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Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst

Begonnen von MMG, 27. Oktober 2014, 16:21:24

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wolverine

Ich musste dafür bisher gar nichts machen, außer bei der Einschleusung einen E-Bescheid abgeben.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

MarcB

Die eigentliche "Arbeit" beim ReFü ist natürlich sehr überschaubar - E-Bescheid abgeben, Bankverbindung angeben. Das Problem (in diesem speziellen Fall) war den ReFü überhaupt anzutreffen. Außerdem sollte im neuen Verfahren die Auszahlung mit Beginn der RDL beginnen. Im "alten" Verfahren verzögerte sich das gern mal auf den nächsten Monat z.B. Beginn RDL 10.03., erste Auszahlung 15.04.

Andi8111

Es hat sich viel getan. StoV heißt nicht mehr StoV, Tauschkammer nicht mehr Tauschkammer... Aber der Refü ist immer noch der Refü und er arbeitet meist auch noch so ;)
(Strukturbedingt ausgelastet und immer dann ausnahmsweise nicht da, wenn man ihn braucht^^)

F_K

@ MarkB:

Der Gang zum ReFü bleibt wegen der Reisekosten und ggf. Familienheimfahrten erhalten, er wird NICHT "gespart".

Die Reservistendienstleistungsprämie wird nur auf Antrag gewährt, den Wehrsold gab es von Amts wegen.

Insoweit ist es mehr Aufwand für den Res (und wenn einem BAPers den Antrag eh schickt, hätte man es auch beim von Amts wegen belassen können ...)

@ Andi8111:
Bei meinem ReFü habe ich in aller Regel die Beträge (wenn diese schon fällig sind) innerhalb von einer Woche auf dem Konto - das ist vorbildlich.

Andi8111


MarcB

@F_K
Stimmt, etwas mehr Aufwand für den Res, allerdings bleibt der Aufwand sehr überschaubar. Für mich entfällt der Gang zum ReFü halt komplett, Fahrtkosten hab ich nie beantragt (+/- €5) und die Zettel für Familienheimfahrten kann auch der GeZi-Soldat rübertragen, wenn er ehe dorthin unterwegs ist.

Habe eben die Unterlagen für meine neue RDL ab Januar bekommen. Antrag RDL-Prämie ist wie gesagt in 2 min ausgefüllt, der Antrag USG ist allerdings umfangreicher geworden. Anzugeben ist jetzt auch Finanzamt mit IdNr und Rentenversicherungsnummer und -träger.
Wurde bisher lediglich der Famielenstand angekreutzt und die Anzahl der Kinder eingetragen, müssen die Kinder mit Namen und Geburtstag eingetragen werden, außerdem Kopie Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkund und Geburtsurkunde des/der Kindes/ Kinder. Schon etwas mehr Aufwand, allerdings in manchem Fall ja auch für "etwas" mehr Geld

HG z.S.

Zitat von: MarcB am 20. November 2015, 21:23:24
[...] außerdem Kopie Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkund und Geburtsurkunde des/der Kindes/ Kinder. [...]

Das allerdings nur einmalig – die Urkunden müssen nicht jedem Antrag beigefügt werden.

F_K

Ich "durfte" im Antrag USG meine Kinder namentlich benennen, inklusive Geburtsdatum, Urkunden waren nicht zu übersenden (Die Anträge mögen, je nach USB Behörde, unterschiedlich gewesen sein).

Insoweit wächst auch hier der Papieraufwand nicht unerheblich an (und das, obwohl im SAP der Bw der Familienstand und die Zahl der Kinder schon hinterlegt sind).

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