich komme 2 Jahre früher als geplant in die nächste Erfahrungsstufe. Somit ist die Änderung für mich definitiv eine Verbesserung, was auf die gesamte Dienstzeit gesehen sehr viel Geld ausmacht. Und mit Wegfall der Grenze des 21. Lebensjahres verbessert sich auch für neues Personal die finanzielle Lage erheblich. Dass es vielleicht Einzelfälle gibt, die nicht so gut wegkommen, ist sicherlich bedauerlich, betrifft aber die Masse mit Sicherheit nicht. Und man kann auch wirklich alles schlecht reden...
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Kevin86

Hallo.
Habe ich es jetzt richtig verstanden?
ich bin 29 OG (Wiedereinsteller hab vor 10jahren Grundwehrdienst geleistet ) bin jetzt also aktuell auf erfahrungsstufe 2.(?) wurde am 6.10.15 zum SAZ ernannt... oder wird das anders gerechnet?

Ralf

Zitat von: Kevin86 am 27. Oktober 2015, 13:45:48
Hallo.
Habe ich es jetzt richtig verstanden?
ich bin 29 OG (Wiedereinsteller hab vor 10jahren Grundwehrdienst geleistet ) bin jetzt also aktuell auf erfahrungsstufe 2.(?) wurde am 6.10.15 zum SAZ ernannt... oder wird das anders gerechnet?
Du hast doch einen Bescheid bekommen, der die Erfahrungsstufe festsetzt. Da steht doch alles drauf. Bitte mal lesen!
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Kevin86

@Ralf Nein kein Schriftstück erhalten... Ernennung's Urkunde fehlt auch noch.

Ralf

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KlausP

Die Urkunde fehlt auch noch? Die Berufung in das Dienstverhältnis wird doch erst mit der Aushändigung der Urkunde und deren Annahme durch den Soldaten wirksam! Oder haben Sie 'ne billige Kopie bekommen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kevin86

meine Urkunde ist noch nicht im der Einheit angekommen und laut Aussage vom Pers. Feldwebel. lauft die Ernennung aber trotzdem. kann auch nicht persönlich nachfragen da ich zurzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht indem Einheit bin sondern 600km entfernt Zuhause

dv_uffz

Zitat von: Ralf am 27. Oktober 2015, 07:56:10
ZitatNur die aktiven Soldaten werden wieder mit "Kompromissen" abgespeist
Welche Kompromisse?
Zitatunter dem Deckmantel der Attraktivität
Man kann auch alles schlechtreden, dafür sind wir Deutschen ja bekannt.

Schön, dass überhaupt nicht auf meine Argumente eingegangen wird, aber okay...

ZitatAbsatz 1 regelt, dass Soldatinnen und Soldaten, die am Tag des Inkrafttretens der Vorschrift bereits die neue, für ihre Stufe erforderliche Erfahrungszeit absolviert haben, direkt in die nächste Stufe aufsteigen. Diese Umstellung kann in den betroffenen Personalverarbeitungssystemen technisch umgesetzt werden. Um den Umstellungsaufwand handhabbar zu gestalten, wurde jedoch darauf verzichtet, für jede bzw. jeden der betroffenen rund 180 000 Soldatinnen und Soldaten die Erfahrungszeit individuell zu berechnen. Steigt daher eine Soldatin oder ein Soldat nach dieser Übergangsregelung automatisch in die nächste Stufe auf, werden ihr oder ihm darüber hinaus keine weiteren Erfahrungszeiten angerechnet.

Dieser Kompromiss
Wenn man meine bisherige "Erfahrung" in das neue zu verwendende Stufensystem übertragen hätte, wäre ich zum 01.01.2016 in Stufe 5 und nicht in Stufe 4.

und bezüglich dem schlechtreden...
Wären damals die Überleitungsgesetze ordentlich umgesetzt worden, müsste ich mich über diesen ganzen Zirkus nicht aufregen. Wenn offensichtliche Benachteiligungen dazu führen um offensichtlich Geld zu sparen, dann Bitte...

Und ob ich schlechtrede, ist immer noch meine Angelegenheit

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