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Zur Bundeswehr trotz einschläiger Vorstrafen?

Begonnen von yfain, 09. November 2015, 08:52:09

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yfain

Hallo,
ich würde gerne zur Bundeswehr gehen und in Richtung IT arbeiten wollen. Bevor ich mich jetzt aber genauer damit befassen möchte, wollte ich fragen wie es mit Vorstrafen bzgl. einer Einstellung aussieht.
Ich habe gelesen, dass wenn man zu min. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, nciht mehr angenommen wird.

Ich wurde zu folgendes Verurteilt:
1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung (Bewährungszeit: 3 Jahre) wegen Raub mit gefährlicher Körperverletzung, Ukrundenfälschung, Hehlerei und Computerbetrug
2 Jahre auf Bewährung (Bewährungszeit: 3 Jahre) wegen schweren Betrug, Computersabotage, gründung einer kriminellen Vereinigung. Diese wurde später widerrufen und in eine Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten umgewandelt, welche ich nach Verbüßung von 2/3 vorzeitig beendet habe.

4 Wochen Dauerarrest wegen schweren Betrugs, schweren Einbruchsdiebstahl, Geldwäsche

Aktuelle läuft nur noch die Bewährung aufgrund der vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis bis 2018.

Ich kann mir schon vorstellen, dass meine Chancen sehr schlecht stehen, aber vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit. Alles wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.

KlausP

Jede dieser Vorstrafen stellt ein absolutes Einstellungshindernis dar (Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr). Damit sind Sie raus - für immer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

yfain

Danke für die Antwort, habe ich mir auch schon fast gedacht.

ulli76

Wie kommt man überhaupt auf die Idee, dass man mit so einer "Karriere" als Soldat geeignet sein könnte?

Das fängt ja schon damit an, dass man schwören muss, u.a. das Recht taper zu verteidigen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

Ich muss auch gerade den Dauerkopfschüttler geben... habe fast meinen Morgenkaffee auf den Bildschirm geprustet vor Lachen...

yfain

Zitat von: ulli76 am 09. November 2015, 09:06:21
Wie kommt man überhaupt auf die Idee, dass man mit so einer "Karriere" als Soldat geeignet sein könnte?

Das fängt ja schon damit an, dass man schwören muss, u.a. das Recht taper zu verteidigen.
Es gibt einfache Leute, die vielleicht mal mehrere schlechte Entscheidungen getroffen haben. Ich finde daran nichts verwerflich. Andere werden eben erwischt und manche eben nicht. Es gibt viele Polizisten / Staatsanwälte oder auch Soldaten die Vorbestraft sind.


dunstig

Aber mit Sicherheit nicht annähernd in dieser Größenordnung.

Aber an sich ist zu dem Thema auch schon mit der ersten Antwort alles gesagt:

Zitat von: KlausP am 09. November 2015, 09:00:08
Jede dieser Vorstrafen stellt ein absolutes Einstellungshindernis dar (Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr). Damit sind Sie raus - für immer.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Zitat von: dunstig am 09. November 2015, 09:11:10
Aber mit Sicherheit nicht annähernd in dieser Größenordnung.

Aber an sich ist zu dem Thema auch schon mit der ersten Antwort alles gesagt:

Zitat von: KlausP am 09. November 2015, 09:00:08
Jede dieser Vorstrafen stellt ein absolutes Einstellungshindernis dar (Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr). Damit sind Sie raus - für immer.

Ich muss noch ergänzen: Dieses absolute Einstellungsghindernis gilt nicht nur für die Bundeswehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

yfain

Zitat von: KlausP am 09. November 2015, 09:17:23
Zitat von: dunstig am 09. November 2015, 09:11:10
Aber mit Sicherheit nicht annähernd in dieser Größenordnung.

Aber an sich ist zu dem Thema auch schon mit der ersten Antwort alles gesagt:

Zitat von: KlausP am 09. November 2015, 09:00:08
Jede dieser Vorstrafen stellt ein absolutes Einstellungshindernis dar (Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr). Damit sind Sie raus - für immer.

Ja, also habe jetzt gerade nochmal recherchiert und der BGH hat mal in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Urteile / Freiheitsstrafen, welche nach Jugendstrafrecht abgeurteilt worden sind, nicht auf §§38 anwendbar sind. Trotzdem denke ich, dass eben die Art und Vielfalt die Nichteignung schon erfüllen wird. Danke nochmal für die Bestätigung.

Ich muss noch ergänzen: Dieses absolute Einstellungsghindernis gilt nicht nur für die Bundeswehr.

Andi8111

Ja, es gilt so ziemlich für den gesamten öffentlichen Dienst...

yfain

Ja, also habe jetzt gerade nochmal recherchiert und der BGH hat mal in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Urteile / Freiheitsstrafen, welche nach Jugendstrafrecht abgeurteilt worden sind, nicht auf §§38 anwendbar sind. Trotzdem denke ich, dass eben die Art und Vielfalt die Nichteignung schon erfüllen wird. Danke nochmal für die Bestätigung.


BulleMölders

Da alles wichtige gesagt wurde mache ich hier schon mal vorsichtshalber dicht!