Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Erfahrungsbericht | ACFüKrBw vom 28.-30. September 2015

Begonnen von Ryuuma, 06. Oktober 2015, 17:18:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andi8111

Wenn ich den Bericht so lese, der zweifellos gut geschrieben ist, bin ich doch froh, dass ich sowas nicht mehr machen muss und drum rum gekommen bin ;)
Ungerecht, aber es ist so.
Glückwunsch zur Einplanung! Stabsdienst ist was angenehmes :) (und man kann fast überall arbeiten ;))

Ryuuma

#31
Letztendlich habe ich mich in den Dienstbereich der Luftwaffensicherungstruppe und nicht dem Stabsdienst einteilen lassen, wie den letzten Beiträgen zu entnehmen ist.
Aber trotzdem vielen Dank! :)

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

RoWe

Danke nochmal für deinen ausführlichen Erfahrungsbericht :-)
Du hast mir wirklich etwas meiner Nervosität vor dem Assessment Center genommen und mir viele Fragen beantwortet!
Hoffentlich sehen wir uns mal während des Studiums in München.

taoaujour8

Ein sehr präziser und hilfreicher Bericht, der einen sehr guten Einblick in das ACFüKrBw abliefert und darüber hinaus einen auf mögliche Fragen besser vorbereiten kann.
Vielen Dank für die investierte Zeit für diesen Beitrag!

JKortum

Ich wollte mich nochmal für diesen wahnsinnig aufschlussreichen Beitrag bedanken. Der hat bei mir dann tatsächlich auch einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung beigetragen und ich darf nun auch im Juli in Hammelburg anfangen (falls da nichts mehr dazwischenkommt).

Ich weiß, dass es diesen Beitrag auch im Sammelsticky zu finden gibt, aber ich wollte ihn dennoch einmal auf der ersten Seite zum Vorderschein bringen, damit er noch die zusätzliche, verdiente Aufmerksamkeit bekommt.

Ich habe dem Beitrag auch kaum etwas hinzuzufügen. Ich kann nur viele der angesprochenen Tipps beipflichten. Gerade die Gespräche mit den Betreuungsoffizieren zwischendurch waren sehr hilfreich, auch um einmal beispielhaft die Tätigkeiten eines Offiziers in seinem "normalen" Tagesablauf  aus erster Hand zu erfahren.

Somit,
Vielen Dank.

SDW

Erstmal vielen Dank für den sehr ausführlichen Bericht! Das alles kommt im Februar auf mich zu und deshalb habe ich auch gleich mal eine Detailfrage...

Zitat von: Ryuuma am 06. Oktober 2015, 17:20:53
Sind Sie in der Lage einen Menshcen der Ihnen vielleicht nichts getan hat auf Befehl zu erschießen?

Wird die Frage wirklich so gestellt? Das klingt für mich sehr nach Hinrichtung, was nach meinem Verständnis in der Bw nicht erlaubt sein sollte, oder? Im Grunde müsste ich so einen Befehl ohne Wenn und Aber verweigern, um nicht zum Kriegsverbrecher zu werden.
Schließlich lässt die Frageformulierung auch den Fall zu, dass mir mein Vorgesetzter das Feuer auf Zivilisten befiehlt, ohne den Kontext einer Kampfhandlung. Unterliege ich hier einem Verständnisfehler oder ist das grade die gewünschte Antwort, um "Schiesswütige Rambos" auszufiltern?

Ich hoffe, einer der "alten Hasen" kann das für mich aufklären :)

dunstig

In dem Gespräch kann man eigentlich alles antworten, solange man eine Begründung dafür liefert.

Gibt aber auch Gegenbeispiele. Um es mal überspitzt darzustellen: Das Auto, welches auf meinen Checkpoint zurast, der Mann, der sich trotz Warnschüssen in die Luft wild schreiend auf meine Patroullie stürzt, offensichtlich bekiffte Afghanen, die nicht auf Anweisungen hören und weiterhin auf meine Gruppe zutorkeln,...

Alle diese Personen haben mir nichts getan und werden mir in den meisten Fällen auch nichts tun. Aber in gewissen Situationen könnten sie mir in der zeitnahen Zukunft etwas tun und dann wäre so ein Befehl vermutlich auch rechtmäßig und verbindlich.

Oder die Personen, die bei dem Tanklastervorfall ums Leben gekommen sind. Größtenteils wohl Zivilisten, die niemandem etwas getan hätten. Im Nachhinein wurde Oberst Klein (mittlerweile BrigGen) von allen Anklagepunkten und Vorwürfen freigesprochen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

RoWe

Dunstigs Tipp beherzigen und nicht zu viel den Kopf über einzelne Fragen zerbrechen. Jeder Prüfoffizier stellt andere Fragen und meist werden die grundlegenden Motivationen abgefragt und Fragen zu Antworten, die im biografischen Fragebogen gegeben wurden, gestellt. Auch das kann variieren ;-)

SDW

Ok, ja, das war auch mein Verständnis. Die Situation mit Personen, die mir zwar noch nichts getan haben, aber eine Gefahr darstellen, ist mir durchaus bewusst und würde ich auch so sehen.
Deshalb habe ich eben nach der Formulierung gefragt, weil die Frage in dieser Form eben für mich eher in Richtung Kriegsverbrechen geht. Ein Freund von mir meinte noch, es könnte da durchaus sinnvoll sein, sinngemäß mit "nein, siehe ROE" zu antworten.

dunstig

Da die RoE für jeden Einsatz individuell festgelegt werden und das sehr wahrscheinlich zu Nachfragen führen würde, sollte man sich mit diesen Begriffen (RoE, Kriegsverbrechen, etc.) schon etwas besser auskennen, wenn man sie denn im Gespräch einwirft.

Aber wie gesagt, nicht zu viele Gedanken machen. Solange man eine gute Begründung liefert, kann man in den meisten Fällen sowohl A als auch B antworten. Aber auch immer daran denken, dass alles, was man sagt, zu Rückfragen führen kann. Vielleicht auch nicht immer in Absoluten denken, dass es nur die eine richtige Antwort geben kann. Wie fing unser Rechtslehrer bei Fragen immer so schön an: "Es kommt drauf an." :D
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

... Und RoE sind interne Regelungen, die keine Auswirkung auf die Frage der Strafbarkeit haben.

Wer diese beiden Begriffe so vermischt, hat es eben nicht verstanden.

Daher ist einstige Ratschlag, nicht von Dingenzu sprechen, von denen man nichts versteht, schon richtig.

Ryuuma

Genau in dieser Form werden sie wohl eher weniger auf diese Frage stoßen, kann aber trotzdem sein.
Dieser ist nicht der einzige Bericht, in dem diese Frage genau so vor kommt.

Vom Hören-Sagen werden sie wohl eher auf den "Schussgebrauch von Waffen" angesprochen.
Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.


Fewre

Auch von mir herzlichen Dank für diesen Erfahrungsbericht! Ich kann mir fast vorstellen, wie du in der Realität mit Worten um dich schmeißt; sehr Amüsant - im positiven Sinne ;)
Auf jeden Fall hast du mir sehr geholfen indem ich sogar einige Gemeinsamkeiten zwischen uns feststellen konnte, die mir meine Nervosität komplett nehmen. Bei mir geht´s nämlich am 28.1. nach Köln und bis jetzt hatte ich doch immer Bauchgrummeln, wenn ich an die Prüfungssituation denken musste.

Eine Frage noch: Kann mir Jemand beantworten wie es abläuft, wenn man den Sporttest verschieben möchte? Ich habe nämlich in den letzten 2-3 Monaten an einer schweren Bronchitis gelitten und bin grade erst auf dem Weg zur Besserung. Ich denke, dass ich den Test auch jetzt noch bestehen würde da ich generell sehr trainiert bin, allerdings möchte ich ungerne "nur" die Mindestanforderungen bestehen.

BulleMölders

Der einzige der Sie vom Sporttest während des Testverfahrens freistellen kann ist der Musterungsarzt wenn Gesundheitliche Gründe dafür vorliegen. Dann kann der Test innerhalb einer vorgegebenen Frist nachgeholt werden.

Außerdem gibt es beim Sporttest nur Bestanden oder nicht Bestanden. Wie er letztendlich Bestanden wurde interessiert niemanden.
Na ja, vielleicht den Ablegenden. Wenn er nur knapp bestanden wurde, weiß derjenige das er noch was tun muss für die Fitness.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau