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Abbruch der Offizierlaufbahn

Begonnen von Philippino, 05. Mai 2006, 22:50:28

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Philippino

Hallo alle zusammen.
Kann ich die Offizierlaufbahn abbrechen wann ich will?
Gibt es Konsequenzen???

trippel

ja klar gibt es konsequenzen!!!
wenn du die offizierslaufbahn abbrichst dann kannst du damit rechnen das du dein studium zurückzahlen darfst. mal abgesehen davon was in deinem lebenslauf steht!! (unehrenhaft entlassen)

hast du deinen Wehrdienstbeauftragten schon mal kontaktiert???

das solltest du tun!!

der kann dir weiterhelfen was deine "karriere" in der bundeswehr anbelangt!!

Chuckie85

Du hast allerings die Möglichkeit dich mit Widerruf zu verpflichten. D.h. du kannst im ersten halben Jahr quasi wieder aussteigen und machst dann ganz normal deinen Wehrdienst.

Wenn dir danach dann allerdings einfällt, dass das doch nichts für dich ist wirds zu recht teuer für dich!

Timid

Zitat von: trippel am 06. Mai 2006, 02:04:54wenn du die offizierslaufbahn abbrichst dann kannst du damit rechnen das du dein studium zurückzahlen darfst. mal abgesehen davon was in deinem lebenslauf steht!! (unehrenhaft entlassen)

Es gibt keine "unehrenhafte Entlassung" bei der Bundeswehr! Entweder man wird (aus welchen Gründen auch immer) entlassen, oder nicht, aber es gibt da KEINE Unterscheidung zwischen "ehrenhaft" und "unehrenhaft".

Eventuell angefallene Kosten für Studium, Ausbildung oder das Ausbildungsgeld für SanOA müssen, wie geschrieben, sehr wahrscheinlich komplett zurückgezahlt werden. Und im Lebenslauf macht sich eine abgebrochene Laufbahn als Offizier tatsächlich nicht gut - wie jede andere abgebrochene Ausbildung oder ein abgebrochenes Studium. Aber wenn ein Verbleiben im Dienst nicht möglich ist, dann ist dem wohl so ...

Zitathast du deinen Wehrdienstbeauftragten schon mal kontaktiert???

Bitte wen? Ich kenne zwar den Wehrbeauftragten, aber bisher noch keinen Wehrdienstbeauftragten ...


ZitatKann ich die Offizierlaufbahn abbrechen wann ich will?

Alles dazu findet sich im Soldatengesetz, §55 und §56.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Huey

Du musst bei einem Abbruch trotzdem noch bis zum Ende deiner jeweiligen Verpflichtungsdauer im Dienst verbleiben.

Da die Dienstzeit stufenweise festgesetzt wird, kann dies ein Zeitraum zwischen einigen Monaten und Jahren sein....es sei denn, das du einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellst und dieser auch genehmigt wird (ist aber relativ selten)..

Philippino

#5
Und was passiert wenn ich mein Studium abbrechen will, wenn ich merke dass mir das Studium nicht liegt.
Kann ich auch Fluglotse ohne Studium werden?

Timid

Zitat von: Philippino am 06. Mai 2006, 15:08:31Und was passiert wenn ich mein Studium abbrechen will, wenn ich merke dass mir das Studium nicht liegt.

Du wirst zum nächstmöglichen Termin (also zum Ende deiner derzeitigen Verpflichtungsdauer) die Bundeswehr verlassen ...
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