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Rufbereitschaft im Urlaub

Begonnen von Plow3000, 27. November 2015, 11:25:07

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KlausP

ZitatKein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.

Selbstverständlich geht das.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

Wie sähe das für einen "normalen" Wochentag (z.B. Mo, 28.12.) aus? Frei gemäß Dienstplan? Dann auch für alle Soldaten?

Jens79

Zitat von: KlausP am 27. November 2015, 16:34:23
ZitatKein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.

Selbstverständlich geht das.

Es geht alles was der DV für nötig hält. Wie so oft. Davon mal abgesehen das es weit an der Frage des TE vorbeigeht, denke ich nicht das es einen DV geben wird, der 2 Soldaten 14 Tage lang NUR Rufbereitschaft zukommen lässt, und das als vergleichbare Dienstzeit anrechnen läßt. Aber darum geht es hier ja auch nicht im geringsten.

 

FoxtrotUniform

Selbstverständlich ist da nicht rechtens, denn damit schränkt der DV zum Beispiel den Aufenthaltsort während des Urlaubs ein. Außerdem interessiert mich, wie denn die Berechnung des Ausgleichs gem. Dienstzeitsausgleichserlass In dieser Konstellation erfolgen soll?

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

KlausP

Leider hat er meine Frage nach Beginn und Ende der jeweiligen Rufbereitschaft (noch) nicht beantwortet. Wenn die nämlich (beispielsweise) von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr rechnen soll sind das schon zwei Tage, die nicht als Erholungsurlaub angerechnet werden dürfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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