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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Fachdiener

Gelte ich als Neueinsteller oder Wiedereinsteller? M.M.n. nicht als Neueinsteller.

Cally

Vielleicht möchte dir Ralf ja sagen, dass diese Regelung für dich eben nicht gilt...

Fachdiener

Kurz vor Weihnachten scheine ich schwer von KP zu sein.

Danke Dir.

Frohe Weihnachten.

LwPersFw

Besoldungstechnisch ist eine Wiedereinstellung wie eine Neueinstellung zu behandeln !

Es wird in solch einem Fall nur geprüft, ob anrechnungsfähige Zeiten anerkannt werden.

Dies ist ab 01.01.2016 in jedem Einzelfall zu prüfen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Fachdiener

Dann ist meine Frage an wen ich mich diesbzgl. wenden soll / darf, damit auch bereits im ersten Dienstmonat April der korrekte Sold ausbezahlt wird.

Ralf

Es gibt einen schriftl. Festsetzungsbescheid. Dort wird die Erfahrungsstufe festgesetzt. Wenn du mit dem nicht einverstanden bist, ist auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei.
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F_K

Nur damit die Erwartungshaltung stimmt:

Der Festsetzungsbescheid kommt erst mit dem Dienstantritt, ggf. wird ja auch erst eine Abschlagszahlung geleistet.

Wenn es Differenzen zwischen Erwartungshaltung des Soldaten und dem Festsetzungsbescheid gibt, wird sich das nicht im Einstellungsmonat klären lassen - sondern deutlich länger dauern.

Fachdiener

Laut der aktuellen Bundeswehrwebseite bzgl. der Erfahrungsstufen verstehe ich die Neuregelung wie folgt http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DclBCsMwDAXRs_QC1r673KLtJsj1tyMS5CDJCfT0NbMZePShmfIljUO68kEven_lme-U74LkYZDYjVEDKcP7UYa2dWhZi0A9ftMvmHdrExKs8mbz3GNUKJ378vgDl7w97g!!/:

"Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten."

2004 - 2008 = bisherige Wehrdienstzeiten

2008 - 2011 = bestimmte berufliche Qualifikationszeiten (Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen)

2011 - 2016 = förderliche hauptberufliche Zeiten (tätig als Versicherungskaufmann /-Makler)

Warum sollen die Berufsausbildung und meine Tätigkeit als Versicherungskaufmann bzw. Makler als Erfahrung gelten, ganz einfach weil ich auf Grund dessen mit höherem Dienstgrad wiedereingestellt und berufsnah eingesetzt werde.

Zusammen komme ich also auf zwölf Jahre "Erfahrung", was sich dann meiner Meinung nach wie folgt in der Erfahrungsstufe wiederspiegelt:

2004 - 2006 = zwei Jahre --> Erfahrungsstufe 2

2006 - 2009 = drei Jahre --> Erfahrungsstufe 3

2009 - 2012 = drei Jahre --> Erfahrungsstufe 4

2012 - 2015 = drei Jahre --> Erfahrungsstufe 5

2015 - 2019 = vier Jahre --> Erfahrungsstufe 6 usw.

Ist das so korrekt?

Ralf

Ich denke nicht, wenn du als StUffz eingestellt wirst.

Gewisse förderliche Zeiten in der Tätigkeit wären z.B. nach dem Meisterbrief eine jahrelange Tätigkeit auf dieser Meisterebene und daraufhin die Einstellung als OFw oder HptFw.

Deine Tätigkeit auf Gesellenebene ist nicht förderlich, alleine der Gesellenbrief ist es.
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Fachdiener

Also starte ich am 04.04.2016 als Stabsunteroffizier (Feldwebelanwärter) in Besoldungsgruppe A6 mit Erfahrungsstufe 5?

Fachdiener

Jetzt hat es sich überschnitten.

Also wird es die Erfahrungsstufe 2 werden?

Ralf

Mensch, das ist doch grad erst raus. Warum so eine Hektik? Ändern kannst du eh nichts dran und Kriterium für deine Entscheidung zur Bw zu gehen war sicherlich nicht die Einstufung in eine Erfahrungsstufe.

Ich könnte mir vorstellen, dass du 3 Jahre für den Gesellenbrief und 4 Jahre Vordienstzeit angerechnet bekommst.
Ich will aber auch nicht ausschließen, dass man deine berufliche Zeit auf Gesellenebene mit einschließt. Der Entwurf eines Erlasses gibt djeses her, er davon spricht, dass hauptberufliche Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes bis zum vollen Umfang als förderlich anerkannt werden, wenn sie nach Fachrichtung und Schwierigkeit einer Verwendung der Tätigkeit des Einstellungsdienstgrades entsprechen.
Es gibt bisher 0 Erfahrungswerte und m.W.n. Durchführungsbestimmungen sind noch nicht öffentlich zugänglich.
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LwPersFw

Hallo Fachdiener,

um Ralf noch zu ergänzen und mich selbst zu wiederholen:

"Diese individuelle Prüfung hat zur Folge, dass Fragen nach der Erfahrungsstufe nicht mehr pauschal beantwortet werden können!

Denn es gibt Zeiten die "soll" die zust. Stelle anerkennen und Zeiten die "kann" die zust. Stelle anerkennen.

Wie sich dies in der Praxis gestalten wird, muss abgewartet werden..."



Also warten Sie Ihre Einstellung ab...

Im ersten Monat gibt es wie bisher eine Abschlagszahlung...
Im ersten Monat werden Sie auch einen Bescheid bzgl. der Erfahrungsstufe bekommen...
Da Sie zum 04.04.16 eingestellt werden, gehe ich davon aus das bis dahin die entsprechenden Vorschriften in Kraft sind,
so dass Sie nicht erst vorläufig in Stufe 1 kommen, sondern gleich in Ihre individuell ermittelte Stufe...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Fachdiener

Ja, ich werde mich jetzt einfach in Geduld üben, wobei ich der Meinung bin, dass gerade solch Dialoge einen weiterbringen und man sieht die Münze von beiden Seiten. Auf der einen Seite "will" ich die fünf haben, auf der anderen Seite akzeptiere ich ja und mir bleibt auch nichts andere übrig, die Entscheidung, dass halt "nur" die vier Jahre Wehrdienstzeit anerkannt werden.

Ich werde berichten.

Grüße

Ralf

ZitatIch werde berichten.
Das wäre sehr hilfreich, um mal ein Gefühl dafür zu bekommen, wie es gehandhabt wird.
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