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Schulischer Teil des Fachabiturs - Praktischer Teil bei der Bundeswehr - Polizei

Begonnen von FiNALE, 13. November 2015, 13:48:16

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FiNALE

Guten Tag,

ich wollte Euch fragen, ob man den praktischen Teil des Fachabiturs bei der Bundeswehr erwerben kann?
Ich möchte danach zu der Polizei NRW, und laut meines Wissens reicht da das Fachabitur aus. In welche Richtung kann oder muss man bei der Bundeswehr gehen, um den praktischen Teil zu erwerben, der für die Polizei ausreicht?

F_K

Diese Frage beantwortet die Schule bzw. die Stelle, die den Teil anerkennen muss - nicht die Bundeswehr oder ein Forum.

Buci

Hallo, das geht dazu musst Du Dich aber verpflichten und mindestens die Unteroffizierslaufbahn einschlagen. Nach der Beförderung zum Unteroffizier kannst Du dies bei der Schule einreichen und bekommst das "vollständige" Fachabitur.  ::)

wolverine

9 Jahre Verpflichtung für ein Praktikum? ??? Und für den Polizeidienst wird man 9 Jahre älter ...
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Ralf

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Verteidiger

Zitat von: Ralf am 13. November 2015, 20:01:27
Es geht auch manchmal mit dem FWD. Aber dazu muss man sich halt bei seiner Schule erkundigen.

Kommt meine ich auch aufs Bundesland an.

Tierpark


A-Bomb

Vielleicht will er die Erfahrung Bw noch vor der Polizei einmal gemacht haben. Schaden tut es nicht und so hat er zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Mir hat die Vorerfahrung bei der Bw im Polizeidienst nicht geschadet, eher im Gegenteil.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

ulli76

Aber Obacht- der ein oder andere Soldat erleidet durchaus einen gesundheitlichen Schaden während seiner Dienstzeit. Und die Polizei ist recht pingelig was die Einstellungskriterien angeht.

Wer die Erfahrung gerne mitnehmen möchte kann das natürlich genre tun. Aber er sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Cally

Zitat von: Tierpark am 14. November 2015, 02:43:01
Und warum nicht ein normales Praktikum in der FOS?? Das dauert ja keine 7 Monate (FWD)!!

Der praktische Teil wird - zumindest in Niedersachsen - im ersten Jahr absolviert und beinhaltet 1-2 Tage Schule und 3-4 Tage praktischen Dienst (abhängig von der jeweiligen FOS). Insgesamt geht der praktische Teil also 1 Jahr und ein freiwilliger Wehrdienst funktioniert schon formal nicht, weil der Wehrdienstleistende schlecht jede Woche für 2 Tage freigestellt werden kann.

Darüber hinaus, entspricht die fachgebundene Hochschulreife in NRW mWn nicht der allgemeinen Hochschulreife und der gehobene Polizeidienst entfällt somit. Ob NRW noch den mittleren Dienst hat, weiß ich nicht, aber da reicht regelmäßig auch ein Realschulabschluss.

Flexscan

für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in NRW ist die Fachhochschulreife Mindestvorraussetzung (Gymn Klasse 12). Wäre also machbar.
Der mittlere Dienst wird nicht mehr angeboten.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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FiNALE

Zitat von: A-Bomb am 14. November 2015, 10:22:02
Vielleicht will er die Erfahrung Bw noch vor der Polizei einmal gemacht haben. Schaden tut es nicht und so hat er zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Mir hat die Vorerfahrung bei der Bw im Polizeidienst nicht geschadet, eher im Gegenteil.

Ganz genau  ;)

Ich habe mich selber jetzt erkundigt, jedoch frage ich die nächsten Tage vor Ort bei der Polizei, der Schule sowie der Bundeswehr nach.

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/anerkennung_fachhochschulreife/praktischer_teil/praktikum/index.php

Einem einjährigen gelenkten Praktikum sind gleichgestellt:

    die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
    ein abgeleistetes ökologisches oder freiwilliges soziales Jahr und
    Wehr- oder Zivildienst sowie der Bundesfreiwilligendienst (bei einjähriger Dauer).

Also laut der Bezirksregierung Arnsberg, und NRW regelt das denke ich mal überall gleich, müsste der FWDL ja ausreichen?
In Niedersachsen wäre all das möglich, aber NRW macht natürlich alles ein wenig komplizierter. Ich muss aber halt irgendwas machen, was die Polizei auch anerkennt, und da wäre halt meine Frage nochmal: was muss/kann man beim FWDL machen, dass es die Polizei anerkennt?
Ich erkundige mich natürlich nochmal überall.

Vielen Dank!



FiNALE

Ach ja,

wie sieht es mit dem Bewerbungszeitraum aus? Also gibt es eine Frist? Bin ich spät dran, wenn ich mich Ende Januar bewerbe, um für den 01.07.2016 eingestellt zu werden? Oder sollte ich dies jetzt schon tun? Laut Quellen aus dem Internet, wird jeweils zum ersten des Quartals eingestellt.

Danke!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatLaut Quellen aus dem Internet, wird jeweils zum ersten des Quartals eingestellt.
Das ist das Problem mit den "Quellen" aus dem Internet, sie sind in dem Moment veraltet, wenn man es liest.
Es gibt bereits diverse Diensteintritte am Monatsersten in verschiedenen TSK.
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