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Neuorientierung als Fachkrankenpfleger und Notfallsanitäter

Begonnen von Bürger Ludwig, 08. Januar 2016, 19:25:34

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Bürger Ludwig

Hallo zusammen,
ich habe mich neu im Forum angemeldet, und hoffe, dass ich alles richtig mache. Wenn nicht, bitte ich um Verständnis und Hinweise!
Ich lote seit einiger Zeit die Möglichkeiten zur beruflichen Umorientierung aus. Dabei interessierten mich die Bundeswehrkrankenhäuser bzw. der Sanitätsdienst im Allgemeinen sehr.
Zu mir: Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin, Notfallsanitäter. Ergänzungsstudium Betriebswirtschaftslehre (Inkl. Personal, Organisation und Führung etc.), abgeschlossen. Alter: 40 J (nicht mehr "taufrisch" ;D), verheiratet und 1 Kind.

- Wie beurteilt ihr den Bedarf, die Möglichkeit/ Chancen einer Verwendung im militärischen sowie im zivilen Bereich, im Kontext mit meiner Qualifikation und das doch relativ hohe Alter?

Ich bin gespannt und danke Euch für das Erste!

Pericranium

Ich würde sagen, dass Ihnen das Alter einen Strich durch die Rechnung macht, da nur im Einzelfall und in Mangelverwendungen Personen über 40 eingestellt werden, da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.
Und Notfallsanitäter sind mWn keine Mangelverwendung, da die Bundeswehr sie selber ausbildet.
Selbiges gilt für Fachkrankenpfleger.

dunstig

Zitat von: Pericranium am 08. Januar 2016, 19:55:05
(...), da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.
Finanzministerium. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pericranium

Zitat von: dunstig am 08. Januar 2016, 19:56:48
Zitat von: Pericranium am 08. Januar 2016, 19:55:05
(...), da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.
Finanzministerium. ;)

Genau, das war es :D Ich dachte auch an Finanzministerium, aber ich war mich nicht mehr zu 100% sicher, deshalb habe ich es nicht gesagt.
BMF war die Abkürzung, die mir entfiel.

KlausP

Zitat von: Pericranium am 08. Januar 2016, 19:55:05
Ich würde sagen, dass Ihnen das Alter einen Strich durch die Rechnung macht, da nur im Einzelfall und in Mangelverwendungen Personen über 40 eingestellt werden, da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.
Und Notfallsanitäter sind mWn keine Mangelverwendung, da die Bundeswehr sie selber ausbildet.
Selbiges gilt für Fachkrankenpfleger.

Das gilt auf jeden Fall für die militärische Laufbahn. Bei einer Bewerbung für eine zivile Verwendung der  kann es durchaus anders sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Zitat von: Bürger Ludwig am 08. Januar 2016, 19:25:34
Hallo zusammen,
ich habe mich neu im Forum angemeldet, und hoffe, dass ich alles richtig mache. Wenn nicht, bitte ich um Verständnis und Hinweise!
Ich lote seit einiger Zeit die Möglichkeiten zur beruflichen Umorientierung aus. Dabei interessierten mich die Bundeswehrkrankenhäuser bzw. der Sanitätsdienst im Allgemeinen sehr.
Zu mir: Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin, Notfallsanitäter. Ergänzungsstudium Betriebswirtschaftslehre (Inkl. Personal, Organisation und Führung etc.), abgeschlossen. Alter: 40 J (nicht mehr "taufrisch" ;D), verheiratet und 1 Kind.

- Wie beurteilt ihr den Bedarf, die Möglichkeit/ Chancen einer Verwendung im militärischen sowie im zivilen Bereich, im Kontext mit meiner Qualifikation und das doch relativ hohe Alter?

Ich bin gespannt und danke Euch für das Erste!

Die zivilen Bereich sind diese Dienstposten in der Regel alles Arbeitnehmerdienstposten. Da spielt das Alter keine Rolle. Diese Stellen sind ganz normal über die Arbeitsagentur ausgeschrieben.

Die Standorte der Bundeswehrkrankenhäuser sind Koblenz, Hamburg, Westerstede, Ulm und Berlin.

Pericranium

Zitat von: KlausP am 08. Januar 2016, 20:04:53
Zitat von: Pericranium am 08. Januar 2016, 19:55:05
Ich würde sagen, dass Ihnen das Alter einen Strich durch die Rechnung macht, da nur im Einzelfall und in Mangelverwendungen Personen über 40 eingestellt werden, da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.
Und Notfallsanitäter sind mWn keine Mangelverwendung, da die Bundeswehr sie selber ausbildet.
Selbiges gilt für Fachkrankenpfleger.

Das gilt auf jeden Fall für die militärische Laufbahn. Bei einer Bewerbung für eine zivile Verwendung der  kann es durchaus anders sein.

Mea culpa. Irgendwie habe ich das mit zivil in der Eingangsfrage überlesen.

Bürger Ludwig

Danke für die bisherigen Antworten. Ich habe heute an anderer Stelle erfahren, dass das Höchstalter (f.d. militärische Verwendung im Sanitätsbereich) angeblich stark heraufgesetzt wurde, aufgrund enormen Bedarf. Es wurde u.A. von einer 46 jährigen Frau berichtet, die frisch eingestellt wurde und in einem BwK als Stabsfeldwebel wirkt. Wie kann das sein?

KlausP

Wenn dringender Bedarf vorhanden ist, der durch jüngere Bewerber über einen längeren Zeitraum nicht gedeckt werden kann, stimmt das BMF solchen Anträgen seitens der Bundeswehr auch schon mal zu. Deshalb gibt es diese Ausnahmeregelung für Bewerber Ü 40 ja. Eine generelle Heraufsetzung des Höchstalters ist damit keinesfalls verbunden, auch nicht im SanDst. Wwer sowas behauptet hat keine Ahnung von der Materie und/oder leitet aus Einzelfällen unzulässig eine Regel ab.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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