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Vorzeitiges beenden des Dienstverhältnis?

Begonnen von der-tob, 08. Dezember 2015, 19:00:27

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der-tob

Hallo Kameraden,

kurz zu mir:
Ich bin SaZ 13 (inkl. ZAW) und derzeit im siebten Dienstjahr.

Mein Problem liegt darin das ich leider jetzt schon ein sehr gutes Job Angebot vorliegen habe.

Ich wollte nur wissen ob es eine Möglichkeit gibt dieses Angebot auch jetzt schon wahrzunehmen und meinen Dienst quasi frühzeitig zu quitieren?

MkG

KlausP

In welcher Verwendung sind Sie?

Sie können einen Antrag auf Dienbstzeitverkürzung stellen, sollten aber mit einer Ablehnung rechnen, wenn die nicht auch im Interesse des Dienstherrn liegt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

der-tob

Ja, das ist mir bewusst. Habe mir schon einige Vorträge zu diesen Thema angehört und erfahren das dies beinahe sinnlos ist.

Ich bin Stabsdienstfeldwebel.

Flexscan

Ich sehe da kaum Chancen vorzeitig rauszukommen aber Versuch macht ja bekanntlich....

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

der-tob

Ich hatte mal sowas gehört von wegen das sollte ein Arbeitsvertrag vorliegen dann wird einen die Bundeswehr keine Steine in den weg legen. Nur wüsste ich nicht auf was man sich dahingehend berufen sollte außer §55 (3). Wobei ich das eher einseitig zugunsten der Bundeswehr betrachte.

Flexscan

Wo soll da ne besondere Härte sein?
Der Zug dürfte wie schon geschrieben abgefahren sein.
MkG Flex
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Jens79

Blödsinn.

Stellen Sie einen Antrag. Dann werden Sie sehen ob es klappt oder nicht. Wir alle hier können dazu gar nix sagen.
 

ulli76

Warum soll dich die Bundeswehr erst ausbilden und dann direkt wieder ziehen lassen?
Das funktioniert nur, wenn kein Bedarf mehr besteht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Getulio

Zitat von: der-tob am 08. Dezember 2015, 19:41:21
Ich hatte mal sowas gehört von wegen das sollte ein Arbeitsvertrag vorliegen dann wird einen die Bundeswehr keine Steine in den weg legen. Nur wüsste ich nicht auf was man sich dahingehend berufen sollte außer §55 (3). Wobei ich das eher einseitig zugunsten der Bundeswehr betrachte.

§ 40 VII SG. Aber das gibt tendenziell nichts, es findet keine Abwägung deiner Interessen gegen die des Bundes statt, sondern es geht ausschließlich um das dienstliche Interesse.

Wann das gegeben ist, hat BMVg geregelt, sind aber nicht viele Fallkonstellationen.

Am besten Antrag stellen, aber nicht zu viel erhoffen.

Getulio

Zitat von: ulli76 am 08. Dezember 2015, 19:51:10
Warum soll dich die Bundeswehr erst ausbilden und dann direkt wieder ziehen lassen?

Bei der "Härtefallregelung" § 55 (3) wird das dadurch ausgeglichen, dass die Versorgung wegfällt und ggf. Ausbildungskosten zu erstatten sind.

der-tob

Hey Männer,
mir ist natürlich bewusst das sollte ich tatsächlich früher die Bundeswehr verlassen ich auch die Ausbildung ersetzen muss. Was auch nur selbstverständlich ist, wie ich finde.

Aber ich bitte euch dennoch um eure Hilfe und nicht etwa das ihr eure Abneigung gegen mein Vorhaben äußert. Es ist sichlich nicht sehr ehrenwert die Bundeswehr frühzeitig zu verlassen aber ich muss auch an mich und meine Zukunft denken.

Danke

ulli76

Ein Härtefall ist ja noch einmal was anderes. Und der liegt in diesem Fall offenbar nicht vor.

Ganz einfach-stell den Antrag und geh davon aus, dass er abgelehnt wird.
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der-tob

Das glaube ich auch nicht.
Dies war auch nur ein Ansatz. Deswegen frage ich hier nach. Da ich es nicht weiß und eure Hilfe diesbezüglich suche.

MiraC

Informiere dich doch vorher mal wieviel du zurück zahlen musst. 
Dass kann u. U.  Eine Menge Geld sein.

Ralf

Es gibt da keinen Tipp außer den Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen. Wenn kein dienstlicher Bedarf dafür gegeben ist, wird das abgelehnt. Eine Rückzahlung irgendwelcher Kosten kommt also nicht in Frage.
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