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Beförderung zum OSG als Wiedereinsteller?

Begonnen von SGHeMa, 03. November 2015, 15:54:53

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SGHeMa

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zur Beförderung in der Mannschaftslaufbahn. Ich bin 2007 als Stabsgefreiter ausgeschieden und werde im Januar meinen Dienst als Wiedereinsteller antreten.

Könnte es gar möglich sein, das ich relativ schnell zum OSG befördert werde?

Nun schreibt man, das es davon abhängig ist, ob es einen Dienstposten dafür gibt. Ich werde logischerweise einen solchen Dienstposten besetzen.

Jetzt konnte ich in Erfahrung bringen, dass eine Beförderung zum OSG aber auch abhängig von der Leistung des Soldaten bzw. den ATN ist.

Meine Leistung habe ich 4 Jahre lang erbracht. Jedoch war ich in den ersten 4 Jahren in einer anderen Truppengattung.

Mich würde nur mal interessieren, wie da der Ablauf sein könnte.




KlausP

Am Dienstposten kann es nicht mehr scheitern weil inzwischen nach meinem Wissen alle Mannschaftsdienstposten bis OStGefr geschlüsselt sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

OSG Oschi

Zitat von: KlausP am 03. November 2015, 16:37:35
Am Dienstposten kann es nicht mehr scheitern weil inzwischen nach meinem Wissen alle Mannschaftsdienstposten bis OStGefr geschlüsselt sind.


Jap, alle Mannschaftsdienstposten sind bis OSG dotiert. Allerdings kenn ich selbst genug Fälle in denen manche seit 2 Jahren auf ihre Beförderung warten und es definitiv nicht an Leistung / vorhandenen ATN hapert.

Ich wurde noch weit vor dieser Regelung OSG und musste für die Beförderung eine ATN erwerben die auf meinem DP gefordert war, ich aber faktisch nicht brauchte.


Ralf

Zitat von: OSG Oschi am 04. November 2015, 06:54:07...Allerdings kenn ich selbst genug Fälle in denen manche seit 2 Jahren auf ihre Beförderung warten und es definitiv nicht an Leistung / vorhandenen ATN hapert.
Ich weiß nicht, ob man das so stehen lassen kann. Eine leistungsbezogene Beförderung gibt es auch bei der Beförderung zum OStGefr. Woran soll es denn d.M.n. sonst liegen?
Zitat[/Ab Beförderungstermin November 2013 ist die Vorlage von Leistungsstufen auch für Anwärter für die Beförderung zum OStGefr notwendig. Die Leistungsstufen sind für Beförderungsanwärter, die im Zeitraum 01. November 2013 bis 31. Dezember 2013 ihre Beförderungsreife erstmalig erreichen, über die zuständigen KdoOrgBer bis 4. November 2013 bei BAPersBw IV.1.4 vorzulegen. Ab Beförderungstermin Januar 2014 gilt das Verfahren analog zu den Beförderungsanwärtern zum HptGefr und StGefr. quote]
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OSG Oschi

Woran das liegt kann ich nicht sagen. Die Kameraden sind jedenfalls keine Trantüten und haben teilweise in ihrer kurzen Dienstzeit mehrere Einsätze hinter sich.


Opa_Hagen

Zitat von: KlausP am 03. November 2015, 16:37:35
Am Dienstposten kann es nicht mehr scheitern weil inzwischen nach meinem Wissen alle Mannschaftsdienstposten bis OStGefr geschlüsselt sind.

Jau, so sieht es aus Klaus. Deswegen gibt es inzwischen wirklich arge Engpässe bei der Beschaffung von OStGefr Schlaufen. Früher war ein OSG noch etwas, heutzutage kann man sich quasi gar nicht mehr wehren gegen die Beförderung. Und der Buschfunk tönt in letzter Zeit wieder davon, dass ein DG darüber eingeführt werden soll, um die Attraktivität für die Mannschafter SaZ 19 zu erhalten, die Jungs (und Mädels) sollen ja noch ein Ziel vor Augen haben. An die StUffze und Obermaate denkt wieder keiner;)

OSG Oschi

Zitat von: Opa_Hagen am 04. November 2015, 08:37:39
Und der Buschfunk tönt in letzter Zeit wieder davon, dass ein DG darüber eingeführt werden soll, um die Attraktivität für die Mannschafter SaZ 19 zu erhalten,

Hauptstabsgefreiter oder Oberstgefreiter? :D

schlammtreiber

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Opa_Hagen

FastUffz

aber wenn das wirklich so kommt, dann werden die UoP immer weiter entwertet - oder man führt für diese so etwas wie Petty Officer First Class ein;)

slider

Wo wird denn ein Uffz entwertet, wenn man in einer darunter liegenden Laufbahn die Dienstgrade anders aufschlüsselt? Die Laufbahn UoP ist doch durch den Wegfall des "TruppenUffz" inzwischen ganz klar von der Laufbahn der Mannschaften abgegrenzt, in dem Sinne, dass hierfür ein anerkannter Berufsabschluss nötig ist (was im Vergleich zur Mannschaftslaufbahn schon ein erheblicher Qualifikations-Unterschied ist).
Das es ein UoP, der als StUffz eingestellt wurde, vielleicht nicht lustig findet, dass er in seiner Dienstzeit vom Dienstgrad her gesehen keine Beförderung mehr erhalten kann, ist ja eine andere Sache. Aber was tun? Ich tue mir persönlich mit dem Gedanken an einen "Oberstabsunteroffizier" etwas schwer  :-\

Ralf

Und das es nur Flurfunk (ist es das wirklich, bei uns funkt da derzeit nichts) ist, ist es müßig darüber zu spekulieren.
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