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Mindestalter Führerschein CE

Begonnen von Festfahrmeister, 05. Dezember 2015, 11:07:31

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Tommie

Zitat von: KlausP am 05. Dezember 2015, 14:03:50So ähnlich ist es ja mit dem Dienstführerschein der Bw auch. Der gilt ja auch nicht beim Führen von Privat-Kfz.

Und aus genau diesem kühlen Grunde wird der Dienstführerschein der Bundeswehr in den Klassen C und E auch erst mit 21 Jahren von den entsprechenden Behörden umgeschrieben. Mit dem Dienstführerschein darf man Dienstfahrzeuge fahren, Privatfahrzeuge oder gewerbliche Fahrzeuge darf man mit 21 Jahren fahren, daher braucht man den "Lappen" vorher auch nicht umzuschreiben!

Ondre

Vielen dank für die infos. Aber einmal "Klugscheißern" möchte ich nochmal

justice005

Seit wann gibt es denn dieses Mindestalter von 21 für den zivilen CE-Führerschein?

Ich habe damals in den 90igern als 20jähriger Wehrpflichtiger den CE gemacht und auch sofort bei der Führerscheinstelle den zivilen Führerschein beantragt und bekommen. Der ist gültig bis zum 50. Geburtstag. Meine anderen (wehrpflichtigen) Kameraden waren übrigens mit Masse noch ein Jahr jünger.

Offensichtlich scheint sich da einiges geändert zu haben.


Flexscan

das gibt es schon länger.
Wenn die Führerscheininhaber jünger als 21 sind, gibt es einen Vermerk im Führerschein, das zB LKW zu beruflichen Zwecken geführt werden dürfen, wenn man sich zB in der Berufsausbildung zum Kraftfahrer CE befindet.

Soweit mir bekannt ist, benötigt man für den Erwerb des zivilen LKW Führerscheins eine gewisse Fahrpraxis mit dem PKW Führerschein.
Erst dann darf man diesen zivil erwerben.

Vlt daher die Regelung da ja in dem LKW Führerschein der PKW Führerschein enthalten ist (zumindest als ich den Anfang der 90er gemacht hab).
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders


Jay-C

Geregelt wird das Mindestalter für die Klasse CE in §10 (1) Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV.

Demnach kann man sagen:
- grundsätzlich ab 21
- unter bestimmten Voraussetzungen ab 18

InstUffzSEAKlima

Es ist schon seit etlichen Jahren so, dass mit der 2 oder C oder auch D ab 18 zu dienstlichen bzw. nach Umschreiben auch privat gefahren werden darf. Einzig die gewerbliche Nutzung im Güter bzw. Personenverkehr war schon immer ab 21. Ausnahmen sind Ausbildungszwecke o.ä.. Den privaten Umzug kann man also am Wochenende mit dem LKW zGG > 7,5 t fahren, wenn man den gültigen FS hat, auch wenn man noch keine 21 ist.

F_K

@ InstUffz:

Nein, Deine Aussage ist falsch. Die Quelle ist genannt worden.

InstUffzSEAKlima

Das genannte Alter gilt doch für die Erteilung, nicht die Anwendung, oder?

Jens79

Lies dir doch einfach mal die Quelle durch. Da ist es einfach erklärt.
 

Festfahrmeister

Hi, also nochmal Danke die Antworten!
Jetzt haben mich aber doch ein paar Antworten verunsichert.
Darf ich jetzt den Dienstführerschein mit 18 Jahren machen und dann auch mit 18 Jahren bei der Bundeswehr im Dienst fahren?
Gibt es ein Quelle wo ich das nachlesen kann?
Geht jetzt nur um den Dienstführerschein, privat interessiert mich erstmal nicht!

KlausP

ZitatDarf ich jetzt den Dienstführerschein mit 18 Jahren machen und dann auch mit 18 Jahren bei der Bundeswehr im Dienst fahren?

Ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Welchen Sinn würde es machen, einen 18jährigem auf einen DP zu setzen, den Führerschein auszubilden, um dann erst ab 21 einsetzbar zu sein?  ::)


Um es aber kurz zu machen, siehe Antwort von Klaus.
 

Jay-C

Moment mal.

Da es sich in diesem Fall bei der Bundeswehr ja wohl kaum um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, noch um gewerblichen Verkehr handelt greifen auch keine Sonderregelungen.
Wenn man vorher also noch keine dieser Ausbildungen genossen hat, bleibt es gem. FeV meiner Meinung nach bei 21 Jahren.

Jay-C

Bei Feuerwehr, THW und Polizei gibt es im übrigen die Ausnahme "ab 18". Bei der Bundeswehr aber nicht.

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