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Auszahlung Wehrsold

Begonnen von Andres39, 08. November 2015, 17:41:45

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Andres39

Guten Abend,

laut WSG... § 2 Wehrsold

(4) "Der Wehrsold wird monatlich im Voraus gezahlt." ...

Ich habe als FWD am 04.01.2016 Dienstantritt...

und entschuldige... Wann ist mit dem Eingang des Wehrsoldes auf meinem Konto zu rechnen? (Ist wichtig, wegen Zahlung meiner laufenden Kosten; Miete, Versicherung etc.)

Vielen Dank.

VanessaK

Also bei FWDL das erste mal zum 15.01 und danach ab dem ersten des Monats. Und am 15.01 dann nur ein Teil


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Vanessa

miguhamburg1

Lieber Fragensteller, als FWD sind Sie doch berechtigt, Unterhaltssicherungsleistungen zu bekommen, damit Sie Ihre Ausgabenbestreiten können. Die sollten Sie so rechtzeit ig beantragen, dass Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug kommen (müssen).

Chrissy2010

#3
ZitatLieber Fragensteller, als FWD sind Sie doch berechtigt, Unterhaltssicherungsleistungen zu bekommen, damit Sie Ihre Ausgabenbestreiten können. Die sollten Sie so rechtzeit ig beantragen, dass Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug kommen (müssen).
Eine Frage diesbezüglich habe Mitte Oktober das alles gesendet an die Unterhaltssicherungsbehörde.  Wie lange dauert das mit dem bearbeiten?  Bin auch Fwdl23 ab 04.01.16

Glg


Edit: Zitat kenntlich gemacht!

KlausP

Zitat von: pinky-core am 08. November 2015, 17:42:43
Also bei FWDL das erste mal zum 15.01 und danach ab dem ersten des Monats. Und am 15.01 dann nur ein Teil


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Nö. Und wie kommen Sie genau auf den 15.01.?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

VanessaK

Bei meinen Freund der als FWDL am 01.10 angefangen hat, hat zum Mitte des Monats das erstes Mal bekommen und danach kam es Anfang des Monats. Hatte ich aber auch im Internet gelesen gehabt


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Vanessa

VanessaK

http://www.agabund.de/wehrsold/


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Vanessa

KlausP

Zitat von: pinky-core am 08. November 2015, 18:48:40
http://www.agabund.de/wehrsold/


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Das ist dort aber älter als Steinkohle. Da steht ja noch was von "Verpflichtungszuschlag bei widerruflicher Verpflichtungserklärung", das gibt es schon jahrelang nicht mehr. Mit der Änderung des Wehrsoldgesetzes wird der Wehrsold (wie die Dienstbezüge der SaZ) im Voraus gezahlt und nicht mehr zum 15. des Monats für den laufenden Monat. Bei SaZ erolgt nach Dienstantritt eine Abschlagszahlung, die dann mit der ersten regulären Besoldungszahlung ausageglichenb wuird. Ich nehme an, das wird bei FWDL künftig ähnlich sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

VanessaK

Tur mir leid! Aber mit dem 15. ist jetzt aus eigener Efahrung


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VanessaK

Und da war auch nur ein Teil


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Vanessa

KlausP

Noch gilt ja auch die "alte" Zahlungsweise zum 15. des Monats. Was vermutlich bei Ihnen "fehlt" ist der Wehrdienstzuschlag, der rückwirkend im Folgemonat gezahlt wird. Auch das ist ein alter Hut, den Ihnen der ReFü, das GeZi oder der Spieß beantworten können..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ pinky core:

Du scheint nur Infos aus zweiter Hand ohne Hintergrundwissen zu haben - damit sollte man keine Ratschläge geben.

Tommie

In der Tat wird seit der letzten Änderung des Wehrsoldgesetzes zum 29.06.2015 der Wehrsold monatlich im Voraus gezahlt. Somit ist der Zahltag nicht mehr der 15. des Monats, sondern der erste Werktag des Monats! Allerdings muss die Bundeswehr natürlich auch die Daten für die Zahlung haben, die im Rahmen der Einstellung erhoben werden. Somit erfolgt die erste Zahlung des Wehrsoldes im ersten Dienstmonat regelmäßig im laufe der ersten Monatshälfte, nachdem alle notwendigen Daten, wie z. B. Bankverbindung, etc. in das EDV-System eingepflegt wurden.

Verteidiger

Zitat von: Tommie am 09. November 2015, 11:06:14
In der Tat wird seit der letzten Änderung des Wehrsoldgesetzes zum 29.06.2015 der Wehrsold monatlich im Voraus gezahlt. Somit ist der Zahltag nicht mehr der 15. des Monats, sondern der erste Werktag des Monats! Allerdings muss die Bundeswehr natürlich auch die Daten für die Zahlung haben, die im Rahmen der Einstellung erhoben werden. Somit erfolgt die erste Zahlung des Wehrsoldes im ersten Dienstmonat regelmäßig im laufe der ersten Monatshälfte, nachdem alle notwendigen Daten, wie z. B. Bankverbindung, etc. in das EDV-System eingepflegt wurden.

Wann trat das Gestz denn in Kraft?

Tommie


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