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Überbrückung bis zur Abschlagszahlung?

Begonnen von SGHeMa, 21. Dezember 2015, 11:43:58

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SGHeMa

Guten Tag zusammen,

ich werde im Januar meinen Dienst als Wiedereinsteller (SaZ)bei der Bundeswehr antreten.

Bisher habe ich mit meiner Familie (Freundin und zwei Kinder, 3. und 8 Jahre) ALG II bezogen.

Unser Anspruch auf ALG II-Leistungen läuft nun zum Ende des Monats aus.

Die erste Lohnzahlung der Bundeswehr wird ja vorerst durch eine Abschlagszahlung von ca. 1200 Euro nach 14 Tagen erfolgen. Der Rest wird dann aufs nächste Gehalt gepackt.

Wie überbrücken wir nun die ersten 14 Tage?
Miete, Rechnungen, kann man ja zur Not später zahlen.

Mit Kindern ist das aber ein wenig blöd, die möchten ja für die ersten 14 Tage auch verköstigt werden.

Ich persönlich benötige ja auch nen bissle Geld zwecks Verpflegung und Heimfahrt nach der ersten Dienstwoche.


Wir haben vor einer Woche einen Antrag auf Überbrückungsgeld als "Darlehen" beim Jobcenter gestellt.

Dieser wurde vorerst abgelehnt! Begründung: Wir sollen bei der Bundeswehr einen Antrag auf Vorauszahlung stellen.

Jetzt frage ich mich wie da funktionieren soll! Habe da schon ne Weile mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenter rumdiskutiert.

Dem ist das erstmal egal!

Denke mal, dass die Bundeswehr keine Vorauszahlung leisten wird, oder?

Habe das dem Sachbearbeiter auch so gesagt.

Nun möchte dieser, dass ich nen Ablehnungsschreiben von der Bundeswehr vorlege.

Bin gerade ein wenig ratlos!

Wie soll ich da jetzt vorgehen? Wer kennt da die Sachlage?








F_K

Die Sachlage ist ja von Dir beschrieben worden.

Die Abschlagszahlung wird von der Bundeswehr vorgenommen, sobald dort alle Daten vorliegen und der Dienstantritt signiert wurde.
Vorher könnte die Bw auch keine Vorauszahlung leisten, weil ja bis dahin kein Anspruch besteht bzw. die technischen Möglichkeiten fehlen.

Notfalls muss man halt mit einem Kredit "arbeiten" oder sich das Geld von Freunden leihen.

(Trotz ALG II Leistungen gibt es ja ein Schonvermögen sowie die Möglichkeit, Reserven zu bilden - das sollte man auch machen).

SGHeMa

Danke erstmal für die Antwort.

Aber leider ist deine Aussage nicht ganz so gut nachzuvollziehen.

Wie soll man als ALG II Bezieher Rücklagen bilden? Man bekommt ja das Existenzminimum.

Nen Kredit bekommt man ebenfalls nicht. Nicht mal nen Dispo.

F_K

@ SGHeMa:

Es gibt einen (deutlichen) Unterschied zwischen dem soziokulturellen Existenzminimum und physischem Minimum, so dass sich praktisch Rücklagen bilden lassen würden, sofern dazu der Wille besteht.

(Handy, Unterhaltungselektronik, Tabak, Alkohol, Übergewicht, ..).

Zitatoder sich das Geld von Freunden leihen.

Alternative wäre die Bank, mit Hinweis auf das neue Arbeitsverhältnis.

wolverine

#4
Klingt jetzt vielleicht blöd, aber die Rücklagenbildung ist im Existenzminimum eingepreist. Gilt auch z. B. für den Ausfall von der Waschmaschine o. ä.
Nicht zu vergessen: Würde man ein ziviles Arbeitsverhältnis beginnen, bekäme man sein Gehalt am Ende des Monats und müsste den ersten Arbeitsmonat voll überbrücken.
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SGHeMa

Schön, dass man wieder so weit vom Thema abkommt!

Ich lass mich mal nicht provozieren.



dunstig

Zitat von: SGHeMa am 21. Dezember 2015, 13:07:16
Schön, dass man wieder so weit vom Thema abkommt!

Ich lass mich mal nicht provozieren.
Ihnen wurden doch Möglichkeiten aufgezeigt?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Flexscan

Es  wurden schon genug Möglichkeiten genannt.
Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Bank einen vorrübergehenden Dispo ablehnt, wenn man nicht grade bis zur Halskrause in Schulden steckt und damit eine seitenlange Schufa hat,wenn man denen die Situation schildert und die Aufforderung zum Dienstantritt vorlegt.
Banksachbearbeiter sind auch nur Menschen.

Sonst wird wohl nur der Gang zur Tafel bleiben, du wirst ja in der Kaserne mit drei Mahlzeiten versorgt.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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F_K

Es geht hier nicht um Provokation.

Dann deutlich die Ratschläge:

- Sofortiges Einreichen aller notwendigen Daten bei der Bundeswehr -> damit schnelle Auszahlung des Abschlages
- Antrag beim Amt auf Überbrückungsgeld -> geringe Chancen wegen Zahlung der Bw zum 1. des Monat
- Einsatz der "Reserve" (Bildung ist möglich und vorgesehen)
- Kredit (Bank, Freunde, Familie ...)
- "Rationierung" der vorhandenen Haushaltsvorräte

(Wer sich bei Zeiten / Im Vorfeld um die Reserve kümmert, kann diese dann unbekümmert einsetzen - und hat vielleicht noch weitere Reserven in der Hinterhand.
Mit dem Risiko, wegen solcher Bemerkungen dann "hinterher" als Schlaubi / Provokateur missverstanden zu werden, kann ich leben).

@ Flexscan:

Naja, die Schufa Auskunft des TE hat wohl ein paar (negative) Einträge ...

Ralf

ZitatSofortiges Einreichen aller notwendigen Daten bei der Bundeswehr -> damit schnelle Auszahlung des Abschlages
Und die Bitte an den Spieß/ PersFw, dieses so schnell wie möglich in den Datenbestand einzugeben unter Hinweis auf die Sachlage.
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SGHeMa

Danke RALF! Das ist mal ne Zielgerichtete Aussage!

Sorry, aber einige Beiträge waren wieder mal richtig gütig!

Frage mich immer noch, warum man hier darüber diskutiert, wie man Rücklagen zu bilden hat!
Da weißt anscheinend der ein oder andere richtig Bescheid, welchem Lebensstil andere nachgehen!
Aber vor allem, was hat das mit dem Thema zu tun?

Zur Info: Habe zwei Kinder, daher verfolge(n) ich/wir nen sparsamen Lebenstil.

Rauchen, tue ich nicht. Alkohol trinke ich gelegentlich, wenn ich mal beim Vereinsfußball bin, und man ne Kiste in die Mitte stellt! Wer es kennt!
Ansonsten kaufe ich mir selbst sehr sehr selten mal nen Bierchen, geschweigedenn Alkohol!

Unterhaltungsmedien. Habe da nen 6 Jahre alten PC. Mein Auto ist sogar schon 20 Jahre alt!
Seit dem wir im ALG II Bezug sind, leben wir auch so, wie es sein muss!
Und zwar nicht über unseren Verhältnissen, wie es einige andere tun!

Aber das Bild der Hartzer ist in Deutschland ja eh sehr sehr schlecht!

Und nein, du wirst als ALG II Empfänger keinen Dispo bekommen!
Ne seriöse Bank fordert schon mal nen regelmäßiges Sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Mindestens schon mal 6 Monate lang!
Bei Krediten sieht es nicht anders aus!

Bin erstmal froh, dass wir ab Januar damit nichts mehr zu tun hat!

Da sollten einige froh sein, dass sie sich noch nicht selbst mit dem Thema ALG II auseinandersetzen mussten!
Wünsche das keinen.

Wünsche allen Frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Damit ist das Thema hier durch!





Jens79

Du weißt doch seit 3 Monaten das du zum 01.01.16 eingestellt wirst. Und da war es nicht möglich ne Mini Rücklage zu bilden..... Naja.

 

F_K

ZitatFrage mich immer noch, warum man hier darüber diskutiert, wie man Rücklagen zu bilden hat!
...
Aber vor allem, was hat das mit dem Thema zu tun?

Nur zur Erläuterung:

(Finanzielle) Rücklagen sind eine Form von "Reserve", die halt bei einer Lageänderung (hier Überbrückung Ende Bezug ALGII zu SaZ Bezügen) eingesetzt werden können - wären diese vorhanden, hättest Du die Frage nicht.

Wie wolverine erläutert hat, bist Du quasi gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden ...

Insoweit ist der thematische Bezug sehr wohl vorhanden.

Das Konzept ist halt, immer weniger auszugeben als man einnimmt, damit man Reserven zur Verfügung hat (während meiner Ausbildung waren meine Einnahmen durchaus in Höhe von ALG Leistungen - trotz dessen hatte ich eine Sparrate und war auch im Urlaub, meine Notebook ist über 10 Jahre alt ...)

Weiterhin viel Erfolg und einen guten Dienstantritt.

BulleMölders

Nun stelle ich mal die Frage, was dem TE in der derzeitigen Lage das herumreiten auf den nicht Vorhanden Rücklagen bringen soll?
Nein ich erwarte keine Sinnvolle Antwort auf meine Frage.

Und damit reicht es jetzt auch und deshalb ist hier dicht.

Möchte der TE noch was sagen, kann er sich gern an das Team wenden.