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Dienstpostenwechsel

Begonnen von jessi007, 03. Dezember 2015, 18:06:49

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jessi007

Ich soll direkt auf einen anderen Dienstposten verfügt werden.
Komisch, dass Feldwebel vorher befragt werden ob sie mit so einer personalmassnahme einverstanden sind und die dann ablehnen können und der personalfrührer dann für die eine andere Verwendung raussucht.
Warum hat ein Mannschafter dann kein mitspracherecht?? Würde gerne mal die Grundlage dafür wissen

Ralf

Wo habe ich denn von Msch gesprochen?
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jessi007

Das war lediglich ein Beispiel von mir, dass es bei den Feldwebeln ganz anders läuft als bei mir ;-)
Würde gerne mal die Grundlage dafür genannt bekommen, wo das steht das der Chef einfach auf Befehl jemanden versetzen kann?!

KlausP

Ihnen sind noch nicht einmal die Unterschiede zwischen den Personalmaßnahmen "Kommandierung", "Dienstpostenwechsel" und "Versetzung" bekannt. Und welche Möglichkeiten hat der Soldat wenn er glaubt ungerecht behandelt worden zu sein?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Dein Chef kann keinen versetzen. Ist ja auch gar nicht nötig, weil es innerhalb der Einheit bleibt. Das kann nur die Personal bearbeitende Stelle. Dein Chef kann dir aber anordnen, dass du die Tätigkeit xy machst und bei einer nicht-dienstpostengerechten Verwendung bis zu 2 Monaten kann er das so machen. Über 2 bis zu 6 Monaten muss er das nur der PersBearbSt anzeigen.
Wie heißt denn dein DP und wie der Marine? Also welche Verwendung?
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jessi007

Ich bin und soll auf einen StDstSdt DP.
Der Dienstposten auf den ich soll, befindet sich zwar in der selben Stadt, nur in einem anderen Bezirk sozusagen.

Mir ist wohl bewusst was eine Versetzung, ein DP-Wechsel und eine Kommandierung bedeutet!
Ich sage nicht das ich mich ungerecht behandelt fühle, ich möchte lediglich die Grundlage dafür genannt bekommen, das der Chef mich einfach ohne meine Einwilligung auf einen anderen DP verfügen kann... Also wo das steht !!!

Flexscan

Meine Herren.
Der Chef befiehlt und du hast dem Folge zu leisten. So ist das nunmal in der Bundeswehr.

Ist der Befehl rechtswidrig schreib ne Beschwerde.

Warum der Aufriss wenns auch noch in der gleichen Stadt ist. Nur weil man dann ne halbe Stunde später als gewohnt bei Mama daheim ist?

Meine Güte..
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Die Frage wurde doch schon beantwortet: im "Erlass nicht dienstpostengerechte Verwendung" des BAPersBw. Da findet man auch die von Ralf genannten zeitlichen Einschränkungen. Ich wiederhole die noch mal:

- bis 2 Monate ohne Einschränkungen
- bei mehr als 2 bis 6 Monaten ist die Personalmaßnahme dem BAPers anzuzeigen
- bei über 6 Monaten ist die schriftliche Zustimmung des BAPers zu der Maßnahme einzuholen.

Und das ist nicht neu, das gibt es so von den Vorgängern des BAPersBw schon ewig, ich war davon vor ca. 15 Jahren selber davon betroffen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: Ralf am 06. Dezember 2015, 13:00:18
Dein Chef kann keinen versetzen. Ist ja auch gar nicht nötig, weil es innerhalb der Einheit bleibt. Das kann nur die Personal bearbeitende Stelle. Dein Chef kann dir aber anordnen, dass du die Tätigkeit xy machst und bei einer nicht-dienstpostengerechten Verwendung bis zu 2 Monaten kann er das so machen. Über 2 bis zu 6 Monaten muss er das nur der PersBearbSt anzeigen.
Wie heißt denn dein DP und wie der Marine? Also welche Verwendung?
Es obliegt seiner Befehlsbefugnis, dich dort einzusetzen, wo es nötig ist. Innerhalb der o.a. Grenzen kann er das selbstständig machen. Und in deinem Fall ist es noch nicht einmal eine nicht-dienstpostengerechte Verwendung.
Warum fragst du denn deinen Chef nicht selbst? Ich finde dieses hintenherum falsch.
A-1300/14 "Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten"
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jessi007

warum muss man immer solch dumme Kommentare dazu abgeben @flexscan?
Es ist doch wohl mein Recht mich mal außerhalb zu erkundigen wie das läuft und ob das alles so in Ordnung ist ;-)
und @ klausP es ist keine! Nicht dienstpostengerechte Verwendung, weil ich für den DP StDstSdt SK ausgebildet bin ;-)

Und Danke an Ralf, endlich hat mir jemand meine Frage beantwortet!

KlausP

Auch dann ist es eine nicht dienstpostengerechte Verwendung, weil Sie die Aufgaben in einer anderen Teileinheit, also auf einem anderen Dienstposten, aber in gleicher Verwendung (StDstSdt SK) wahrnehmen sollen.
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