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"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen

Begonnen von kksuprstr, 07. Dezember 2015, 08:22:28

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kksuprstr

Spieß vorher (m), jetzt (w)

Beide Verheiratet

KlausP

Wie lange ist sie schon auf dem Dienstposten? Bevor ich irgendwelche Aussagen getätigt habe bei denen ich mir nicht sicher war, habe ich die Vorschrift konsultiert. Gerade im (Sonder)Urlaubsrecht gibt es ja oft genug Irritationen und deshalb empfiehlt es sich immer, sich die Ausführungsbestimmungen genau durchzulesen. Ich hab das nicht nur als junger Spieß gemacht sondern bis zum Ende meiner Verwendung. Scheint aber wohl nicht mehr Mode zu sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Klaus. Mein Spieß macht das seit 7 Jahren so, und wird es seine letzten 3 Jahre auch so machen.

So gehört sich das auch.
 

schwarzbunt

Zitat von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 11:44:38
Richtig erkannt. Warum?
Nichts weiter, hat mit dem Fall nichts zu tun. Ist ein ungewöhnlicher Zufall, so viele weibliche Spieße gibt es ja noch nicht und dass man eine TE vom eigenen Ehepartner  übernimmt, kommt auch nicht oft vor.

F_K

@ KlausP:

ZitatSie sagte, dass ich eine Bescheinigung vom Jugendamt etc benötige, worauf steht, dass ich auch Sorgeberechtigt bin

Nach der "bekannten" Trennung der Partner ist das doch genau die Bescheinigung, die wir hier nach Prüfung der Vorschriftenlage auch für angebracht halten - insbesondere, da das Kind ja nicht beim TE gemeldet ist.

Insoweit finde ich die Unterstellung der KpFw (w) hätte hier falsch gehandelt, schon bemerkenswert.

kksuprstr

Zitat von: KlausP am 07. Dezember 2015, 11:59:07
Wie lange ist sie schon auf dem Dienstposten? Bevor ich irgendwelche Aussagen getätigt habe bei denen ich mir nicht sicher war, habe ich die Vorschrift konsultiert. Gerade im (Sonder)Urlaubsrecht gibt es ja oft genug Irritationen und deshalb empfiehlt es sich immer, sich die Ausführungsbestimmungen genau durchzulesen. Ich hab das nicht nur als junger Spieß gemacht sondern bis zum Ende meiner Verwendung. Scheint aber wohl nicht mehr Mode zu sein.

Seit 6 Monaten ca. Hat bisher aber auch keinen Spieß-Lehrgang absolviert.

Wie gesagt, jeder Kamerad hier wusste, dass es mein Kind ist und ich demzufolge auch gemeinsames Sorgerecht besteht. Auch ihr Mann (ehemals Spieß) wusste dies. Nur weil ich mit meiner Ex-Freundin seit Juli nicht mehr zusammen bin, ändert das ja wohl kaum was am gemeinsamen Sorgerecht.

Auch kennt sie mich seitdem ich hier am Standort bzw Dienststätte bin.

Daher war ich nur über ihre Forderung verwundert. Vielleicht hat sie sich auch einfach etwas falsch ausgedrückt.

F_K

OK, ich gebe auf ...

Nur weil man leiblicher Vater ist, hat man noch lange kein Sorgerecht (weil das eine biologische Frage ist, dass andere eine rechtliche).

Gerade nach Trennungen ändert sich eben gerade auch (oft) etwas am Sorgerecht - sonst hätte es keine schriftliche Vereinbarung beim Jugendamt gegeben, wenn da alles "so klar ist".

kksuprstr

Wie du siehst, ist mein Beitrag oben ein wenig misslungen. Dort fehlt, dass ich natürlich mit der Kindesmutter zusammen bin/war ergo es besteht ein gemeinsames Sorgerecht.

Wie auch immer, die Diskussion ist schon seit einigen Stunden beendet.

StOPfr

Zitat von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 13:27:49
Wie auch immer, die Diskussion ist schon seit einigen Stunden beendet.
Wir nehmen das mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis und hoffen ansonsten das Beste für die gemeinsame Verantwortung von Mutter und Vater für das Kind  ;)
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F_K

Ich schließe mich dann den guten Wünschen vom StOPfr mal an.

(Kann es mir aber nicht verkneifen: Wenn Ihr nicht verheiratet gewesen seid, ist die (rechtliche) Vaterschaft nicht einfach "so" entstanden, sondern durch viele rechtliche Erklärungen:
Siehe z. B.
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Standesamt-und-Urkunden/Geburt/Vaterschaft.html - und erst daraus entstand das Sorgerecht - wer da mal mit wem "zusammen war" und wer "wo gewohnt hat", ist da völlig schnuppe.)

Also alles Gute weiterhin und werde Deinen Pflichten, auch gegenüber Deinem Kind, gerecht.

BulleMölders

Zitat von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 13:27:49
Wie auch immer, die Diskussion ist schon seit einigen Stunden beendet.
Dann können wir ja auch dicht machen.