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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Gast001

Hallo zusammen,

ich stehe irgendwie auf der Leitung, bezüglich der neuen Regelungen. Wie würde z.B. ein Wiedereinsteller, mit einem Jahr Vordienstzeit berechnet, der im Alter von 43 als Stuffz FA  in den aktiven Dienst zurückkehrt ? A6 denke ich ist klar, aber welche Stufe würde er bekommen ? ( weil ja das 21 Lebensjahr nicht mehr berücksichtig wird....so habe ich es zumindestens verstanden ) ...sorry, aber ich blicke da nicht durch.....unter der alten Regelung hätte ich vermutet A6 Stufe 7 ....

Vielleicht könnte mir jemand auf die Sprünge helfen..


Grüsse

Ralf

ZitatWerden Soldaten auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation
mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, können
entsprechend den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen
als Erfahrungszeiten anerkannt werden:
1. in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere für die Einstellung
mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe
bis A 7 höchstens vier Jahre und
2. in der Laufbahngruppe der Offiziere für die Einstellung
mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13
höchstens sechs Jahre.
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Gast001

Also verstehe ich das richtig, das 4 Jahre angerechnet werden ( können ) und man im Grunde finanziell schlechter gestellt wäre, wie nach der alten Regelung ?

Ralf

Ja 4 Jahre. Über gerechter oder nicht wollen wir wohl nicht diskutieren, denn das ist Sache des Standpunktes.
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Andi8111

Ich finde, wenn jemand 10 Jahre in einem förderlichen Beruf gearbeitet hat und nur z.B. 6 angerechnet bekommt, finde ich das schon nicht ganz so dolle... Standpunktunabhängig.

Gast001

Zitat von: Ralf am 13. November 2015, 22:35:57
Ja 4 Jahre. Über gerechter oder nicht wollen wir wohl nicht diskutieren, denn das ist Sache des Standpunktes.

darum ging es mir ja auch nicht .......aber wovon ist es denn letztendlich abhängig, ob die ganzen 4 Jahre oder eventuell weniger angerechnet würden ?

Ralf

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Gast001

Kann man die irgendwo nachlesen, oder sind die aktuell noch nicht verfügbar ?

... ..um nochmal auf mein Beispiel zurückzukommen, würde man dann vermutlich irgendwo in der Stufe 2 eingestuft werden, oder verstehe ich das komplett falsch ?

Ralf

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grenadier33

Zitat von: Ralf am 13. November 2015, 21:31:24
ZitatWerden Soldaten auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation
mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, können
entsprechend den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen
als Erfahrungszeiten anerkannt werden:
1. in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere für die Einstellung
mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe
bis A 7 höchstens vier Jahre und
2. in der Laufbahngruppe der Offiziere für die Einstellung
mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13
höchstens sechs Jahre.

Prima, das wollte ich wissen!

dv_uffz

Zitat von: Ralf am 11. November 2015, 15:18:45
Wenn das alles so schlimm ist, dass man nur noch Kraftausdrücke benutzen kann, dann sollte man vielleicht überlegen zu kündigen, wenn man BS ist.
Was sagt denn der Wehrbeauftragte dazu?

ZitatDa wird der Leistungsgedanke extremst in den Dreck gezogen.
Was hat denn der Leistungsgedanke damit zu tun? Das Gehalt ist eigentlich von der Leistung unabhängig.

Ja es ist zum Kotzen und einfach nur demotivierend, wenn später beförderte Kameraden, einen in der Erfahrungsstufe überholen, weil diese eben leistungsschwächer waren ! Später befördert werden, höhere Bezüge erhalten.. Macht natürlich Sinn und entspricht dem Leistungsgedanken !

Apropo BS
Ich bin Zeitsoldat... Aufgrund dieser Benachteiligung werde ich bei den Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe erneut benachteiligt...

Aber das sehe ich wohl nur exklusiv so.

LwPersFw

Zitat von: LwPersFw am 10. November 2015, 22:08:39
1. verweise ich auf die letzte Antwort von Ralf

2. ist meine Darstellung nur die Basis

3. müssen die konkreten Umsetzungsbestimmungen abgewartet werden !!
    z.B. was sind sonstige förderliche hauptberufliche Zeiten die angerechnet
    werden können?


Und ich finde es traurig das hier oft nur selektiv gelesen und losgepoltert wird...

Ralf und ich bemühen uns schon zeitnah die entsprechenden Informationen bereitzustellen...

Aber so lange sie nicht "auf dem Markt sind" bedeutet es abzuwarten ... bevor "gekotzt" wird...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SUdRes

Guten Morgen,

die Änderung tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft? Das konnte ich der Änderung beim überfliegen eben nicht entnehmen, nur :

Artikel 10
Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes und des Besoldungsüberleitungsgesetzes
in der vom 1. März 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.


Also ab wann gilt diese Geschichte nun genau?

Habe am 04.01.16 Dienstantritt als Wiedereinsteller SU FA, 37Jahre alt, 4 Jahre Vordienstzeit (SU).


Merci

benba

Durch den Bundestag ist es, jetzt muss es nur noch durch den Bundesrat. Und steht für diesen am Freitag auf der Tagesordnung:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/939/tagesordnung-939.html?cms_topNr=7#top-7

benba

Sehe gerade, dass es nun ein Einspruchsgesetz ist, dh ggf kommt der Bundestag doch nochmal ins Spiel.
Ab wann ein Gesetz gültig wird, wird soweit ich das noch weiß im Gesetz selbst festgehalten.

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