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Seiteneinstieg als Offizier mit Zusicherung Berufssoldat

Begonnen von Bergi, 08. Dezember 2015, 07:18:00

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Bergi

Moin zusammen,

kurzum: bin im Januar als potenzieller Seiteneinsteiger in Köln und habe schon in meinem Motivationsschreiben angedeutet, dass ich BS werden will. Im Antwortschreiben steht zwar, dass man mich als SaZ betrachtet, aber die Zusage für den BS habe ich auch ehrlich gesagt frühestens nach abgeschlossener Eignungsfeststellung erwartet.
Komme aus der Informatik (B.Sc.), bin zudem Wiedereinsteller (FWDL), habe teilweise im Ausland studiert.

Die eigentliche Frage: haben wir hier zufällig Personaler, die sich mit der aktuellen Situation (Direkteinstellung - bzw. die Zusicherung, dass man es nach 3 Jahren wird - als BS) auskennen und einfach mal kurz aus dem Nähkästchen plaudern können? Stichwort Chancen, welche Dienstposten am besten geeignet sind, etc.

Besten Gruß

dunstig

Ich bezweifle, dass man eine solche Zusicherung jemandem geben wird, der einen B.Sc. in Informatik hat, während die Bundeswehr ihre eigenen Informatiker zum M.Sc. ausbildet.

Aber da kennen sich unsere Personaler wesentlich besser aus.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

Mit einem B. Sc. in Informatik werden Sie wohl eher nicht zu dem wirklich interessanten Personenkreis gehören! Die eigenen Studenten machen den M. Sc., hier besteht also noch Ausbildungsbedarf!

Und eines sollte auch klar sein: Bevor Ihre Testergebnisse am ACFüKrBw nicht so etwas von herausragend sind, dass Sie die Prüfer erblinden lassen und alle anderen Kandidaten neben Ihnen nur wie "zweite Wahl" aussehen lassen, nimmt dort das Wort "Berufssoldat" keiner in den Mund! Sollten Sie jedoch beim Sporttest "abkacken", weil Sie zu viel vor dem Rechner gesessen waren, sind Sie schneller wieder auf dem Heimweg, als Sie dort waren.

Aktuell ist es definitiv so, dass Sie zunächst als SaZ eingestellt werden, dann die Laufbahnausbildung durchlaufen, auf Ihrem Dienstposten eingesetzt werden und dann, wenn man sich ein Bild von ihnen gemacht hat, eventuell Berufssoldat werden können! Warum sollte man die Katze im Sack kaufen und Ihnen einen BS anbieten, wenn Sie noch keinen einzigen tag im Offiziersrang gedient haben? Ihren FWD als "Erfahrung" können Sie das quasi vergessen!

Fazit: Ich wette hier einen ansehnlichen Betrag auf die Tatsache, dass man Sie nicht als Berufsoffizier einstellen wird und dass man Ihnen auch keine "Garantie" auf den BS geben wird!

miguhamburg1

Lieber Tommie - in allen Ehren,

seit "Menschengedenken" erhalten beim ACFüKr und seinem Vorgänger, der OPZ die Spitzenplatzierten eine Zusage zur Übernahme zum BS, wenn alle Laufbahnvoraussetzungen erfüllt wurden. In diesem Fall wird es der Abschluss des Masters sowie das Bestehen der erforderlichen Laufbahnlehrgänge sein,

falls

der Fragensteller eben das Auswahlverfahren mit so einem Spitzenplatz abschließt.

Die Einstellung erfolgt sodann als SaZ und wohl nicht als Seiteneinsteiger, da die Bundeswehr selbst Informatiker ausbildet.

Bergi

Wenn ich die entsprechenden Paragraphen in der SLV (§28) richtig deute, ist der Master dafür nicht zwingend notwendig. Wobei ich natürlich auch mit der Auflage abgeschlossener Master sehr glücklich wäre - bin momentan sowieso noch Student.

Dann bleibt ja nur zu hoffen, dass ich nicht zu viel Zeit vorm Rechner gesessen habe ;)

Ralf

Ein relativ geringer Prozentsatz der als "normale" OA OffzTrD eingestellten Bewerber bekommen eine Zusage zum BS: Hier handelt es sich um die leistungsstärksten Bewerber, die mit Abschluss des Master (!)-Studiums die Zusage erhalten, übernommen zu werden. Die Voraussetzungen für die Übernahme werden durch den Dienstherrn vorgegeben.
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Tommie

@ MiGuHamburg1:

Bitte nochmal lesen ;) ! ich habe nichts anderes behauptet als Sie, nämlich dass nur die Bewerber mit herausragenden Leistungen in den Tests am ACFüKrBw die Übernahme als BS in Aussicht gestellt bekommen ;) !

Zitat von: Tommie am 08. Dezember 2015, 07:49:52Und eines sollte auch klar sein: Bevor Ihre Testergebnisse am ACFüKrBw nicht so etwas von herausragend sind, dass Sie die Prüfer erblinden lassen und alle anderen Kandidaten neben Ihnen nur wie "zweite Wahl" aussehen lassen, nimmt dort das Wort "Berufssoldat" keiner in den Mund! Sollten Sie jedoch beim Sporttest "abkacken", weil Sie zu viel vor dem Rechner gesessen waren, sind Sie schneller wieder auf dem Heimweg, als Sie dort waren.

Tommie

Zitat von: Bergi am 08. Dezember 2015, 08:37:47Wenn ich die entsprechenden Paragraphen in der SLV (§28) richtig deute, ist der Master dafür nicht zwingend notwendig.

Die "Forderung" nach dem M. Sc. begründet sich auch nicht auf den § 28 SLV, sondern auf die Tatsache, dass die Kameraden, die im Rahmen ihrer Offiziersausbildung bei der Bundeswehr Informatik studieren, den Master machen (müssen)!

Niederbayer

Ich wundere mich über viel in der Bundeswehr, aber bei den meisten Berufsoffizieranwärtern, die ich kennen gelernt habe, kann man sich über die Personalentscheidung nur an den Kopf fassen  :D .

Bergi

Danke schon mal für alle Auskünfte.
Wie darf ich §28 der SLV denn nun deuten?

Zitat(1) Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer Einstellung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten umgewandelt wird, wenn
1.
die Bewerberin oder der Bewerber sich im Anschluss an die Eignungsübung mindestens zwei Jahre in Verwendungen bewährt, für die sie oder er als Offizier eingestellt wird, und
2.
zum Zeitpunkt der Umwandlung keine Erkenntnisse vorliegen, wonach die Bewerberin oder der Bewerber sich nicht zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten eignet.

§26 bezieht sich auf Offiziere mit Hochschulausbildung. §28 spricht ja nun davon, dass die Zusicherung auf den BS möglich ist, ohne dabei auf einen Master einzugehen. Dass die Leistungen in Köln spitze sein müssen steht auch nicht zur Debatte, das ist klar.

Tommie

Der § 28 SLV regelt mehr die allgemeinen Dinge, ohne auf einzelne Studienrichtungen detailliert einzugehen. Hier ist jedoch eine Betrachtung der speziellen Studienrichtung erforderlich, die im Hinblick auf die Anforderungen betrachtet werden muss, die für die studierenden Offiziersanwärter gelten.

Beispiel: Wenn die Bundeswehr (klinische) Psychologen sucht, die den Master haben müssen und die Zulassung als Psychotherapeut, dann springt derjenige Bewerber mit dem Bachelor in Psychologie einfach zu kurz! Man muss die Problematik des § 28 SLV eben runterbrechen auf die Gegebenheiten des Studienganges.

Ralf

Im SG und in der SLV werden die Rahmen vorgegeben, in denen sich die Verwaltung bewegen kann. Gegen diesen rahmen darf nicht verstoßen werden. Wenn dann in den Durchführungsbestimmungen ausformuliert wird, welche Voraussetzungen letztendlich zu erfüllen sind, so dürfen diese nicht gegen den Rahmen verstoßen, jedoch dürfen sie innerhalb dessen detaillierter sein.
Ob man hier nun den Master oder etwas anderes festlegt, wird man dann sehen. Dir wurde hier lediglich aufgezeigt, was derzeit bei Einstellungen als Offizieranwärter TrD gefordert wird.
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Bergi

Dann werde ich mal versuchen, die Füße solange still zu halten und euch in gut einem Monat über alles weitere unterrichten!

leedrag

In der sagenumwobenen BOA Zusage wird als Vorraussetzung die uneingeschränkte Masterzulassung als Bedingung genannt.

Bergi

Moin leedrag,

selbst erlebt oder aus sicherer Quelle erfahren?
Uneingeschränkte Masterzulassung = erfolgreicher Bachelorabschluss?

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